…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31. Dezember 2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988…
…9.3.2005, 2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31. Dezember 2009 (§ 3 Abs. 1 Z…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…9.3.2005, 2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31. Dezember 2009 (§ 3 Abs. 1 Z…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…2001/13/0062; UFS 19.1.2007, RV/0641-I/06). Eine Regelung, die ähnlich den Vereinsrichtlinien pauschale Reiseaufwandsentschädigungen durch bestimmte begünstigte Rechtsträger von vornherein steuerfrei stellt, findet sich im Einkommensteuergesetz erst mit Wirksamkeit ab 31.12.2009 (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG) und…
…für das Jahr 2006 samt Beilagen (Lohnausweis, etc.) begehrte der Bw. ua., Reiseaufwandsentschädigungen in Höhe von 5.574,00 sFr als nicht steuerbar zu behandeln. Das Finanzamt erließ in der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2006 vom 15. Oktober 2007; dabei berücksichtigte es die vom Arbeitgeber…
…Kostenersatz nach § 26 Z 4 EStG abgerechnet und ausbezahlt worden seien, sondern steuerfrei (nach den ab 2008 geltenden Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Z 16b EStG). Diese Feststellung ergebe sich auf Grund einer Auskunft des Arbeitgebers. Als Tagesgelder gezahlte Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…Wien durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Anlässlich der bei der Berufungswerberin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde vom prüfenden Organ (außer diversen "Abfuhrdifferenzen") festgestellt, dass an Arbeitnehmer ausgezahlte Stör- (Außerhaus-)Zulagen auch insoweit als Reiseaufwandsentschädigungen im Sinn des § 26 Z 4 lit…
…Reichel, § 3 Tz 23b; Jakom/Laudacher, EStG, 2013, Rz 87 ff) anzuwenden ist, sind steuerfrei: Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine - Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), - Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten…
…99 reduziert. Antrag des Finanzamtes: Das Finanzamt beantragt, die Reisekosten in Höhe der steuerfreien pauschalen Reiseaufwandsentschädigung zu schätzen und die Berufung als unbegründet abzuweisen. Beruflich gefahrene Kilometer sind grundsätzlich durch ein ordnungsmäßig geführtes Fahrtenbuch nachzuweisen. Aus einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch müssen der Tag (Datum) der…
…26 Z. 4 EStG der Verweis auf die Anwendung der lohngestaltenden Vorschriften (im gegenständlichen Fall die RGV) für den steuerrechtlich maßgebenden Begriff der Dienstreise abgeschafft. Damit wurde die Möglichkeit steuerfreie Reisekostenersätze für Dienstreisen an (ständige) Dienstverrichtungsorte, die steuerrechtlich bereits als Arbeitsstätte zu qualifizieren waren, beendet…
…Dies gelte für begünstigte Rechtsträger im Sinne des § 34 BAO, somit auch für Vereine die den Körpersport fördern. Inhaltlich beziehe sich die steuerfreie Aufwandsentschädigung auf Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigung, d.h. auf die Taggelder und Fahrtkostenvergütungen, Ersatz des öffentlichen Verkehrsmittels oder 75 % des amtlichen Kilometergeldes. Aus…
…EStG vorliegt, waren die bisher steuer- und beitragsfrei gewährten Taggelder nachzuverrechnen." Bescheide vom 4.3.2011: Auf Basis der GPLA-Prüfung hat das Finanzamt die an Bezirksleiter steuerfrei ausbezahlten Tagesgelder lohnsteuerpflichtig behandelt und dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag mit nachfolgend aufgezählten Bescheiden, jeweils…
…die von der Bw. an den Arbeitnehmer B.B. erfolgte Auszahlung von Reisekostenvergütungen (Reiseaufwandsentschädigungen 2009: € 12.535,50 und 2010: € 9.681,74), zu Unrecht steuerfrei erfolgt sei. ad 1. Schwarzlohnzahlungen: Die Abgabenbehörde trägt zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen, die vorliegen müssen…
…Semesters aus der Ausbildung zum Dienstführenden regelmäßig auf 5 Semester verkürzt. Diese Zeiträume weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber Reiseaufwandsentschädigungen unter Umständen sogar noch dann steuerfrei behandelt wissen wollte, wenn sie über 5 Semester (2 ½ Jahre) und damit lange nach Ablauf der von der…
…wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vorliegt. Reiseaufwandsentschädigungen wären aber nicht steuerfrei, soweit sie anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder üblicher Lohnerhöhungen geleistet wurden. Um deshalb die richtige steuerliche Behandlung der Tag- und Nächtigungsgelder im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht…