…rd. vier Monaten, bekannt seien und dies als ausreichender Zeitraum für die Ausfertigung der fehlenden Berufungsbegründung zu betrachten sei. Aufgrund der Verwendung eines unpassenden Formularvordruckes hatte dieser Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthalten. Gegen diesen Abweisungsbescheid hatte die Bw. am 12. November 2001 berufen…
…Auflage, S 391,138 entschieden, dass ein Bescheid, der zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels schafft. Nicht zuletzt würde auch ein interpretativer Ansatz in Form einer sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen des § 93 Abs. 4 bis…
…23.4.2002, 2001/14/0225; UFS vom 8.7.2003, FSRV/0074-I/2002). Somit war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen, da die unrichtige positive Rechtsmittelbelehrung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz kein im Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel einräumen kann. Wien, am 2. Dezember 2011
…den Antrag auf Strafaufschub abgesprochen. Dieser Bescheid hätte keine Rechtsmittelbelehrung enthalten dürfen, da ein abgesondertes Rechtsmittel dagegen nicht zusteht. Diese Entscheidung kann gegebenenfalls erst mit Beschwerde gegen eine Abweisung des Antrages auf Gewährung von Strafaufschub bekämpft werden. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung…
…im Kommentar zur Bundesabgabenordnung Ritz 3 Aufl., § 243 Tz 8) zu verweisen, wonach dann, wenn ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung enthält, dadurch keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen wird (mit Hinweis auf Reeger-Stoll, BAO § 245, 05te Auflage…
…anzumelden. Enthält ein Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung, so wird hiedurch keine (im Gesetz nicht vorgesehene) Berechtigung zur Erhebung eines Rechtsmittels geschaffen (vgl. VwGH 7.5.1980, 2210/79 - ÖStZB 1981, 58; Tannert in Tannert, Finanzstrafrecht § 140 FinStrG [E 2]). Unrichtige Rechtsmittelbelehrungen lassen gemäß …
…aufgefordert, die Abgabenerklärungen bis 10. Mai 2005 einzureichen. Dieser Bescheid enthielt hinsichtlich der Zwangsstrafenfestsetzung eine positive Rechtsmittelbelehrung (Berufungsmöglichkeit innerhalb eines Monates nach Zustellung ...), wogegen die anderen, vorher genannten Bescheide (verfahrensleitenden Verfügungen) jeweils die Rechtsmittelbelehrung enthielten, dass dagegen gemäß § 244 BAO kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig sei…
…diese Frist bis 30. September 2012 zu verlängern, wurde mit Bescheid vom 22. August 2012 abgewiesen. Dieser den Fristverlängerungsantrag abweisende Bescheid enthielt zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung. Wie bereits oben unter Punkt 1) dargelegt, ist nach § 110 Abs. 3 BAO gegen die Ablehnung eines Antrages…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
…... (Begründung für den gesamten Zeitraum) ... Deshalb wird der Zeitraum 1/08-9/08 an Familienbeihilfe zurückgefordert (letzte positive Prüfung am 19.12.2007). ...(Begründung für den gesamten Zeitraum) ... Rückforderung deshalb für den Zeitraum 10/08-2/09. ...(Begründung für den gesamten Zeitraum) ... Rückforderung deshalb für…
…Ansicht, aus dem Gesetzestext ergebe sich nicht, dass eine positive Erledigung des Aussetzungsantrages nur bis zur Berufungserledigung möglich sei. Auch danach sei eine Aussetzung der Einhebung möglich. Die Nichtgewährung einer Aussetzung im Rahmen des außerordentlichen Rechtsmittelverfahrens stelle eine Beeinträchtigung des Rechtsschutzes der Abgabepflichtigen dar. Auf…
…Da der Sohn des Berufungswerbers im Oktober 2010 zum Nachprüfungstermin nicht angetreten sei, bestehe ab 1.7.2010 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wurde darauf hingewiesen, dass gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung das Rechtsmittel der Berufung eingebracht werden…
…wurde dabei darauf verwiesen, dass die vom Antragsteller angebotenen Teilzahlungen im Verhältnis zur Rückstandshöhe zu niedrig seien und daher von einer Gefährdung der Einbringlichkeit auszugehen sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich das, wohl auch infolge der dem Bescheid angeschlossenen (irreführenden) Rechtsmittelbelehrung [Hinweis auf §§ 243 ff…
…der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend__ für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend__ für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend DI Helmut KD6 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006 wurde in zwei…
…Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend__ für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Michael KD5 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006 wurde in zwei…
…ist. Eine Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Mag. Gerhard KD4 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006…
…Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Marion KD3 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006 wurde in zwei…
…ist. Eine Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend__ für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend__ für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Dr. Ismail KD2 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006…
…ist. Eine Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Dr. Harald KD1 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006…
…ist. Eine Feststellung der Einkünfte gem § 188 BAO "betreffend für die Jahre 1997-2001" hat zu unterbleiben. Begründung .... Rechtsmittelbelehrung:...." Mit der Formulierung "betreffend für die Jahre 1997-2001" war gemeint: "betreffend Dr. Werner KD1 für die Jahre 1997-2001". Diese Urkunde vom 27.11. 2006…