…Die für die Beurteilung der Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer ergibt sich dann aus der Gesamtfahrzeit. Dabei ist eine optimale Kombination von Massen- und Individualbeförderungsmitteln (zB "park and ride") zu unterstellen. Wie bereits festgestellt, beträgt die Fahrtstrecke von der Wohnung bis zur Dienststelle mit dem PKW rund…
…der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird..." ( LStR 2002…
…Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z.B. "Park und Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch dann, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird. Im Fall des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit berechnet sich die Wegstrecke nach der optimal möglichen Anpassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts…
…die letztmögliche Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom M um 18.43 Uhr bestünde und diese dann 3,02 Stunden dauere. Die Rückfahrt nach Dienstschluss nach 19.30 Uhr oder gar nach 21.00 Uhr sei somit unmöglich. Die Empfehlung "Park und Ride" gehe ebenso fehl…
…und sein Kfz parke, ohne den Arbeitsplatz unter tags mehrfach zu verlassen. Grund für die teuren Garagierungskosten wäre ausschließlich die Vertriebstätigkeit des Bw., welcher, um ein effizientes Arbeiten sicherstellen zu können, keine Garagierung in einem Park und Ride Parkplatz (welche wesentlich kostengünstiger gewesen wäre) vornehmen…
…und höchstens 30 Minuten außer Streit gestellt. Während der Umbauphase auf der A22 habe es einige Tage Verkehrsbehinderungen gegeben, ansonsten sei die Strecke problemlos zurückzulegen. Die Berufungswerberin führte auf Befragen des Finanzamtes aus, dass sie mit dem Auto von ihrer Wohnung bis zum Park & Ride…
…weitere 10 Minuten für Parkplatzsuche, den Weg zum Bahnsteig (der Bahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe des Park & Ride-Platzes) und das Warten auf den Zug erscheinen ausreichend bemessen. Was die Umsteigezeit am Bahnhof in F anlangt, hat die Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung eingeräumt…
…verwendbaren Verkehrsverbindungen aus, die nicht auf das Pendlerpauschale übertragbar ist). Im gegenständlichen Fall ist bei einer täglichen Arbeitszeit von fünf Stunden ein Arbeitsweg bei Nutzung von "Park and Ride" und überwiegender Verwendung von Massenverkehrsmitteln von insgesamt rund dreieinhalb Stunden je Arbeitstag unzumutbar. Es steht der…
…zumutbar, da die Fahrtzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel (bei unterstelltem "park and ride"-System) jeweils mehr als dreimal so lange dauert wie die Fahrtzeit mit dem privaten Pkw und jeweils 90 Minuten überschreitet. Nach den weiteren Erhebungen des Finanzamtes verkehrte auch im Zeitraum 1. Juni…
…ist). Im Fall der Bw., die einen Schichtarbeitstag von 12 Stunden zu verrichten hat, ist ein Arbeitsweg bei Nutzung von "Park and Ride" und überwiegender Verwendung von Massenverkehrsmitteln von mehr als drei Stunden je Arbeitstag unzumutbar. Es steht der Bw. daher wegen unzumutbar langer Fahrtdauer…
…2006/08/0157 ) Arbeitsweg je Richtung: Die Bw. würde selbst mit "Park and Ride" dagegen mehr als die doppelte der vom AlVG als zumutbar erachteten Zeit benötigen. Die vom UFS in seinen Entscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 , und UFS 14. 4…
…2006/08/0157) Arbeitsweg je Richtung: Die Bw. würde selbst mit "Park and Ride" dagegen mehr als die doppelte der vom AlVG als zumutbar erachteten Zeit benötigen. Die vom UFS in seinen Entscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08, und UFS 14. 4…
…Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombinatian zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch…
…oebb.at) ist es möglich um 5 Uhr 20 vom Bahnhof in H abzufahren und um 6 Uhr 17 in Rh anzukommen. Zuzüglich einer Gehzeit (lt. Ihren Angaben) von 15 Minuten vom Bahnhof in Rh zur Arbeitsstätte und einer Fahrtdauer ("Park and Ride")von ca…
…dass dieses Firmenfahrzeug zur optimalen Kombination von Individual- und Massenbeförderungsmittel (Park & Ride) zu benützen ist, da ein - tagsüber verwendungsloses - Abstellen eines Firmenkraftfahrzeugs auf einem von der Firma relativ weit entfernten Park & Ride-Parkplatz nicht in Betracht kommt. Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung hat sich weiters herausgestellt…
…Hinblick auf die Rechtsprechung des VwGH (Park&Ride-Erkenntnisse) und die im vorliegenden Fall bestehende Möglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels auf mehr als der Hälfte der einfachen Fahrtstrecke und die damit aus der Kombination von Individual- (Pkw) und Massenverkehrsmittel zu errechnende Gesamtfahrzeit nicht gewährt werden…
…466, 56 Min. | 14.46 14.56 | Ankunft Bahnhof Baden - Gehzeit zur Park&Ride-Anlage und Fahrt mit dem Pkw zur Wohnung inkl. der Zeiten für die Inbetriebnahme und das Abstellen des Kfz Ankunft Wohnung | Pkw 1,4 km, 10 Min. |…
…bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen (LStR 2002, Rz 257; VwGH 24.9.08…
…Lehre und Rechtsprechung, ist die Benutzung des Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar oder nicht möglich, wenn zB. ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt. Zu beachten ist jedoch, dass eine optimale Kombination von Massenbeförderungsmitteln und Individualverkehr (Park and Ride…
…immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist - soweit möglich - von einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (z. B. "Park and Ride") auszugehen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird (vgl…