…Daraus ergebe sich, dass die Regelung eben nicht ein Vorsteuerabzugsverbot zum Inhalt habe. Dies sei nur eine Rechtsfolge aus der Nichtzuordnung des privat genutzten Anteiles zum Unternehmen. Tumpel (in: Österreichische Steuerzeitung 1998, 493 ff.) habe für den vergleichbaren Fall der Nichtzuordnung eines Pkw zum Unternehmen…
…habe dem Urteil des EuGH 11.7.1991, Rs C-97/90 "Lennartz" entsprochen werden sollen, wonach der Unternehmer ein zum Teil unternehmerisch, zum Teil privat genutztes Gebäude zur Gänze dem Unternehmensbereich zuordnen könne (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085, RdW 2003/585, 668)…
…darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nach der ständigen hg. Rechtsprechung nur jene Räume erfasst, die überwiegend privat genutzt sind (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/15/0100 und den hg. Vorlagebeschluss vom 24. September…
…darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nach der ständigen hg. Rechtsprechung nur jene Räume erfasst, die überwiegend privat genutzt sind (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/15/0100 und den hg. Vorlagebeschluss vom 24. September…
…darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nach der ständigen hg. Rechtsprechung nur jene Räume erfasst, die überwiegend privat genutzt sind (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/15/0100 und den hg. Vorlagebeschluss vom 24. September…
…darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nach der ständigen hg. Rechtsprechung nur jene Räume erfasst, die überwiegend privat genutzt sind (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/15/0100 und den hg. Vorlagebeschluss vom 24. September…
…darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nach der ständigen hg. Rechtsprechung nur jene Räume erfasst, die überwiegend privat genutzt sind (vgl. nochmals das hg. Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2009/15/0100 und den hg. Vorlagebeschluss vom 24. September…
…2003). Die Fertigstellung sei am 22.12.2003 erfolgt (Fertigstellungsanzeige an MA 37). Mit der Vermietung betreffend 26% des Gebäudes wurde per 1.12.2003 (Hauptmietvertrag) begonnen, 74% werden privat genutzt. Die für 2004 vorgelegten Belege betreffen z.T. Restzahlungen aufgr. von Schlussrechnungen bzw. noch…
…S 76, Laudacher, SWK 17/2010, S 591, 594) die Auffassung, für privat genutzte Gebäudeteile stehe gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG kein Vorsteuerabzug zu. BMF und UFS berufen sich dabei auf höchstgerichtliche Judikatur bzw führen sie fort (EuGH 23.4.2009…
…der durch das AbgÄG 1997 europarechtswidrig eingeschränkt worden wäre. Auch von einer faktischen Beibehaltung des Vorsteuerausschlusses für privat genutzte Gebäudeteile könne schon deshalb nicht gesprochen werden, weil die Verwaltungspraxis den Vorsteuerabzug in der Zeit zwischen 1995 und 1997 bei aktiver umsatzsteuerlicher Zuordnung (Widmungserklärung) nach Maßgabe…
…Verpachtung im Zusammenhang mit deren Überlassung zur betrieblichen Nutzung an den Ehegatten. Da im Zuge einer beim Ehegatten durchgeführten Betriebsprüfung der betrieblich genutzte Anteil der Liegenschaft mit 40 % - bisher 60 % - festgestellt worden ist, hat das Finanzamt im angefochtenen Bescheid den als Werbungskosten erklärten Kostenanteil in…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber begehrt den (100 %igen) Vorsteuerabzug für ein unstrittig zu 40 % betrieblich genutztes Gebäude im Wege der Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2002. Das Berufungsverfahren wurde zu mehreren Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ausgesetzt. Über die Berufung…
…parken und dieser Vorraum wird auch von den Patienten als Durchgang zur Praxis benutzt. Zu den Kellerräumlichkeiten: Der Lagerraum mit 11,39 m² wird unserer Meinung nach auch gemischt genutzt, es befinden sich darin teils privat gelagerte Gegenstände, teils betrieblich gelagerte Gegenstände wie z.B…
…September 2007, EU 2007/0008, zum Ausdruck gebracht hat, besteht dieser nach der Rechtslage im Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zur EU gegebene Vorsteuerabzug für bloß untergeordnete privat genutzte Gebäudeteile auch im Geltungsbereich des UStG 1994 weiter: Gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG…
… 12 Abs. 4 UStG 1994 vorzunehmen. Der Anteil der privat genutzten Flächen am Gesamtgebäude betrage 6,21% und seien die Vorsteuern in diesem Ausmaß abzuerkennen. Die Kürzungen der Vorsteuern würden zum Bilanzstichtag 30.4.2006 bzw. in den Voranmeldungszeiträumen 30.4.2007 und 31.12…
…Die größere Wohnung (Top 5) mit einer Nutzfläche von rd. 182 m² wird vom Bw privat genutzt und die kleinere Wohnung (Top 7) mit einer Nutzfläche von rd. 58 m² wird von ihm seit Dezember 2003 zu Wohnungszwecken vermietet. Die Vorsteuer von den auf diese…
…beseitigt worden, dass diese Zuordnungsbestimmung völlig geändert worden sei, sodass eine Zuordnung des privat genutzten Anteiles zum Unternehmen nunmehr möglich sei (was ab 2000 sogar der gesetzliche Regelfall sei), woraus sich weiters auch eine völlig andere Betrachtung bei der untergeordneten Nutzung des Grundstückes bzw. bei…
…erlassen. Begründend wurde ausgeführt, dass "in der Beilage zur Umsatzsteuererklärung 2002 unter Hinweis auf das "Seeling-Urteil" des EuGH die Vorsteuer auch für die privat genutzten Anteile des Grundstückes angesetzt und für deren Nutzung ein Eigenverbrauch versteuert worden sei. Diese Rechtswidrigkeit sowie die Tatsache, dass…
…er den Vorsteuerabzug zur Gänze geltend machte. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass das Dachgeschoß dieses Gebäudes privat genutzt wird (Wohnräume des Berufungswerbers). Der auf die Privatnutzung entfallende Anteil wurde mit 25,35% ermittelt und eine Vorsteuerkürzung vorgenommen. In der Begründung wurde unter anderem…
…2 Z 1 und 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 habe der Gesetzgeber durch eine Änderung der Gesetzestechnik dem EuGH-Urteil Armbrecht entsprechen und gleichzeitig den Vorsteuerausschluss für privat genutzte Gebäudeteile beibehalten wollen. Dass diese Regelungstechnik nicht richtlinienkonform war und für sich allein (ohne…