…Streitjahr erfolgten Liquidierung der ausgeübten gewerblichen Tätigkeit durch Übernahme der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen auch die Unternehmereigenschaft iSd UStG als beendet und damit ein Eigenverbrauch als verwirklicht anzusehen ist. Dieser Eigenverbrauch ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei…
…Bezug auf die Privatnutzung liegt somit ein gemäß § 1 Abs 1 Z 2 lit a iVm § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 unecht steuerfreier Eigenverbrauch vor, was zu einer Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 führt…
…unmittelbar von Bedeutung ist zur Aussage im Urteil Seeling, die Privatnutzung dürfe nicht (zwingend) steuerfrei gestellt werden, noch anzumerken: Nach deutschem Recht unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer. Die Vermietung von Grundstücken ist steuerfrei. Der Unternehmer darf jedoch einen Umsatz, der danach steuerfrei ist, steuerpflichtig behandeln…
…Tragen kommt. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Umfang des zulässigen Vorsteuerabzuges im Ergebnis unverändert bleibt (bzw nicht verringert wird). Durch den zwingend unecht steuerfreien Eigenverbrauch wird iVm § 12 Abs. 3 UStG 1994 nun dasselbe Ergebnis erzielt wie nach der bisherigen Rechtslage. Auf welche…
…die Möglichkeit eingeräumt wird, "den Teil der Lieferungen oder sonstigen Leistungen, der danach nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt, dem Unternehmen zuzuordnen". Überdies wurde der Eigenverbrauch bei Grundstücken unecht steuerfrei gestellt, wobei auf diese Befreiung nicht verzichtet werden kann (§ 6 Abs. 1 Z 16…
…Tragen kommt. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Umfang des zulässigen Vorsteuerabzuges im Ergebnis unverändert bleibt (bzw nicht verringert wird). Durch den zwingend unecht steuerfreien Eigenverbrauch wird iVm § 12 Abs. 3 UStG 1994 nun dasselbe Ergebnis erzielt wie nach der bisherigen Rechtslage. Auf welche…
…unmittelbar von Bedeutung ist zur Aussage im Urteil Seeling, die Privatnutzung dürfe nicht (zwingend) steuerfrei gestellt werden, noch anzumerken: Nach deutschem Recht unterliegt der Eigenverbrauch der Umsatzsteuer. Die Vermietung von Grundstücken ist steuerfrei. Der Unternehmer darf jedoch einen Umsatz, der danach steuerfrei ist, steuerpflichtig behandeln…
…Tragen kommt. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Umfang des zulässigen Vorsteuerabzuges im Ergebnis unverändert bleibt (bzw nicht verringert wird). Durch den zwingend unecht steuerfreien Eigenverbrauch wird iVm § 12 Abs. 3 UStG 1994 nun dasselbe Ergebnis erzielt wie nach der bisherigen Rechtslage. Auf welche…
…des privaten Nutzungsanteils an den unter 5. angeführten Räumen der Fall. Hinsichtlich der übrigen Gebäudeanteile liegt hingegen auch für Zeiträume ab 2000 keine (innerstaatlich) unzulässige Einschränkung des Vorsteuerabzuges vor: Durch den zwingend unecht steuerfreien Eigenverbrauch wird nämlich iVm § 12 Abs. 3 UStG 1994 (mit der…
…den Hausgemeinschaften gem. § 12 Abs. 10 UStG geschuldeten Vorsteuerkorrekturen entspricht. Führt ein steuerfreier Eigenverbrauch aber zu einer Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 UStG, so liegt hinsichtlich der Vorsteuerkorrektur keine für den Eigenverbrauch geschuldete Steuer vor. Eine Weiterleitung des Korrekturbetrages ist nicht möglich (sh. Ruppe, UStG³, …
…die unternehmensfremde Nutzung eines solchen Grundstückes aber zwingend als unecht steuerfreier Eigenverbrauch behandelt. Der Vorsteuerabzug stand damit dennoch nur für den unternehmerisch genutzten Teil zu, für den privat genutzten Teil war der Vorsteuerabzug hingegen ausgeschlossen. Nachdem diese Eigenverbrauchsbesteuerung durch das EuGH-Urteil "Seeling" für gemeinschaftswidrig…
…vornherein ein um das Nutzungsrecht verminderter Leistungsumfang gegeben. Somit liege durch die Bestellung des lebenslangen, unentgeltlichen Wohnrechts eine Entnahme vor und folglich steuerfreier Eigenverbrauch. Die auf die Wohnung entfallende Vorsteuer könne nicht in Abzug gebracht werden. In der dagegen gerichteten Berufung brachte der Bw. vor…
…100.000 = 2.957,29 öS. Dies ist im Übrigen - zum Vorteil der Bw - nur ein Zehntel der von der Bw als Berufungsbegehren genannten 29.572,90 öS. Der steuerfreie Eigenverbrauch ist auch in die Umsatzsteuerveranlagung aufzunehmen, und zwar in Höhe der anteiligen Gebäude…
…des gesamten Gebäudes zum Unternehmensbereich hat jedoch Vorteile im Hinblick auf eine allfällige spätere Ausweitung der unternehmerischen Nutzung; sie hat andererseits zur Folge, dass Jahr für Jahr ein (wenn auch steuerfreier Eigenverbrauch) erklärt werden muss. Die Bemessungsgrundlage dieses Eigenverbrauches richtet sich nach § 4 Abs. 8…
…Es habe daher nur ein Umsatz zwischen den beiden bisherigen Miteigentümern stattgefunden. Da die Hausgemeinschaft X keinen Umsatz getätigt habe, sei ein Eigenverbrauch nicht möglich. Die in der Rechnung der Hausgemeinschaft X vom 24. Oktober 2003 ausgewiesene Vorsteuer in Höhe von € 21.048,27…
…wird nicht gefolgt. Der Bw hat mit den Importen für den C-Handel aus dem Ausland einen überzeugenden Grund für den hohen Anteil des Gewerbebetriebes an den gesamten Telefonkosten genannt. Zu Privatentnahme/Eigenverbrauch bei den Fahrzeugkosten wird im Ergebnis den Berufungsvorentscheidungen vom 5. Februar 2007…
…beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch. Zufolge Abs. 2…
…beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch. Zufolge Abs. 2…
…beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch. Zufolge Abs. 2…
…beziehen, steuerfrei; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind ua.: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch. Zufolge Abs. 2…