…dort getroffenen Sachverhaltsannahmen zutreffend sind. Auch in rechtlicher Hinsicht teilt die Berufungsbehörde vollinhaltlich die fundierten Ausführungen des Finanzamtes und verweist ausdrücklich darauf; insbesondere ist zutreffend, dass bei Lehramtsstudien auch die Änderung nur eines Unterrichtsfaches einen (schädlichen) Studienwechsel darstellt (sh. Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG…
…FH St. Pölten) gewechselt. Es liegt somit nach § 17 Abs 1 Z 2 zweiter Teilstrich StudFG 1992 ein schädlicher Studienwechsel vor. Die steuerliche Vertretung verweist in ihrer Berufung darauf, dass das Finanzamt regelmäßig über die Studienaktivitäten des Sohnes des Bw. informiert worden sei. Die Familienbeihilfe…
…Soziologie" auf das Bachelorstudium LA Volksschulen" gewechselt. Es liegt somit nach § 17 Abs 1 Z 2 zweiter Teilstrich StudFG 1992 ein schädlicher Studienwechsel vor. Die Bw. verweist in ihrer Berufung wie auch im Vorlageantrag nur darauf, dass ihr nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen per Mitteilung vom…
…obigen Ausführungen - auch im Bewusstsein der dem vorliegenden Fall innewohnenden tragischen Umstände - nicht zu erkennen. Somit ist der gegenständliche Studienwechsel, entgegen dem diesbezüglichen Vorbringen in der Berufung, als - "schädlicher" - Studienwechsel iSd § 17 Abs 1 StudFG zu betrachten. Der Berufung war daher der Erfolg zu versagen.…
…absolvierten Diplomstudium, Bakkalaureatstudium, Magisterstudium, Masterstudium oder Fachhochschul-Studiengang keinen "schädlichen" Studienwechsel bezüglich Studienbeihilfe bzw. Familienbeihilfe darstellen soll. Unter "Absolvierung" ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums zu verstehen. Die Ablegung von vorgesehenen Prüfungen ohne Abschluss des Studiums ist nicht ausreichend. Da Ihr Sohn P. vor Beginn…
…klar ergibt, dass ein "schädlicher" Studienwechsel vorliegt. Rechtlich folgt daraus: Festzuhalten ist zunächst, dass im Berufungsfall ausschließlich die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Oktober und November 2010 strittig ist, also ab dem Beginn des ersten unmittelbar an den Studienwechsel anschließenden Semesters. Da…
…vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Ihre Tochter I. begann im Wintersemester 2007 mit dem Lehramtsstudium Anglistik an der Universität Wien und wechselte im Sommersemester 2008 zum Studium Theaterwissenschaft. Im Wintersemester 2009 wechselte sie zur Universität f. Bodenkultur. Da dies ein schädlicher Studienwechsel war…
…dem 3. Semester gewechselt wurde, liegt ein schädlicher Studienwechsel vor und es ergibt sich eine Wartefrist von 3 Semester (Sommersemester 2008 bis Sommersemester 2009). In der Berufungsschrift wird vorgebracht, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe zugesprochen hat und dann wieder zurückfordert. Dazu wird ausgeführt, dass in…
…Studium Biomedizinische Analytik an Fachhochschule in Wien begonnen hat. Dieser Wechsel wurde dem Finanzamt erst am 16.11.2009 bekannt gegeben. Da dem Finanzamt der schädliche Studienwechsel nicht bekannt war, wurde die Familienbeihilfe bis zur nächstvorgesehenen Überprüfung (d.h. bis September 2009) unrichtigerweise weiter gewährt.…
…dass es zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe kommt. Liegt im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG daher kein Studienwechsel vor, weil die Vorstudienzeit eingerechnet wird, zählen die eingerechneten Semester auf die weitere Dauer der Familienbeihilfengewährung. Für die Beurteilung, ob im Sinne des …
…Hinweis auf die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen angeführt, dass es sich bei diesem Studienwechsel um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten ,Berufung verweist die Berufungswerberin lediglich auf den Studienerfolg ihres Sohnes. Nach der angeschlossenen Bestätigung der "Uni Graz…
…Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992 …
…Studium heranzuziehen." Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet: "Der Grund wieso ich mein Studium erst im 4. Semester wechselte und damit einen schädlichen Studienwechsel vornahm, war folgender: Im Sommer 2009 durfte ich für zwei Monate im Alten-und Pflegezentrum y als Ferialpraktikantin arbeiten…
…bei dem mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 vollzogenen Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin auszugsweise aus: "Meine Tochter und ich haben mehrere Male mit dem Finanzamt in Weiz wegen der…
…weiteren Ausführungen des Bw. hinsichtlich Toleranzsemester und Auslandsstudium sind nur hinsichtlich der vorgesehenen Studiendauer relevant. Für die Beurteilung der Frage, ob ein schädlicher Studienwechsel vorliegt, sind sie nicht maßgebend und bedürfen daher keiner weiteren Erörterung. Dies gilt auch für das Vorbringen, die Studienwahl sei im…
…sei die Organisationsform des Zielstudiums. Das Medizinstudium sei nach Ausbildungsjahren gegliedert. Die Vertreterin des Finanzamtes hielt die bisherige Ansicht des Finanzamtes aufrecht, wonach ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Die Ausbildung Sportwissenschaft sei in Semester gegliedert weshalb der Wechsel mit dem 3. inskribierten Semester hätte stattfinden müssen…
…Semester (inkl. Toleranzsemester) Berechnung: 70 Semesterstunden dividiert durch 5 Semester = 14 Stunden pro Semester 37 Semesterstunden (anerkannte) Prüfungsstunden dividiert durch 14 = 2,64. Es wurden demnach (aufgerundet) Prüfungen für 3 Semester angerechnet. Es handelt sich unverändert um einen schädlichen Studienwechsel, da der Wechsel…
…des neuen Studiums: 5 Semester (inkl. Toleranzsemester) Berechnung: 70 Semesterstunden dividiert durch 5 Semester = 14 Stunden pro Semester 32 Semesterstunden (anerkannte) Prüfungsstunden dividiert durch 14 = 2,28. Es wurden demnach (aufgerundet) Prüfungen für 3 Semester angerechnet. Es handelt sich um einen schädlichen Studienwechsel…
…Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten sind immer zwei Semester usw. in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen. Im Gegenstandsfall steht fest, dass es sich einerseits um einen schädlichen Studienwechsel handelt, da der Wechsel erst nach dem 3. Semester erfolgte (Wartezeit grundsätzlich 3 Semester)…
…das Studium abschließen sowie alle erforderlichen Leistungsnachweise vorlegen kann, die den Weiterbezug der Familienbeihilfe gewährleisten. Ganzheitlich betrachtet, sind im betreffenden Fall die Voraussetzungen für einen schädlichen Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs 1 StudFG nicht gegeben. Ein gänzlicher Verlust der Familienbeihilfe sowie die Rückforderung der…