…es dem Berufungswerber ja grundsätzlich egal gewesen sei, wer für ihn das Brot ausführen würde, liege kein einziges Kriterium der persönlichen Abhängigkeit vor. Die Arbeitsmittel seien gänzlich von den Auftragnehmern finanziert, versichert und in Stand gehalten worden. Der Untergang des LKW wäre ausschließlich zu Lasten…
…diesen Ausführungen entgegen, dass bei rechtsrichtiger Betrachtung, die von ihm beigezogenen Personen in keinem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen würden. Es habe weder persönliche noch wirtschaftliche Abhängigkeit vorgelegen. Zusätzlich wären diese Personen auch keinerlei Weisungen unterworfen gewesen, Arbeitzeit, -fortgang und -qualität sowie Arbeitsbeginn und -ende…
…eigenes Werk zu erbringen hätten. Es werde ein Erfolg geschuldet, der zu einem bestimmten Zeitpunkt abzuliefern war. Es gab keinerlei persönliche Abhängigkeit von der Bw. Vorgelegt wird ein Bescheid des magistratischen Bezirksamtes für den 21. Bezirk, aus welchem hervorgehen soll, dass trotz eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens…
…der ständigen Judikatur zur Versicherungspflicht immer wieder entnommen werden kann, ist jeder Fall für sich gesondert auf das Vorliegen der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit zu überprüfen und sind die Besonderheiten des Einzelfalles jeweils zu berücksichtigen. Vorab wird festgehalten, dass der Gewerbeschein "Güterbeförderung" ein nach der…
…des Umstandes. dass vom Bw ein "Bereitstehen auf Abruf" erwartet wurde, das eine besondere persönliche Abhängigkeit begründet, ist vom Vorliegen einer persönlichen Weisungsgebundenheit des Bw gegenüber dem Dienstgeber auszugehen. Da in dem in Rede stehenden "Werkvertrag" auch keine Vereinbarungen darüber getroffen worden sind, unter welchen…
…Versicherungen, kurzum für alle Betriebsausgaben, stehen mir natürlich nicht zu. - ohne persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit den Betrieb selbst bestimmen kann, Auch dies trifft bei mir zu. Selbstverständlich suche ich mir meine Auftraggeber selbst nach freien Stücken wie eben jeder Selbständige frei aus. So arbeite ich…
…ergibt sich daraus das Bild einer Angestellten. Dazu wird darauf verwiesen, dass eine freie Zeitdisposition, das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und der Unterwerfung unter betriebliche Ordnungsvorschriften wie Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten, Kontrolle und disziplinäre Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung…
… es wird darauf verwiesen, dass eine freie Zeitdisposition, das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit und der Unterwerfung unter betriebliche Ordnungsvorschriften wie Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten, Kontrolle und disziplinäre Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung fehlenden Weisungsgebundenheit stehen und daher im gegebenen…
…das Bild einer regelmäßigen, über einen längeren Zeitraum bestehenden Beschäftigung der Frau M.B. und damit ein Indiz für eine Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit. Die für Juni bis Dezember 2005 sowie Jänner bis August und November 2006 verrechneten monatlichen Pauschalen betragen, bis auf wenige Ausnahmen…
…der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, durch das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit bestimmt wird, die vom Umfang der Beteiligung an der Gesellschaft abhängig ist ... Die persönliche Abhängigkeit äußert sich vor allem in der Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers (VwGH 15.4.1998, 95/09/0174). Eine derartige…
…wird vorgebracht, dass die mit 26 % beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin über keine Sperrminorität verfügen würde. Sie habe mit der Gesellschaft einen Freien Dienstvertrag abgeschlossen auf Grund dessen sie ihre Tätigkeit frei von persönlicher Abhängigkeit ausüben würde. Insbesondere unterliege sie (mit Ausnahme gesellschaftsrechtlicher) keinen Weisungen, sei an…
…ohne hierdurch allerdings seine Selbständigkeit zu verlieren. Dieses sachliche Weisungsrecht ist auf den Arbeitserfolg gerichtet, während das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit fordert (vgl. etwa das Erkenntnis vom 28.3.2000, 96/14/0070). Nach den Angaben in…
…ab, ob nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit durch die Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet ist oder nur beschränkt ist. Für das Vorliegen einer, wie von der Behörde fälschlich angenommen persönlicher Abhängigkeit, müsste die Bestimmungsfreiheit der die "Dienstleistung" erbringenden Fitnesstrainer weitgehend ausgeschaltet sein. Dies…
…ab, ob nach dem Gesamtbild der zu beurteilenden Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit durch die Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet ist oder nur beschränkt ist. Für das Vorliegen einer, wie von der Behörde fälschlich angenommen persönlicher Abhängigkeit, müsste die Bestimmungsfreiheit der die "Dienstleistung" erbringenden Fitnesstrainer weitgehend ausgeschaltet sein. Dies…
…die wiederum über Bankkredite finanziert werde, für welche der Gesellschafter Geschäftsführer persönlich hafte (Bürgschaft), liege keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Die angeführten Lebensumstände untermauerten eindeutig die Tatsachen, dass infolge gesonderter Einkünfte keine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliege, die wirtschaftliche Fähigkeit zur Übernahme des Unternehmerrisikos bestehe und mangels Auszahlung…
…Eine Vertretungsmöglichkeit ist de facto nicht gegeben. Das Haftungs- und Gewährleistungsrisiko wird vom geprüften Unternehmen getragen. Nach Ansicht der Lohnabgabenprüfung ist aufgrund des geschilderten Sachverhalts die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet. Die vertraglichen…
…Eine Vertretungsmöglichkeit ist de facto nicht gegeben. Das Haftungs- und Gewährleistungsrisiko wird vom geprüften Unternehmen getragen. Nach Ansicht der Lohnabgabenprüfung ist aufgrund des geschilderten Sachverhalts die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet. Die vertraglichen…
…00. Frau-X sei ausschließlich für das Unternehmen des Bw. tätig. Auf Grund der zeitlichen und örtlichen Bindung sei die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheide. Die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Bw. und…
…einen Arbeitsablauf eingegliedert, der vom geprüften Unternehmen und nicht von ihnen selbst bestimmt worden sei. Durch die zeitliche und örtliche Bindung sei die wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheiden würden. Die vertraglichen Vereinbarungen…
…ausgeführt worden, dass diese über drei Auftraggeber verfüge und ihre Rechnungen aus eigenem erstelle. Die Bw. werbe für ihre Aufträge selbst und sei diese über ein Handy erreichbar. Persönliche Abhängigkeiten bestünden nicht und trage die Bw. ebenso das Unternehmerrisiko. Was die Einkommensverhältnisse der Bw. anlange…