…als öffentlich-rechtliche Folgen eines Beschäftigung- bzw Dienstverhältnisses für die steuerliche Beurteilung einer Tätigkeit als selbständig oder nichtselbständig nicht maßgeblich; sie können allenfalls Indizwirkung für den Parteiwillen haben. Es ist steuerlich auch nicht entscheidend, ob bzw von welchen Sozialversicherungsträgern die Tätigkeit als versicherungspflichtig behandelt wurde…
…zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. Für die Annahme eines Dienstverhältnisses ist schließlich auch wesentlich, dass die tätige Person kein Unternehmerwagnis trägt (vgl. z.B. VwGH 22.2.1989, 84/13/0001). Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu…
…noch als selbständige Tätigkeit anzusehen ist. Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Verhältnisse, wobei auf die tatsächlichen Umstände abzustellen ist (vgl. Doralt, EStG6, § 47 Tz 25). Was die Beurteilung dieser Frage (selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit) angeht…
…es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handle. Der Steuerabzug in Höhe von 20% lässt demgegenüber grundsätzlich beide Betrachtungen zu (vgl. § 70 Abs. 2 Z 2 sowie § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Die für die Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt…
…der Oper Graz wird darüber hinaus auf eine Versteuerung der Bezüge nach § 99 EStG 1988 Bezug genommen; auch dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die Vertragsparteien vom Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit ausgingen. Demgegenüber würde eine Beurteilung als Einkünfte als solche aus nichtselbständiger Arbeit…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…der einen Werkvertrag erfüllt, ist in der Regel verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers bezüglich der Tätigkeiten einzuhalten, ohne dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren. Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise…
…Am 22.03.2007 erfolgten Niederschriften durch das Team KIAB mit Herrn CD und Herrn AB . Bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit von Herrn B vorliegt, wurden beide Niederschriften herangezogen. Ebenso wurde auf nachfolgende Bestimmungen der Lohnsteuerrichtlinien bedacht genommen: 1.) Dauerschuldverhältnis (RZ…
…vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 41; VwGH 28.03.2001, 96/13/0010). Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. Doralt, EStG6, § 37 Tz 25 mit Judikaturhinweisen). Der Begriff des Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2…
…Dritte (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7,41; VwGH 28.03.2001, 96/13/0010). Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. Doralt, EStG6, § 37 Tz 25 mit Judikaturhinweisen). Der Begriff des Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs…
…vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 41; VwGH 28.03.2001, 96/13/0010). Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. Doralt, EStG6, § 37 Tz 25 mit Judikaturhinweisen). Der Begriff des Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2…
…von € 15. Berücksichtige man die Abgabenlast bei einer selbständigen Tätigkeit würde diesfalls ein Nettoentgelt von weniger als € 7,50 verbleiben. Zu einem solchen Stundensatz würde kein selbständiger Unternehmer seine Tätigkeit anbieten. Die Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliege, stehe nicht in…
…ist in der Regel verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers bezüglich der Tätigkeiten einzuhalten, ohne dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren. Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist (Doralt…
…Anwendungsfall für § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 liegt somit schon grundsätzlich nicht vor, weshalb der Unterscheidung selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit gegenständlich keine Bedeutung zukommt. Es ist im Zusammenhang übrigens anzumerken, dass es sich bei einem "Verlust" um eine saldierte Größe handelt, bei "Werbungskosten…
…voraus. Die Ehegattin des Bw. ist in Ungarn beschäftigt, darüber hinaus wurde im Jahr 2010 keine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit entfaltet. Ungarn ist daher auch für die der Ehegattin zustehenden Familienleistungen zuständig. Da somit die ungarischen Rechtsvorschriften sowohl auf den Bw. als auch auf seine…
…ASVG) als nichtselbständige Tätigkeit gemäß § 47 Abs. 2 EStG einzustufen gewesen, wobei nach der Judikatur es VwGH die in der Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 und 4 AuslBG entwickelten Kriterien zur Beurteilung einer Tätigkeit als selbständige oder nichtselbständige herangezogen werden könnte. Diese nichtselbständige Tätigkeit wäre…
…Mitgliedstaat diese Person eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausübt. Eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. Für Zwecke dieses Titels wird bei Personen, die auf Grund oder infolge ihrer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit eine Geldleistung…
…47 Anm 17 mit Hinweis auf VwGH 20.4.2005, 2002/08/0222 mwN; 4.6.2008, 2007/08/0184). Entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (vgl. Doralt, EStG6, § 37 Tz 25 mit Judikaturhinweisen). Der…