…wie bereits ausgeführt nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Beschlusses Nr. 3/80 erfasst. Dem zufolge ist auch nicht relevant, dass in dem vom Bw. in der Berufungsschrift ebenfalls zitierten Artikel 4 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 ("Sachlicher Geltungsbereich") unter lit.) auch die Familienleistungen…
…der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich dieses Abkommens…
…Abkommen über Soziale Sicherheit (BGBI. 428/1977) hinsichtlich Familienbeihilfe nicht zur Anwendung kommt und der Bw. auch nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei (Beschluss Nr.3/80) fällt, war wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 30…
…dass die Person bereits beschäftigt war bzw. ist. Als Studierende fällt die Bw. somit nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziationsabkommens (Art.2 des Beschlusses 3/80). 6.2. Der Umstand, dass einem türkischen Staatsangehörigen gestattet worden ist, als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats…
…Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des…
…Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist damit auch zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des…
…der Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich dieses Abkommens…
…Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch noch zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des…
…Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist somit auch zu prüfen, ob der Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des…
…nichts gewonnen. Als Studierende fällt die Bw. nach Art.2 des Beschlusses 3/80 nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Assoziations¬abkommens zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Damit sind neben den nach innerstaatlichem Recht auch für österreichische Staatsbürger geltenden Anspruchs¬voraus¬setzungen (§ 2 Abs.8 bzw. …
…Türkei (Beschluss Nr.3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf türkische Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige) enthaltene Gleichbehandlungsgebot ist auch zu prüfen, ob die Bw. in den persönlichen Geltungsbereich des…
…in Artikel 1 Buchstabe b Ziffer ii zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 3/80 genannte Anhang enthält für Deutschland keine Präzisierung der Definition des Arbeitnehmerbegriffs 20. Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80, der die Überschrift "Persönlicher Geltungsbereich" trägt, lautet: "Dieser Beschluss gilt: - für Arbeitnehmer,…
…eines Mitgliedstaats wohnen und für die dieser Beschluss gilt, die gleichen Rechte und Pflichten aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates, soweit dieser Beschluss nichts anderes bestimmt. Nach Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80 ("Persönlicher Geltungsbereich") gilt dieser Beschluss - für Arbeitnehmer…
…20ß00/15/0204). Der Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige sieht für in den persönlichen Geltungsbereich (Artikel 2) fallenden türkischen…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. 4.7. Assoziationsabkommen Türkei: Artikel 2 des Beschlusses Nr. 3/80 (ARB 3/80), der die Überschrift "Persönlicher Geltungsbereich" trägt, lautet: "Dieser Beschluss gilt: - für Arbeitnehmer, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten…
…die Bw. ob schwerer Erkrankung in gleichgestellten Verhältnissen im Sinne des Beschlusses 119 befunden. Hierbei werde als Beweis für die Richtigkeit obiger Angaben noch vorzulegende Unterlagen sowie eine Vernehmung von Herrn VD angeboten. Zusammenfassend komme im vorliegenden Fall jedenfalls die EU- Verordnung Nr. 1408/71…
…4.777,56 (2006). In der Satzung der Versorgungseinrichtung der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer (idF des Beschlusses der o. Plenarversammlung vom 11. November 2008), Teil D Krankenversicherung, wird im § 2 Persönlicher Geltungsbereich in Absatz 1 Nachstehendes normiert: "Dem Gruppen-Krankenversicherungsvertrag unterliegt ab 01.01.2000 jeder selbständige…
…In der schon genannten Entscheidung in der Rs Sürül (Rn 84) hat der EuGH ausgesprochen, dass sich die Definition des persönlichen Geltungsbereichs des ARB 3/80-an die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer" und "Selbständige" in Art 2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt…
…3 des ARB 3/80 vorgesehene Rechtsfolge auch betreffend meinen Anspruch auf Familienbeihilfe ein, da für mich der persönliche und der sachliche Geltungsbereich des Beschlusses zu bejahen sind. 4. Zum persönlichen Geltungsbereich des ARB 3/80: Nach seinem Art 2 gilt der ARB 3/80…
…Definition des persönlichen Geltungsbereichs des ARB 3/80-an die Definition der Begriffe "Arbeitnehmer" und "Selbständige" in Art 2 Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt (ebenso 10 Ob 14(09w); die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Definition des Artikels 1 Buchstabe b des Beschlusses…