…der Wohnhaussanierung geförderten Bauvorhabens erforderlich sind, sofern die Nutzfläche im Sinne des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482, 150 m2 je Wohnung nicht überschreitet; Gebührenpflicht tritt jedoch ein, sobald die Voraussetzungen für die Befreiung nachträglich wegfallen ". Aus dem Prüfungsakt ist ersichtlich, wann der noch nicht befreiungsschädliche…
…nachträglicher Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen' festgehalten: Fehlen die Befreiungsvoraussetzungen - ausgenommen der Nachweis von Anfang an - (beispielhaft, Zulassung des Kfz. auf einen Nichtbehinderten), so ist ...............ein Bescheid zu erlassen, dass keine Steuerfreiheit besteht. Wie aus den übermittelten Unterlagen eindeutig zu entnehmen ist, besteht bei mir der Nachweis…
…mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt. (VwGH 29.3.2007, 2006…
…Entstehen des Abgabenanspruches erfolgte Vorlage der grundsätzlich unter Inanspruchnahme der Beratung der gesetzlichen Berufsvertretung bzw. der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und unter Verwendung der amtlichen Vordrucke erstellten Selbsterklärungen an die in Betracht kommenden Behörden geknüpft und einen rückwirkenden Wegfall der Befreiung nur für bestimmte Fälle…
…Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Tatbestand daher nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes…
…Höhe von 12.021,61 € vorgeschrieben. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Die beantragte Befreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG kann nicht gewährt werden, da kein unentgeltlicher Erwerb erfolgte. Die beantragte Befreiung gemäß § 5 a NeuFöG kann nicht gewährt…
…Eine nachträgliche Vorlage bzw. die Vorlage erst im Berufungsverfahren kann den Befreiungstatbestand nicht mehr erfüllen und bringt die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr zum Wegfall. Auf Grund der Erfordernisse des § 4 NeuFöG reicht es auch nicht aus, wenn die Anwendung der Befreiungsbestimmungen nach dem NeuFöG…
…August 2007, mit dem die Beschwerde zurückgewiesen wurde. Das - nachträglich- auch ein - nicht gebührenpflichtiger - Verfahrenshilfeantrag eingebracht wurde, ändert nichts daran, dass bereits am 19. Juni 2007 mit dem Einlangen der Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof die Gebührenschuld entstanden ist. Nach § 11 Abs. 2 GebG stehen automationsunterstützt oder…
…5 entfällt nachträglich (rückwirkend), wenn der Betriebsinhaber innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder wenn der Betrieb aufgegeben wird. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, diesen Umstand allen vom Wegfall der Wirkungen…
…Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Tatbestand daher nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes…
…besteht nach wie vor bei nachträglicher Erhöhung des unternehmerischen Nutzungsanteils das Recht auf Vorsteuerberichtigung. Selbst wenn die Ansicht vertreten würde, der Wegfall der bisher in § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 enthaltenen Regelungen des Vorsteuerabzuges für Gebäude sei gegenüber der Z 2 die speziellere…
…5 entfällt nachträglich (rückwirkend), wenn der Betriebsinhaber innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder wenn der Betrieb aufgegeben wird. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, diesen Umstand allen vom Wegfall der Wirkungen…
… 1 nachträglich (rückwirkend) ein. Abgaben und Gebühren im Sinne des § 1 Z 1 bis 6 sind in einem solchen Fall zu erstatten." § 5a NeuFöG bestimmt: (1) Eine Betriebsübertragung liegt vor, wenn 1. bloß ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug…
…5 entfällt nachträglich (rückwirkend), wenn der Betriebsinhaber innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder wenn der Betrieb aufgegeben wird. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, diesen Umstand allen vom Wegfall der Wirkungen…
…Aufgehoben. (3) Die Befreiung nach Abs. 1 besteht für Rechtsurkunden und sonstige Schriften nur so lange, als diese zur Begründung und Abwicklung der dort bezeichneten Rechtsverhältnisse verwendet werden. Wird davon ein anderer Gebrauch gemacht, so sind die in Betracht kommenden Abgaben nachträglich zu entrichten. (4…
…verbunden mit der Abgabe einer entsprechenden Zusammenfassenden Meldung (Art. 21 Abs. 3 UStG 1994) wäre im vorliegenden Fall aber für das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems unabdingbar erforderlich gewesen. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgte daher zu Recht. Die Versagung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer…
…Die entstandene Gebührenschuld kann durch nachträgliche Ereignisse grundsätzlich nicht mehr beseitigt werden. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, § 17, Rz 36). Nach dem Stichtagsprinzip des § 17 Abs. 5 GebG ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Gebührenschuld (VwGH 16…
…Die entstandene Gebührenschuld kann durch nachträgliche Ereignisse grundsätzlich nicht mehr beseitigt werden. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, § 17, Rz 36). Nach dem Stichtagsprinzip des § 17 Abs. 5 GebG ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Gebührenschuld (VwGH 16…
…Die entstandene Gebührenschuld kann durch nachträgliche Ereignisse grundsätzlich nicht mehr beseitigt werden. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, § 17, Rz 36). Nach dem Stichtagsprinzip des § 17 Abs. 5 GebG ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Gebührenschuld (VwGH 16…
…Die entstandene Gebührenschuld kann durch nachträgliche Ereignisse grundsätzlich nicht mehr beseitigt werden. (Fellner, Kommentar zum Gebührengesetz, § 17, Rz 36). Nach dem Stichtagsprinzip des § 17 Abs. 5 GebG ändert selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Gebührenschuld (VwGH 16…