…Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist. (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse. Dies sind nicht nur Tatsachen (z.B. Entrichtung einer Abgabe, Uneinbringlichwerden einer Forderung, Ersatz…
…zum Gegenstand hat oder gegebenenfalls ein (anderes) Tatbestandselement ändert. 4. Demzufolge entspricht es einhelliger Lehre, Judikatur und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates, dass eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung (weil eben kein sachverhaltsänderndes Geschehnis!) kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar…
…Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 865). (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies sind nicht nur Tatsachen (zB Entrichtung einer Abgabe…
…Anwendung des festen Steuersatzes iHv 6% betreffend die Pensionsabfindung als unbegründet ab. Das Finanzamt führte aus, dass unter den Ereignisbegriff des § 295a BAO nur sachverhaltsändernde Geschehnisse, nicht jedoch Änderungen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen. Dies treffe auch auf Urteile des EUGH zu (siehe Ritz…
…sei dem deutschen § 175 AO nachgebildet, wonach rückwirkende Ereignisse als sachverhaltsändernde Geschehnisse zu definieren seien, die auch auf Willenserklärungen von Parteien beruhen können. Mit Bescheid vom 2.3.2017 wurde der Antrag abgewiesen. In einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Nichtbezahlung…
… 295a BAO keinen geeigneten Verfahrenstitel darstelle, zumal rückwirkende Ereignisse im Sinne dieser Bestimmung ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse seien. Im konkreten Fall sei die Bescheiderlassung jedoch wegen einer im Jahr 2006 ergangenen VwGH-Entscheidung und wegen einer aus dem Jahr 2007 stammenden Rechtsmeinung des BMF (EStR Rz…
…bzw. eine Unterbrechung eingetreten sei. Hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1989 bis 1996 sei bereits Verjährung eingetreten. Ferner seien unter einem Ereignis im Sinne des § 295a BAO nur sachverhaltsändernde Geschehnisse zu verstehen. Es müsse sich um tatsächliche, ein anderes tatsächliches Ereignis verändernde Ereignisse handeln. Der…
…des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen in einer Rechtssache, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse, nicht jedoch Änderungen der Rechtsprechung, was auch für Urteile des EuGH gilt (s. Ritz, Abänderung nach § 295a BAO, SWK 35…
…eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist. (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse. Dies sind nicht nur Tatsachen. Darunter können auch Willenserklärungen von Parteien (zB erfolgreiche Anfechtung eines Rechtsgeschäftes, Ausübung…
…Es wirke in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen sei (zB BFH, BStBl 2005 II 865). Rückwirkende Ereignisse seien sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554). Dies seien nicht nur Tatsachen (zB…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur ,sachverhaltsändernde' Geschehnisse", das sind Geschehnisse, durch die der in einem früher ergangenen Steuerbescheid erfasste Sachverhalt im Nachhinein verändert oder rückgängig gemacht wird. Ein…
…des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH zur deutschen Vorbildbestimmung des §…
…Wiederaufnahmegründe dar. Im Falle einer Bescheidänderung gem. § 295 a BAO müsse ein rückwirkendes Ereignis vorliegen. Unter diesen Ereignisbegriff fielen jedoch ausschließlich sachverhaltsändernde Geschehnisse. Auch die erst nach einem rechtskräftigen Bescheid ergangene Rechtsprechung des VwGH stelle kein rückwirkendes Ereignis gem. § 295 a BAO dar. Die Abänderung…
…für rückwirkende Ereignisse von abgabenrechtlicher Relevanz, wenn diese nach Bescheiderlassung eingetreten seien. Das rückwirkende Ereignis wirke in die Vergangenheit. Rückwirkende Ereignisse seien ausnahmslos sachverhaltsändernde Geschehnisse. Änderungen der Rechtsprechung bzw. ihr erstmaliges Ergehen sowie die Änderung von BMF-Erlässen bzw. die erstmalige Äußerung von Rechtsauslegungen in…
…und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz 25). Dazu stellte der VwGH jüngst fest (z.B. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von…
…wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Der obzitierte Gesetzestext (vgl. § 35 Abs. 2 EStG 1988) lässt in aller Deutlichkeit erkennen, dass der Nachweis der Behinderung und das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Grad der Behinderung…
…Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (vgl. Tipke/Kruse, AO…
…aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte. Unter den Ereignisbegriff fallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz. 25). Liegt also aufgrund einer Beurteilung nach den materiellrechtlichen Bestimmungen kein "rückwirkendes…
…rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss eine steuerliche sein. Ob ein Ereignis eine solche Wirkung hat, kann nur den (besonderen) Steuergesetzen entnommen werden (Tipke/Kruse, AO, …
…Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen jedoch nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Eine solche Sachverhaltsänderung ist im Bereich der gegenständlichen Vorschenkungen jedoch nicht erkennbar." In der nach mehreren Anträgen auf Fristverlängerung eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid wurde ergänzend vorgebracht, dass es durch die neuerlichen Schenkungen des Jahres 2004 zur…