…des vorliegenden Sachverhaltes wird daher seitens des Finanzamtes in freier Beweiswürdigung festgestellt, dass der ständige Aufenthalt von ... im Bundesgebiet erst ab Mai 2010 nachgewiesen wurde, für den Streitzeitraum wird jedoch festgestellt, dass sich Nuran ständig im Drittstaat aufgehalten hat, wodurch kein Anspruch auf Familienbeihilfe gem…
…mehrjährigen Aufenthaltes in Österreich auch gesellschaftliche Kontakte in Österreich entstanden sind und - wie die Berufungswerberin ausführt - Geschwister beider Ehepartner in [Ort] studieren sowie die Berufungswerberin Mitglied einer ehrenamtlichen [Organisation] ist. Dennoch ist im vorliegenden Fall der gemeinsamen Wohnsitznahme der gesamten Familie in [Drittstaat] im Zusammenhang…
…Aufenthalte in Österreich glaubhaft gemacht werden kann (vgl. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Ein derartiges Überwiegen des Aufenthaltes in Österreich wurde aber vom Berufungswerber weder ins Treffen geführt noch glaubhaft gemacht. Somit ist aber von einem ständigen Aufenthalt der Familie der Berufungswerberin im…
…begrenzte Forschungstätigkeit in einem Drittstaat ausgeübt und wird dieser Elternteil von seiner gesamten Familie dorthin begleitet, verlagert sich für diesen Zeitraum nicht nur der Mittelpunkt der Lebensinteressen (§ 2 Abs 8 FLAG), sondern es liegt auch ein ständiger Aufenthalt der Kinder in diesem Drittstaat vor (vgl…
…wo der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer Person besteht (zB VwGH 18.1.1996, 93/15/0145). Für die Zeiträume vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2006 sowie ab 1. November 2007 liegen schon aufgrund des ständigen Aufenthaltes der Kinder der Bw im Ausland (Drittstaaten: o2…
…dass Erhebungen seitens des Finanzamtes fa (Nachbarnbefragungen betreffend tatsächlicher Aufenthalte am gemeldeten Wohnsitz, Kontaktaufnahme mit Landesschulrat) ebenfalls keine - wie vorher dargelegte - "Anwesenheit" in Österreich rechtfertigen, kann von einem ständigen Aufenthalt der Kinder im Bundesgebiet ab dem Schuljahr 2004/2005 nicht ausgegangen werden. Dem Berufungsbegehren konnte…
…Das Finanzamt hat lediglich aufgrund der Tatsache, dass die Tochter des Bw vor ihrem Studium in sn die Schulausbildung absolviert hat, den Schluss gezogen, dass sie im Inland keinen ständigen Aufenthalt hat (siehe hiezu die Ausführungen des Finanzamtes in seinem ursprünglichen Bescheid und seiner Berufungsvorentscheidung…
…aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen. Der Ausnahmetatbestand des § 3 Abs. 2 FLAG 1967, wonach ein 5 jähriger, ständiger Aufenthalt in Österreich zum Anspruch führt, ist - für den im gegenständlichen Verfahren strittigen Zeitraum - nicht vorgelegen…
…dargelegt, dass der in § 3 Abs. 2 FLAG geforderte ständige Aufenthalt im Bundesgebiet dem ständigen Aufenthalt iSd § 26 Abs. 2 BAO entspricht und es dabei auf die körperliche Anwesenheit ankommt. Damit wird auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf einen "berechtigten Aufenthalt" abgestellt, weshalb es…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. § 53 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: "Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in…
…Familie des Bw. wären bei einem ständigen (rechtmäßigen) Aufenthalt der Kinder in Österreich um ein Vielfaches höher als die streitgegenständliche Minderung der Einkommensteuer des Bw. Zu den Ausführungen des Finanzamtes in der Mail vom 2. August 2007 ist zunächst festzuhalten, dass den - teilweise auf der…
…eines ständigen Aufenthaltes im Ausland. Es müsse daher angenommen werden, dass der Wohnsitz von y bei ihrer Familie in r weiterhin aufrecht ist, da es sich bei dem Aufenthalt im Studentenheim nur um einen vorübergehenden Wohnsitz während des Studiums handelt. Weiters könne auf Grund der…
…regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird. Diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur…
…bestehe, die sich ständig im Ausland aufhalten. Da M seit dem Schuljahr 2010/11 in Bosnien die Schule besucht, ist von einem ständigen Aufenthalt in Bosnien (Drittstaat) auszugehen. Der Berufungswerber hat mit Schriftsatz vom 5. April 2012 gegen den Abweisungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…
…ständig im Bundesgebiet aufhalten. Ein ständiger Aufenthalt ist dann gegeben, wenn sich jemand unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Die Berufungswerberin hat den ursprünglich negativen Asylbescheid bekämpft und wurde dieser in der…
…am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein. Diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt…
…getroffen. Es kann daher keine Rede davon sein, dass sich diese "ständig im Ausland aufhalten" würden, wie dies in § 5 Abs. 3 FLAG normiert wird, vielmehr liegt im gegenständlichen Fall unzweifelhaft ein ständiger Aufenthalt der Kinder im Inland vor (vgl. auch VwGH 21.9.2009…
…in der Folge in den Sommerferien 2007 und in den Weihnachtsferien 2007 für jeweils ca. sechs Wochen am Wohnort in Österreich aufgehalten hat. Auch die Ehegattin des Berufungswerbers hatte damit ihren gewöhnlichen Aufenthalt nie in Österreich. Auch sie hielt sich dem zufolge ständig (im Sinn…
…hiebei auf dessen Aufenthalt abstelle, keine verfassungsrechtlichen Bedenken erwecke. Es wird darauf hingewiesen, dass auch österreichische Staatsbürger von der einschränkenden Bestimmung des § 5 Abs 3 FLAG 1967 (früher: Abs 4) erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland außerhalb…
…Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten ist. Die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 wird somit im Wesentlichen auf Aufenthalte in sogenannten "Drittstaaten" eingeschränkt (vgl. hiezu Kuprian, "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland", UFS Journal Oktober 2011). Aus der Rechtsprechung…