…Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist. (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse. Dies sind nicht nur Tatsachen (z.B. Entrichtung einer Abgabe, Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz…
…zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) Tatbestandselement ändert. 4. Demzufolge entspricht es einhelliger Lehre, Judikatur und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates, dass eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung (weil eben kein sachverhaltsänderndes Geschehnis!) kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar…
… 295a BAO keinen geeigneten Verfahrenstitel darstelle, zumal rückwirkende Ereignisse im Sinne dieser Bestimmung ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse seien. Im konkreten Fall sei die Bescheiderlassung jedoch wegen einer im Jahr 2006 ergangenen VwGH-Entscheidung und wegen einer aus dem Jahr 2007 stammenden Rechtsmeinung des BMF (EStR Rz…
…bzw. eine Unterbrechung eingetreten sei. Hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1989 bis 1996 sei bereits Verjährung eingetreten. Ferner seien unter einem Ereignis im Sinne des § 295a BAO nur sachverhaltsändernde Geschehnisse zu verstehen. Es müsse sich um tatsächliche, ein anderes tatsächliches Ereignis verändernde Ereignisse handeln. Der…
…des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des §…
…Wiederaufnahmegründe dar. Im Falle einer Bescheidänderung gem. § 295 a BAO müsse ein rückwirkendes Ereignis vorliegen. Unter diesen Ereignisbegriff fielen jedoch ausschließlich sachverhaltsändernde Geschehnisse. Auch die erst nach einem rechtskräftigen Bescheid ergangene Rechtsprechung des VwGH stelle kein rückwirkendes Ereignis gem. § 295 a BAO dar. Die Abänderung…
…für rückwirkende Ereignisse von abgabenrechtlicher Relevanz, wenn diese nach Bescheiderlassung eingetreten seien. Das rückwirkende Ereignis wirke in die Vergangenheit. Rückwirkende Ereignisse seien ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse. Änderungen der Rechtsprechung bzw. ihr erstmaliges Ergehen sowie die Änderung von BMF-Erlässen bzw. die erstmalige Äußerung von Rechtsauslegungen in…
…und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz 25). Dazu stellte der VwGH jüngst fest (z.B. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von…
…wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Der obzitierte Gesetzestext (vgl. § 35 Abs. 2 EStG 1988) lässt in aller Deutlichkeit erkennen, dass der Nachweis der Behinderung und das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung…
…Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (vgl. Tipke/Kruse, AO…
…aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte. Unter den Ereignisbegriff fallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). Liegt also aufgrund einer Beurteilung nach den materiellrechtlichen Bestimmungen kein "rückwirkendes…
…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …
…Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen jedoch nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Eine solche Sachverhaltsänderung ist im Bereich der gegenständlichen Vorschenkungen jedoch nicht erkennbar." In der nach mehreren Anträgen auf Fristverlängerung eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid wurde ergänzend vorgebracht, dass es durch die neuerlichen Schenkungen des Jahres 2004 zur…
…des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des §…
…wenn ".....ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand und den Umfang eines Abgabenanspruches hat". Dem Ereignisbegriff der zitierten Gesetzesstelle würden nur sachverhaltsändernde Geschehnisse unterfallen. Der Verkauf der Liegenschaft im Jahr 1999 bzw. der Zufluss des Kaufpreises im Jahr 2001 sei…
…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …
…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …
…auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruchs habe. Diesem Ereignisbegriff unterfielen sämtliche sachverhaltsändernde Geschehnisse und müsse die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung eine steuerliche sein. Unter einem Ereignis mit Abgabenrelevanz sei jedenfalls jeder abgabenrechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Letztendlich werde das jeweilige Ereignis erst durch…
…dass dem Antrag vom 28. Jänner 2009 nicht einmal zu entnehmen ist, aus welchen Abgabenvorschriften sich eine Rückwirkung welcher sachverhaltsändernden Geschehnisse ergeben sollte. Insbesondere wurden entgegen dem Vorbringen im Antrag nicht von den Parteien infolge des Erkennens Forderungen eingestellt bzw. Assets rückwirkend der iranischen Gesellschaft…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…