…23 Abs. 5 UStG 1994 anzuwenden und sei die Reiseleistung steuerfrei. Es werde darauf hingewiesen, dass die von der Berufungswerberin veranstalteten Reisen im Drittland begännen und auch dort endeten. Einzig und allein die Motorräder und das Gepäck würden mit LKWs ins Drittland befördert. Sehr selten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch WT-GmbH, vom 31. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 23. August 2006, StNr.xxx/yyyy, betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuerveranlagung ergibt…
…Fahrtstrecke zwischen Wohnort und S über W) berücksichtigt. Im gegenständlichen Berufungsverfahren ist ausschließlich strittig, ob die ausbezahlten Kilometergelder und "Tagesgebühren" als steuerfrei zu beurteilen sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 in der für den Berufungszeitraum maßgeblichen Fassung gehören Beträge…
…8 UStG 1994, da sie keine Reiseleistungen gegenüber ihren Kunden erbringe. Da sie demnach im Streitzeitraum keine steuerbaren Umsätze in Österreich erbracht und auch keine Reisevorleistungen in Anspruch genommen habe, werde die Erstattung der beantragten Vorsteuern in Höhe von € 12.935,12 begehrt. Die…
…1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (…
…1. keine Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 und Art. 1 UStG 1994 oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (…
…Steuerabzug) | 32.984,32 € | | Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag | -6.779,93 € | | Pauschbetrag für Werbungskosten | -132,00 € | | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 27.959,54 € | | Davon steuerfrei gemäß …
…1988 in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für einen begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht, steuerfrei. Inländische Betriebe sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 lit…
…0006). Gem. § 23 Abs. 1 UStG 1994 gelten die nachfolgende Vorschriften für Reiseleistungen eines Unternehmers - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Abs. 2: Die Leistung des…
…der sonstigen Leistung steuerfrei, dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der…
…Abnehmer ausgestellt wurde. Touristenexport Art 147 enthält spezielle Regeln hinsichtlich der Steuerbefreiung von Lieferungen von Gegenständen, die im persönlichen Reisegepäck von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Reisenden mit ins Drittland geführt werden. Für diese Fälle sieht Abs. 2 auch spezielle Methoden zur Feststellung des Wohnsitzes bzw…
…1988) § 33 Abs. 10 EStG 1988 zum Tragen. Bei einer solchen Durchschnittssteuersatzermittlung wären die aufgrund des Abkommensrechtes von der inländischen Besteuerung freizustellenden Bezugsteile aufgrund der DBA-Progressionsvorbehalte, und weiters die als steuerfrei iSd. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 qualifizierten Bezugsteile aufgrund § 3 Abs…
…1988 in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung sind Einkünfte, die Arbeitnehmer inländischer Betriebe für einen begünstigte Auslandstätigkeit von ihren Arbeitgebern beziehen, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht, steuerfrei. Inländische Betriebe sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 lit…
…der sonstigen Leistung steuerfrei, dem die im Abs. 5 bezeichneten Reisevorleistungen zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen bei Schiffs- und Flugreisen durch Verordnung bestimmen, wie der auf das Drittlandsgebiet entfallende Teil der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Ulrike Hofer, Steuerberater, 1130 Wien, Hummelgasse, vom 14. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 30. September 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau L. in XY., vom 12. September 2000, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. August 2000 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Auffassung vertreten, dass nur mit einwandfreien Nachweisen belegte Pauschalreisekostenentschädigungen gemäß § 26 Z 4 EStG als steuerfrei behandelt werden dürften. Diese Nachweise würden ab dem Zeitpunkt der steuerlichen Würdigung zum Bestandteil des Lohnkontos und hätten somit jedenfalls im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung zur Überprüfung bereitliegen müssen. Der…
…vorliegenden Fall nicht der für die Bw. ungünstigeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, sondern der für die Bw. günstigeren Verwaltungspraxis gefolgt, und die geänderte Rechtsprechung erst ab dem Veranlagungsjahr 1997 angewendet. Die anzuerkennenden Reisediäten 1997 in S lauten wie folgt: Geschäftsführer H.: ) | G. - 30. Jänner, 28…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. April 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde, Str, vertreten durch die Morik.Schertler.Nägele.Wirtschaftstreuhand OG, 6900 Bregenz, Römerstraße 30, vom 3. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009…