…als Zuschuss auf das Genussrecht iSd § 6 der Genussscheinbedingungen. Im Anhang zum Jahresabschluss der Bw. zum 31. Dezember 2001 wird erläutert, dass in den Verbindlichkeitein gegenüber Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteilgungsverhältnis besteht, obligatorische Genussrechte in Höhe von insgesamt Euro 7.267.283…
…Überweisungsbelegen. Mit 20.05.2003 wurden von der X. reg.Gen.n.b.H. im Wert von EUR 440.000,00 obligatorische Genussrechte gezeichnet, hierfür wurde von uns in der irrigen Annahme der Anwendbarkeit des § 5 Abs 1 Z 2 KVStG ein Prozent Gesellschaftsteuer iHv…
…ersten Erwerber (obligatorische Genussrechte bzw. Genussscheine) im Februar 2007 mit einer Gegenleistung von € 1.840.575,71. Mit Gesellschaftsteuererklärung vom 28. Juni 2007, ErfNr. 2 meldete die Bw. beim FAG einen Erwerb von Gesellschaftsrechten an der Bw. durch den ersten Erwerber (obligatorische Genussrechte bzw…
…des § 174 AktG ohne Vorliegen besonderer Umstände (Beteiligung am gesamten Gewinn und Verlust, Vermögen und Liquidationsgewinn) stets Forderungswertpapiere (obligatorische Genussrechte) sind. Gemäß den beigelegten Unterlagen handelt es sich bei den berufungsgegenständlichen Wertpapieren laut Auskunft der Sparkasse N. beim Genussschein um ein "obligationenähnliches Genussrecht" gemäß § 174…
…Hat die EACC überhaupt Gewinne erzielt? Nur dann könne sie nämlich auch solche ausschütten, Steuerneutrale Kapitalrückzahlungen?, Der obligatorische Anspruch begründe kein Zufließen. Die Abgabenbehörde I. Instanz wies die Berufungen als unbegründet ab und erklärte die angefochtenen Bescheide für endgültig. Sie verwies auf mittlerweile ergangene Entscheidungen…
…sind jedoch gleichartig wie Gesellschaftsrechte. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile) nur ihren Mitgliedern…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…
…Die Fremdkapitalkriterien des Vorliegens einer Mindestverzinsung und einer gewinnunabhängigen Vergütung sehe die BP durch den Vertragsbestandteil der Nachholung der Mindestgewinnansprüche aus Jahresüberschüssen der Folgejahre als erfüllt an. Die BP beurteile die Genussrechtsbedingungen I der C-GmbH im Sinne eines obligatorischen Genussrechts, weshalb die Steuerfreiheit des …
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…für den Treugeber oder einen Dritten (Begünstigten) wahrnehme. Der Treuhänder ist im Außenverhältnis unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Innenverhältnis jedoch obligatorisch gebunden und für treuwidriges Verhalten verantwortlich. Die Treuhand kann, abhängig von der Beschaffenheit der Verfügungsmacht des Treuhänders, unter anderem als Vollrechtstreuhand oder als Ermächtigungstreuhand konstruiert werden…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis…
…zweiten Berufungspunkt die Nichtberücksichtigung anrechenbarer inländischer Kapitalertragsteuern iHv S 384.814,00 geltend und führte aus, dass sie eine Ausschüttung auf ein obligatorisches Genussrecht unter Abzug von Kapitalertragsteuer erhalten habe. Im steuerpflichtigen Einkommen wäre der Nettoertrag enthalten und in der veranlagten inländischen Kapitalertragsteuer wäre die…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…