…erledigt werden kann. Ist also - gemessen am Ziel der Aussetzung - davon auszugehen, dass der Gesetzgeber an einen Sachverhalt wie den vorliegenden nicht die Rechtsfolge einer Unzulässig der Ablaufverfügung knüpfen wollte, so scheint eine Gesetzeslücke im Sinn einer planwidrigen Unvollständigkeit des § 212a Abs. 5 BAO vorzuliegen…
…Bundesverfassungsrecht10, Rz 136). Ein Analogieschluss setzt das Vorliegen einer echten Gesetzeslücke, also das Bestehen einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (VwGH 25.10.2011, 2011/15/0070). Eine Lücke ist nur dort anzunehmen, wo das Gesetz - gemessen an der mit seiner Erlassung verfolgten Absicht und…
…Rechtslücke vor. Wenn eine solche, also eine planwidrige Unvollständigkeit, innerhalb des positiven Rechts gegeben sei, dürfe diese durch eine analoge Anwendung (Ergänzung) gesetzlicher Bestimmungen geschlossen werden (VwGH 7.9.2006, 2006/16/0044). Eine (planwidrige) Gesetzeslücke sei nämlich immer dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen…
…35. Auflage, E 1b., E 2, E 2a. zu § 7). Bei der Lücke handelt es sich daher um eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Teil I, 8. Auflage, Seite 24). Da…
… 99 Abs. 2 Z. 2 EStG liegt eine anlassbezogene Neuregelung für nach dem Willen des Gesetzgebers künftige Fälle vor. Eine planwidrige Unvollständigkeit in der davor geltenden, wenn auch EU-widrigen Regelung, kann nicht erkannt werden. Daher ist hier für eine Analogie kein Raum und eine…
…Lehrverhältnis entspreche. Ebenfalls sei angemerkt, dass es sich um eine Lücke, eine planwidrige Unvollständigkeit der rechtlichen Regelung im Gesetz handle. Ob eine Lücke vorliege sei zwar nicht selten eine Wertungsfrage bei der teleologischen aber auch historischen Überlegungen große Bedeutung zukomme, doch sei zu fragen, ob…
…sich eindeutig in der Organisation, im Verfahren und im Leistungsrecht. Es kann somit auf Grund der bestehenden Unterschiede nicht davon ausgegangen werden, dass das AlVG eine planwidrige Unvollständigkeit aufweist, die durch Analogie zu schließen wäre, wenn in Verfahren über die Notstandshilfe, in denen das AlVG…
…sich eindeutig in der Organisation, im Verfahren und im Leistungsrecht . Es kann somit auf Grund der bestehenden Unterschiede nicht davon ausgegangen werden, dass das AlVG eine planwidrige Unvollständigkeit aufweist , die durch Analogie zu schließen wäre, wenn in Verfahren über die Notstandshilfe , in denen das AlVG…
…dass es sich um eine erkennbare, planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes handelt. Geht man von einer Unvollständigkeit des Gesetzes aus, die sich aus einem Vergleich zwischen der tatsächlichen Regelung (keine ausdrückliche Nennung der Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften) und der erwarteten Regelung (steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Ausschüttungen…
…dass es sich um eine erkennbare, planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes handelt. Geht man von einer Unvollständigkeit des Gesetzes aus, die sich aus einem Vergleich zwischen der tatsächlichen Regelung (keine ausdrückliche Nennung der Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften) und der erwarteten Regelung (steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Ausschüttungen…
…dass es sich um eine erkennbare, planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes handelt. Geht man von einer Unvollständigkeit des Gesetzes aus, die sich aus einem Vergleich zwischen der tatsächlichen Regelung (keine ausdrückliche Nennung der Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften) und der erwarteten Regelung (steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Ausschüttungen…
…dass es sich um eine erkennbare, planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes handelt. Geht man von einer Unvollständigkeit des Gesetzes aus, die sich aus einem Vergleich zwischen der tatsächlichen Regelung (keine ausdrückliche Nennung der Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften) und der erwarteten Regelung (steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Ausschüttungen…
…Steuerrecht, UFSjournal 2010, 5 [13]). Bei einer Gesetzeslücke handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung (vgl. Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I13, 23 f.). Die Unvollständigkeit des Gesetzes muss nach VwGH 22. 5…
…aber bereits der Alleinerzieherabsetzbetrag ein Guthaben ergeben, weshalb hier eine Anrechnung von Mindeststeuern nicht in Betracht kommt. Zur - behaupteten - planwidrigen Gesetzeslücke und Zulässigkeit eines Analogieschlusses wird Folgendes bemerkt: Wo gesetzliche Bestimmungen eindeutig sind und keine planwidrige Unvollständigkeit erkennen lassen, ist für die Anwendung der Gesetzesanalogie…
…werde jedoch nicht der wahre wirtschaftliche Gehalt iSd § 21 BAO hinterfragt, sondern unausgesprochen Analogie angewendet. In concreto liege aber keine planwidrige Unvollständigkeit vor, die eine Analogie rechtfertigen könne. Rechtsfreie Räume seien für den Steuerrechts- und Gesetzesanwender tabu. Weder im Jahre 1953 noch im Jahre 1981…
…zugänglich ist. Dem Wortlaut des § 15a ErbStG entsprechend können mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine…
…Steuerrecht, UFSjournal 2010, 5 [13]). Bei einer Gesetzeslücke handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung (vgl. Koziol/Welser, Grundriss des Bürgerlichen Rechts I10, 23 f.). Die Unvollständigkeit des Gesetzes muss nach VwGH 22. 5…
…bedarf. Das wiederum zielt auf die notwendige Abgrenzung von Gesetzeslücken gegenüber dem Bereich bloßer individueller oder kollektiver rechtspolitischer Wünsche ab. Maßstab kann nur die gesamte geltende Rechtsordnung sein, die hinsichtlich des zu beurteilenden Falles eine planwidrige Unvollständigkeit, eine nicht gewollte Lücke, erkennen lässt (vgl. Bydlinski…
…Voraussetzungen eine Lücke geschlossen werden kann. Eine echte Lücke ist danach "eine dem Plan des Gesetzgebers, das heißt eine der dem Gesetz innewohnende Zweckbestimmung widersprechende Unvollständigkeit (planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes)". Nur eine echte Lücke hat die rechtsanwendende Behörde zu schließen, während eine unechte Lücke ausschließlich…
…15). Dem Wortlaut des § 15a ErbStG entsprechend können mehrere Erwerbsvorgänge von verschiedenen Personen nicht zusammengefasst werden. Eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts ist ebenfalls nicht anzunehmen, da dies gerade dem Wesen der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) als Erbanfallsteuer entspricht. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine Steuer…