…sei das Grundprinzip der Mehrwertsteuer, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug zustehe. Dass dieser Vorsteuerabzug auch für einen dem Unternehmen zugeordneten nicht unternehmerisch genutzten Teil grundsätzlich zustehe, ergebe sich schon aus der Judikatur des EuGH in den Rs Armbrecht und Lennartz. Diese Rspr finde nochmals eine…
…jedoch in der Berufung und (fast schon notorisch) in der Literatur (auch hinsichtlich anderer Normen) behauptet. Überdies hat die (Neu)Regelung dann einen Anwendungsbereich, wenn dem Unternehmen dienende Gebäudeteile nach dem Jahr des Leistungsbezuges nichtunternehmerisch genutzt werden. Selbst wenn § 1 Abs. 1 Z 2 lit…
…in diesem Sinne UStR 2000 Rz. 1912)." Diese Annahme erweise sich jedoch als rechtsirrig, sodass der Vorsteuerabzug auch für den nichtunternehmerisch genutzten Bereich zustehe. Zusammenfassend ergebe sich daher, dass sich eine Versagung des Vorsteuerabzuges auf eine Zuordnungsbestimmung aus 1995 stützt, die zum einen gemeinschaftsrechtswidrig und…
…ebenfalls nicht zu, dass nach § 12 Abs. 2 Z 1 UStG (offenbar gemeint 1994) eine Zuordnung von nichtunternehmerisch genutzten Teilen zum Unternehmen nicht zulässig war. Vielmehr stand es dem Unternehmer frei, unter Berufung auf die Richtlinie eine solche Zuordnung (mit der oa Wirkung, dass dem…
…UFS übermittelten Ausführungen wird auf eine Stelle in der Berufung verwiesen, nach der für die nichtunternehmerisch genutzten Teile eines Gebäudes im Zeitraum 1.1.1955 bis zum Inkrafttreten des AbgÄG 1997 BGBl I 1998/9 kein (gemeint wohl: ein) Vorsteuerausschluss bestanden hätte. Dazu ist festzuhalten…
…ebenfalls nicht zu, dass nach § 12 Abs. 2 Z 1 UStG (offenbar gemeint 1994) eine Zuordnung von nichtunternehmerisch genutzten Teilen zum Unternehmen nicht zulässig war. Vielmehr stand es dem Unternehmer frei, unter Berufung auf die Richtlinie eine solche Zuordnung (mit der oa Wirkung, dass dem…
…2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die Ausnahme der untergeordneten (bis zu 20,00%) nicht unternehmerischen Nutzung liegt im gegenständlichen Fall unbestritten nicht vor - ausgeschlossen. Ab 1. Jänner 1998 hatte der Unternehmer auf Grund der Bestimmung…
…2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die Ausnahme der untergeordneten (bis zu 20,00 %) nicht unternehmerischen Nutzung liegt im gegenständlichen Fall nicht vor - ausgeschlossen. Ab 1. Jänner 1998 hatte der Unternehmer auf Grund der Bestimmung des…
…2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die Ausnahme der untergeordneten (bis zu 20,00 %) nicht unternehmerischen Nutzung liegt im gegenständlichen Fall nicht vor - ausgeschlossen. Ab 1. Jänner 1998 hatte der Unternehmer auf Grund der Bestimmung des…
…2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die Ausnahme der untergeordneten (bis zu 20,00 %) nicht unternehmerischen Nutzung liegt im gegenständlichen Fall nicht vor - ausgeschlossen. Ab 1. Jänner 1998 hatte der Unternehmer auf Grund der Bestimmung des…
…2 Z 1 UStG 1972. Damit war der Eigenverbrauch des nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteiles grundsätzlich - die Ausnahme der untergeordneten (bis zu 20,00 %) nicht unternehmerischen Nutzung liegt im gegenständlichen Fall nicht vor - ausgeschlossen. Ab 1. Jänner 1998 hatte der Unternehmer auf Grund der Bestimmung des…
…hiefür nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten waren, da die Leistungen nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt gegolten haben) bestanden. Ab 1.1.1998 hätte zwar auch der nicht unternehmerisch genutzte Teil dem Unternehmen zugeordnet werden können, doch der Ausschluss vom Vorsteuerabzug sei jedoch…
…Diese Unterscheidung ist inkonsequent und offensichtlich nur deswegen "erforderlich", weil es sonst zum zweifellos unzutreffenden Ergebnis käme, dass sogar für ausschließlich nichtunternehmerisch genutzte Gegenstände der Vorsteuerabzug zustünde. Wird hingegen die in den UFS-Entscheidungen vertretene Beurteilungsreihenfolge eingehalten, erübrigt sich besagte Inkonsequenz. Auch Lohse in Achatz…
…ein Abzugsverbot für Einrichtungsgegenstände und für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehört eine Garage unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Bw. zum Privatvermögen, wenn das Einfamilienhaus zur Gänze privat genutzt wurde (VwGH 25.4.2001…
…ein Abzugsverbot für Einrichtungsgegenstände und für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehört eine Garage unabhängig vom Ausmaß ihrer betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Bw. zum Privatvermögen, wenn das Einfamilienhaus zur Gänze privat genutzt wurde (VwGH 25.4.2001…
…eingelegt: (a) Einleitend halte man fest, dass sich die Berufung gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuern für den nicht unternehmerisch genutzten Gebäudeteil im Ausmaß von 82% richte. (b) Verfehlt sei der Versuch, einen Unternehmer, der ein gemischt genutztes Gebäude habe, hinsichtlich des Vorsteuerabzuges mit einer anderen…
…dass der Vorsteuerabzug nur für den unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes zusteht, wohingegen die hoheitliche und damit nichtunternehmerische Nutzung des Gebäudes nach dem Vorgesagten auch bei gänzlicher Zuordnung des Wirtschaftsgebäudes zum unternehmerischen Bereich aufgrund der unechten Steuerbefreiung des Eigenverbrauchs nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die auf…
…UStG3, § 12 Tz 127). Gleichgültig ist, - ob diese Fahrzeuge ausschließlich oder nur teilweise unternehmerisch genutzt werden, - ob eine nichtunternehmerische Nutzung überhaupt denkbar ist, - ob es sich um neue oder gebrauchte Fahrzeuge handelt (Ruppe, § 12 Tz 127). Folge ist, dass die betreffenden Leistungen nicht als für…
…bei einem gemischt genutzten Gebäude ein gänzlicher Vorsteuerabzug möglich, soferne ein Teil des Gebäudes zur Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen verwendet werde. Da dies im vorliegenden Fall zutreffe, erscheine ein Vorsteuerabzug für die laufenden Kosten zur Gänze möglich. Der Nutzungseigenverbrauch für die nichtunternehmerische Nutzung des Gebäudes…
…betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des übrigen Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig. Gebäudeteile, die gemeinschaftlichen Zwecken dienten wie der Raum UG 08, beeinflussten das Aufteilungsverhältnis nicht. Sie seien entsprechend dem Verhältnis der anderen Räumlichkeiten aufzuteilen. Betrieblich genutzte Räume seien…