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UFSF RV/0144-F/05Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung: Einstellung der Vermietungstätigkeit als rückwirkendes Ereignis iS des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.10.2006

…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Unter Ereignissen im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge zu verstehen, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine…

UFSL RV/0573-L/12Keine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO nach Änderung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…25.6.2008, 2006/15/0085, Ereignisse im Sinne des § 295a BAO als "sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt", definiert und an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass …

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ereignisse iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl…

UFSS RV/0199-S/11Investitionszuwachsprämie: Die Behaltefrist ist bei 2,5 Ganzjahres-AfA-Beträgen jedenfalls erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz 25). Dazu stellte der VwGH jüngst fest (z.B. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von…

UFSW RV/1036-W/10Berufungsvorentscheidung - kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Sache" bzw. Gegenstand dieses Berufungsverfahrens. Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25.06…

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Grundsätzlich verändern Ereignisse, die nach dem Entstehen des Abgabenanspruches eintreten, nicht den Bestand und Umfang eines solchen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von…

UFSW RV/3347-W/07Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…dass nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…

UFSL RV/0124-L/06NeuFöG; Zeitpunkt der Vorlage des amtlichen Formulars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…wenn dadurch das Berufungsverfahren geändert oder ergänzt wird. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in…

UFSW RV/4063-W/08Bescheidänderung gem. § 295a BAO - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…

UFSW RV/2399-W/08Behaltefrist bei Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2012

…abgewichen werden, als sich aus dem eingetretenen (rückwirkenden) Ereignis Auswirkungen auf den (Bestand oder) Umfang des Abgabenanspruchs ergeben. Ereignisse iSd § 295a sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze oder Gesetzesänderungen. Es muss sich um neu eingetretene Umstände handeln. Auf Ereignisse, die…

UFSW RV/3246-W/11Da keine letzwillige Verfügung zugunsten der Berufungswerberin vorlag, konnte § 295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25…

UFSF RV/0118-F/06Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen nicht geltend gemachtem Betriebsausgabenpauschale.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…Bestimmung des § 295a BAO, die eine Durchbrechung der Rechtskraft im Falle rückwirkender Ereignisse vorsieht, nicht zum Tragen kommt, dient § 295a BAO doch dazu, sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, aus denen sich eine Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt, zu berücksichtigen, nicht aber dazu, fehlende formale…

UFSW RV/2432-W/06Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…

UFSL RV/0749-L/09Behaltefrist bei der Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO fest, dass sich die Sachverhaltsänderung darüber hinaus steuerlich in die Vergangenheit auswirken…

UFSL RV/1065-L/09§ 295a BAO Treu und Glauben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2013

…einem Ereignis iSd 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse, nicht jedoch Änderungen der…

UFSW RV/0465-W/09Bescheidänderung - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…worden. Diese Bestimmung liefere einen Verfahrenstitel für rückwirkende Ereignisse von abgabenrechtlicher Relevanz, wenn diese nach Bescheiderlassung eingetreten seien. Das rückwirkende Ereignis wirke in die Vergangenheit. Rückwirkende Ereignisse seien ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse. Änderungen der Rechtsprechung bzw. ihr erstmaliges Ergehen sowie die Änderung von BMF-Erlässen bzw…

UFSW RV/4096-W/091. Liebhaberei bei literarischer und verlegerischer Tätigkeit eines Pensionisten. 2. Änderungsbefugnis nach § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt. Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…

UFSG RV/0567-G/11Keine Wiederaufnahme ohne Wiederaufnahmegrund Keine Maßnahme nach § 295a BAO, wenn durch ein Erkenntnis des VwGH keine Änderung im abgabenrechtlichen Sachverhalt nach Entstehung der Steuerschuld eintritt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…eine geänderte Beurteilung im Rahmen einer höchstgerichtlichen Entscheidung stelle jedoch kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar. Ereignisse seien nämlich nur sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge. Auch ein Wiederaufnahmegrund sei nicht gegeben, da höchstgerichtliche Entscheidungen keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des …

UFSI RV/0185-I/11Ausstellung des Behindertenausweis durch Bundessozialamt (Demenzerkrankung und Diabetes mellitus Typ II) als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt. Unter einem Ereignis ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Der obzitierte Gesetzestext (vgl…

UFSW RV/3427-W/10Da eine Schenkung von Anfang an nicht vorlag - wie die Beweislage ergeben hatte - konnte §295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.08.2011

…dass nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…