…Erwerb von 95.300,00 € bzw. von einem steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke von 97.500,00 € die Erbschaftsteuer mit 7.668,00 € festgesetzt. Gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid wendet sich die Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, da die Übertragung der Grundstücke in…
…steuerpflichtigen Erwerb von 92.150 € bzw. von einem steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke von 94.350 € die Erbschaftsteuer mit 7.416,00 € festgesetzt. Gegen diesen Erbschaftssteuerbescheid wendet sich die Berufung im Wesentlichen mit dem Vorbringen, da die Übertragung der Grundstücke in Erfüllung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch ORNEZEDER & Partner STB-GmbH & Co KEG, 4890 Frankenmarkt, Hauptstraße 91, vom 19. August 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Vöcklabruck, vertreten durch AD Franz M., vom 17. Juli 2003 betreffend Umsatzsteuer 2001 sowie…
…vorliegt, widerspricht nicht unbedingt der Lebenserfahrung. Aus den vorliegenden Zeugenaussagen und Aktenvermerken ist zu erkennen, dass die zusätzliche Ablösezahlung zumindest seitens der Bw. steuerlich nicht erfasst werden sollte. Dass die Vertreter der Bw. keine Empfangsbestätigung ausgestellt haben, liegt somit in der Natur der Sache. Auch…
…der im Jahr 2000 erfolgten Gesetzesänderung zur Abzugsfähigkeit von außerbetrieblichen Renten als Sonderausgaben beurteilte das Finanzamt - ohne nähere Begründung - die Rente als steuerlich nicht abzugsfähige Unterhaltsrente und versagte den geltend gemachten Sonderausgaben die Abzugsfähigkeit. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und unter anderem ausgeführt: In dem…
…so ist insgesamt von einer steuerlich irrelevanten Unterhaltsrente auszugehen, dh. die Übertragung des Wirtschaftsguts ist als unentgeltlich zu qualifizieren. Es ist in der Folge die berufungsgegenständliche Rente als steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrente zu qualifizieren und kann somit der beantragte Abzug als Sonderausgaben nicht erfolgen. Es war…
…einer Rechts- und nicht einer Sachverhaltsfrage aufrecht bleiben solle. Mit e-mail vom 19. November 2012 teilte die steuerliche Vertretung mit, dass wegen der betraglichen Höhe der strittigen Abgabe der Antrag auf mündliche Verhandlung aufrecht bleibe. Ein ergänzender Schriftsatz wurde bis Mitte Oktober 2013 nicht…
…Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung beim Arbeitgeber wurde in der Folge festgestellt, dass vom Vergleichsbetrag in Höhe von € 40.000,00 nur ein Betrag von € 4.836,00 auf die (steuerlich begünstigte) Abfertigung entfällt, ein Betrag in Höhe von € 27.542,40 jedoch…
…1 Außerordentlicher Aufwand folgende (auszugsweise wiedergegebene) steuerliche Feststellungen getroffen: "Gewinnverzicht Die X GmbH ist als geschäftsführende Gesellschaft an der X GmbH & CoKG beteiligt und haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Die Leistungen zwischen der GmbH und der Kommanditgesellschaft wurden verrechnet. So wurden einerseits die Forderungen seitens…
…der GmbH gegenüber der KG und andererseits das effektive Haftungskapital mit einem Zinssatz von 6 % vergütet. Der Aufwand für die Geschäftsführung werde vergütet und bei der GmbH als Ertrag gebucht (Hinweis zu diesen Feststellungen auch auf die Stellungnahme des steuerlichen Vertreters vom 5.7.2011)…
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist die steuerliche Erfassung von nicht erklärten Bierzukäufen sowie die Festsetzung eines Sicherheitszuschlages aufgrund festgestellter Buchhaltungsmängel. Die Berufungswerberin (Bw.) betrieb in den Streitjahren das Gastgewerbe in Form einer Pizzeria. Geschäftsführer (GF) war Herr A, der zu 50 % am Stammkapital der…
…deren Schweizer Löhne (auch) in Österreich steuerlich zu erfassen sind, und dem Finanzamt Uneinigkeit darüber, wie die sogenannten "überobligatorischen" Beitragszahlungen der Bw und ihres Arbeitgebers steuerlich zu behandeln sind. Nach Ergehen einer hinsichtlich der Besteuerung der sonstigen Bezüge erläuternden Berufungsvorentscheidung und Durchführung eines zweitinstanzlichen Vorhalteverfahrens…
…dass es sich nicht um Pflichtbeiträge handle. Über die Berufung wurde erwogen: Überobligatorische Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Im Spannungsfeld der kontrovers diskutierten Frage, wie "überobligatorisch" zu leistende Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge bzw. die daraus erfließenden Pensionskassenauszahlungen steuerlich zu beurteilen sind (etwa § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…das Finanzamt der Berufung insoweit teilweise statt, als die beantragten Sonderausgaben berücksichtigt wurden. Der Aufteilung der Mieteinnahmen versagte das Finanzamt die steuerliche Anerkennung erneut. Nach umfassender Wiedergabe des Verfahrenslaufs sowie rechtlichen Erwägungen wies das Finanzamt vor allem darauf hin, dass stets der Berufungsführer nach außen…
… 20 Abs. 2 EStG auslöse. Über die Berufung wurde erwogen: Die Frage, was unter "überobligatorisch" zu leistenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu verstehen ist und wie sie steuerlich zu behandeln sind, war Gegenstand einer von der UFS-Außenstelle Feldkirch durchgeführten Enquete. Zu ihr wurden ein Schweizer…
…wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung vom 22.12.2011 verwiesen. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In ihrer Berufung führte die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter aus…
…Möglichkeit, diese Verpflichtung zu ändern oder gar zu vermeiden. Über die Berufung wurde erwogen: Die Frage, was unter "überobligatorisch" zu leistenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu verstehen ist und wie sie steuerlich zu behandeln sind, war Gegenstand einer von der UFS-Außenstelle Feldkirch durchgeführten Enquete. Zu…
…SB verweist nochmals auf sein Schreiben vom 9.7.2012, RV/0437-F/10. Der zweite Berufungspunkt ist die steuerliche Behandlung der vor- und überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse bzw die immer noch geleisteten Beiträge in die betriebliche Pensionskasse. Diesbezüglich sollten entsprechende Bestätigungen der "Helvetia Patria"…
…dies aber auch eine abkommensrechtliche Verpflichtung. Denn die Grenzgänger würden in unzulässiger Weise diskriminiert, wenn die meist pauschal zu ihren Gunsten verpflichtend zu leistenden Arbeitgeberbeiträge (in die Sozialversicherung) im Unterschied zu jenen für inländische Arbeitnehmer steuerlich erfasst würden. Das deutsche Steuerrecht, das einerseits ausgaben- wie…
…Mischaufwand vor, der gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zur Gänze steuerlich nicht absetzbar sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe in diesem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen, dass bei Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen könnten, bei…