…in der Folge eine Aussetzung der Einhebung des den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildenden Abgabenbetrages bewilligt. Die Berufungsvorentscheidung hat dem Umstand, dass bei einer solchen Sachverhaltskonstellation kein paralleler Zinsenlauf eintritt, dadurch Rechnung getragen, dass Stundungszinsen nur für die Zeit bis zur Einbringung des Aussetzungsantrages festgesetzt wurden.…
…2008) abverlangt, aber im gesamten Verfahren nicht beigebracht. Die prognostisch veranschlagten Kreditzinsen folgen in den Jahren 2006 und 2007 dem tatsächlich angefallenen Zinsenaufwand, bleiben jedoch für die Folgejahre mit jeweils gerundeten Beträgen von € 5.000,00 (ohne Sondertilgung bis 2027) bzw. € 4.500…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…
…das gesamte aufgenommene Kreditvolumen abstelle, auszugehen. Der gesamte aufgenommene Kredit als Basis für die Zinsenaufwandsermittlung in der Prognoserechnung betrage daher € 260.851,79. LIBOR- Zinssatz Die Vermieter hätten endfällige Kredite abgeschlossen, deren Verzinsung sich an dem CHF- LIBOR Zinssatz orientiere. Laut Kreditvertrag sei auf…
…Bekannt zu geben sei auch, ob der fernmündlich mitgeteilte Abfall des Zinsenaufwandes ab 2009 auf eine Teiltilgung oder Umschuldung des Fremdwährungskredites zurückzuführen ist; zutreffendenfalls werde um Nachweisführung ersucht. Der Vorhalt wurden an den namhaft gemachten zustellungsbevollmächtigten Vertreter zugestellt und von diesem nach eingeräumter Fristverlängerung bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der RV., H, P 186, vertreten durch die RLV., B, R-Str 11, vom 4. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Mag. Thomas Huemer, vom 13. April 2004 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre…
…802,60 sowie Bankspesen in unterschiedlichem Ausmaß gegenüberstanden. Das gegenständliche Mietobjekt befindet sich in XY an einer annähernd parallel zum Fluss AB verlaufenden Straße und ist von ihm nur durch einen unmittelbar am Ufer verlaufenden Weg getrennt. Die Veranlagungen für 2001 bis 2004 erfolgten - mit…
…nach Erlassung der Erstbescheide sprucherhebliche Tatsachen neu hervorgekommen seien; sowie - die in den Steuerbescheiden 2004 - 2007 vorgenommene körperschaftsteuerliche Gewinnzurechnung der als "Zinsenaufwand Gewinnscheine" verbuchten Auszahlungen an die Gewinnscheininhaberin StiftungVaduz als "verdeckte Ausschüttung Zinsen Gewinnscheine" an I-, und zwar als unmittelbare Durchschüttung an diesen als Stiftungs…
…so dass er zum 31. Dezember 1986 insgesamt über 43.120 qm Weingartenfläche verfügt habe. 1987 seien weitere Weingärten zugekauft, parallel dazu alle "weinbaumäßigen" Maschinen und maschinellen Anlagen, Geräte und Einrichtungen (Keller) angeschafft worden. Somit liege ein betriebswirtschaftlich organisierter Weinbaubetrieb vor. Der produzierte Wein werde…
…die mit Berufungsvorentscheidung eine positive Beurteilung erfuhren - Bezug habenden Veranlagungsakten vorzulegen. II.2. Parallel zur Aktenvorlage äußerte sich das Finanzamt per E-Mail II.2.1. zum Verfahren: Die mit dem Vorlageantrag angekündigten ergänzenden Ausführungen seien bis dato nicht nachgereicht worden und befänden sich nicht…
…März 1992 wären zur Abdeckung der gewerblichen Schuld 660.000,00 S angewiesen worden, weshalb in Zukunft die Zinsenaufwendungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen würden. Die Geltendmachung von Zinsen wäre im Jahr 1997 im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Mit BGBl I 2001/59 wurde im § 205 Abs. 2 der nicht festzusetzende Zinsenbetrag von 20 Euro auf 50 Euro erhöht. Der für den Zinslauf maßgebende Stichtag im § 205 Abs. 1 wurde mit BGBl I 2002/84 mit 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 27. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 26. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und vom 12. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
§ 5 Abs. 1 Z 2 KVG vor seinem zivilrechtlichen Hintergrund Mit dem Begriff "Genussrechte" greift das KVG auf einen zivilrechtlichen Begriff. Wo Steuergesetze Begriffe verwenden, die dem Zivilrecht entnommen sind, ist zu prüfen, ob dem Gesetzesausdruck, der synonym ist mit einem Begriff des Zivilrechts, nicht…