…nicht zu einem Betrieb gehörenden Wirtschaftsguts muss der Umfang dieser Vermögenswerte zum Verschmelzungsstichtag mit dem Umfang im Zeitpunkt der Verlustentstehung wirtschaftlich vergleichbar sein. Dieser Vergleich ist anhand im Gesetz nicht determinierter "betriebswirtschaftlicher Parameter" anzustellen. Dabei kommt es primär auf quantitative Messgrößen (wie Umsatz, Substanzwerte, Anlagevermögen…
…anzustellen. Nach der herrschenden Lehre (vgl. Helbich/Wiesner, Umgründungen 5 , 71, vgl. aber Schneider, SWK 1992, A I 269) kommt es primär auf quantitative Messgrößen (wie Umsatz, Substanzwerte, Anlagevermögen, Beschäftigungszahl, Auftragsvolumen) an. Während Quantschnigg in der Bauer-FS 274 und das BMF (vgl. BMF 11…
…1 lit. a UmgrStG in Verbindung mit § 4 Z 1 lit. c UmgrStG). Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit sind nach herrschender Auffassung betriebswirtschaftliche Parameter heranzuziehen, wobei es primär auf quantitative Messgrößen wie Umsatz, Substanzwerte, Anlagevermögen, Beschäftigtenzahl und Auftragsvolumen ankommt (vgl. Hügel/Mühlehner/Hirschler, Umgründungssteuergesetz, Kommentar…
…Ein Messgrößenvergleich zwischen dem Jahr der Entstehung dieser Verluste und dem Verschmelzungsstichtag ergebe folgendes Bild: | | 1991 | 1994 | Umsatz | S 18,213.000,-- | S 1,091.000,-- | Anlagevermögen | S 3,390.000,-- | S 82.000,-- | Dienstnehmer…
…Gegebenheiten am Umwandlungsstichtag maßgebend, zu dem die Vergleichbarkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegeben sein muss. Die Vergleichbarkeit ist nach herrschender Ansicht (Hügel in Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG § 4 Rz 41) an Hand quantitativer betriebswirtschaftliche Messgrößen zu beurteilen, wobei etwa Umsatz, Auftragsvolumen und Produktionsvolumen, Anlagevermögen…