…Berufung. Der Progressionsvorbehalt wirke nicht progressiv sondern tatsächlich degressiv. Dies widerspreche dem dem Steuerrecht innewohnenden Grundsatz der Gerechtigkeit durch eine progressive Besteuerung und sei daher rechtswidrig. Die degressive Wirkung auf die der Besteuerung in Österreich eigentlich entzogene deutsche Pension sei auch verfassungsrechtlich bedenklich (Eigentumsschutz, Gleichheitsgrundsatz…
…dar, wenn eine sonst nicht übliche Zusammenballung von Einkünften progressionsbedingt zu einer höheren Steuerbelastung führt. Denn die von der Bw als unbillig empfundene progressive Besteuerung der zusammengeballt zugeflossenen Nachzahlung ist lediglich Ausfluss der für sonstige Einkünfte geltenden Anordnung des § 19 Abs.1 EStG 1988, dass…
…nur jene Lohnsteuer einbehalten werden, die auf den jeweiligen Auszahlungsbetrag entfällt (€ 2.460,60 I-GmbH und € 2.644,33 IAF Service GmbH). Der progressive Steuersatz bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2008 wurde das Einkommen sämtlicher bezugsauszahlenden Stellen zusammengerechnet. (Hinsichtlich der besonderen…
…es dort heißt:".......... Diese Art der Schätzung ist jedoch nur zulässig........". Grundsätzliches Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen (Ritz ², Bundesabgabenordnung Rz 3 zu § 184 BAO). Selbst wenn eine vereinfachte lineare Berechnung in vielen Fällen den Anforderungen an eine Schätzung…
…sich bei dem Bw. um eine inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%, sondern der lineare Steuersatz von 2,5% gemäß § 8 Abs. 3 lit.a…
…entgegen der im § 3 Abs. 2 EStG 1988 normierten Gesetzesbestimmung (Besteuerung des Einkommens mit jenem Steuersatz, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt) erfolgte die erstrebte Einkommensbesteuerung durch gesetzwidrige Aufspaltung des Jahreseinkommens in zwei Hälften und der damit verbundenen Verminderung der Progressivwirkung der Einkommensbesteuerung. …
…in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine progressive Berechnung liegt in der Natur der Sache. Die in Nullkuponanleihen enthaltene "Zinskomponente" muss für Zwecke der Kapitalertragsteuer(gutschriften) berechnet bzw…
…vorzunehmen oder zu erteilen, ergibt sich das Erfordernis der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen. Dabei handelt es sich um ein Problem der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Wenn in weiterer Folge von kalkulatorischen Zinsen gesprochen wird, ist damit auch ein kalkulatorisch zu ermittelnder Unterschiedsbetrag im Sinne des § 27 Abs…
…Depotentnahme teils ins Ausland verbracht und dort steuerfrei verkauft, teils aber auch bei anderen österreichischen Kreditinstituten, die die Kapitalertragsteuer bei derartigen Anleihen nach einer progressiven Methode ermittelten verkauft. Dadurch verblieb die beim Kauf erhaltene Kapitalertragsteuergutschrift bzw. der Differenzbetrag zwischen hoher linear ermittelter KESt-Gutschrift beim…
…des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 65/2008 wurde weiters vorgebracht, dass die Besteuerung von nicht zugeflossenen Kapitalerträgen anlässlich von Entnahmen von Wertpapieren aus den Depot gegen die Niederlassungs-, die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. § 95 Abs. 4 Z…
…auswirkt, von einer Doppelbesteuerung jedoch nicht die Rede sein kann. Die angesprochene Progression ist - entgegen den Ausführungen des Bw. - jedoch nicht rechtswidrig, sondern entspringt der Systematik des Einkommensteuerrechtes. Der Vollständigkeit halber sei hier nur ausgeführt, dass die Besteuerung der Pension beim Bw. als Pensionsempfänger erfolgt…
…die übrigen Einkünfte des Berufungswerbers durch den Gewinn aus der Beteiligungsveräußerung tatsächlich einer höheren Progression unterliegen, wie wenn er den gleichen Betrag aus endbesteuerten Einkünften erhalten hätte. Dieser Effekt widerspricht sowohl dem Leistungsfähigkeitsprinzip, welches dem System der progressiven Besteuerung im allgemeinen als Motiv unterstellt wird…
…an der Tatsache vorbei, dass ,gerade in jüngster Zeit durch massive bauliche Veränderungen in der Umgebung eine progressive Wertsteigerung des Grund und Bodens eintrat.' Wiederaufnahme- sowie Sachbescheid seien entsprechend den dargestellten Gründen aufzuheben. In der Stellungnahme zur Berufung legt das Finanzamt dar, die Tatsache der…
…von € 5.172,-- belastet wird. Im Januar 2011 kam lediglich die Pension hinzu, von der ohnehin die Besteuerung von der PVA an das Finanzamt abgeführt wird. Da es sich hier nur um einen Irrtum handeln kann, wird gestellt der Antrag auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides…
…Zl. RV/4745-W/02 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat, die Steuerpflicht von Depotentnahmen sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang…
…in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine progressive Berechnung liegt in der Natur der Sache. Die in Nullkuponanleihen enthaltene "Zinskomponente" muss für Zwecke der Kapitalertragsteuer(gutschriften) berechnet bzw…
…Zl. RV/4684-W/02 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat, die Steuerpflicht von Depotentnahmen sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang…
…Depotentnahme teils ins Ausland verbracht und dort steuerfrei verkauft, teils aber auch bei anderen österreichischen Kreditinstituten, die die Kapitalertragsteuer bei derartigen Anleihen nach einer progressiven Methode ermittelten verkauft. Dadurch verblieb die beim Kauf erhaltene Kapitalertragsteuergutschrift bzw. der Differenzbetrag zwischen hoher linear ermittelter KESt-Gutschrift beim…
…ergibt sich aus dem Inhalt der veröffentlichten Erlässe und der von der Bw. im Beschwerdeverfahren zur Zahl 2004/13/0029 zusammengestellten Geschehnisse rund um Auskünfte des BMF im Zusammenhang mit der Besteuerung von Nullkuponanleihen, aber auch u.a aus der Anfragebeantwortung des BMF vom 23…
…Zl. RV/4744-W/02 bereits einmal entschieden. Hauptstreitpunkte des Verfahrens waren, ob die Berechnung der Kapitalertragsteuer bei Nullkuponanleihen nach einer linearen oder progressiven finanzmathematischen Methode zu erfolgen hat, die Steuerpflicht von Depotentnahmen sowie die Frage, ob das Finanzamt die Bw. für in diesem Zusammenhang…