…Sachverhalt ist im vorliegenden Fall im Zeitraum zwischen 18. August 2003 und 15. Dezember 2003 verwirklicht worden. Der nachträgliche Schulderlöschungsgrund des Zwangsausgleiches (Bestätigung am 21. Mai 2004) steht der Inanspruchnahme der Bw. als Haftender somit nicht entgegen. Für die abgabenrechtliche Haftung ist zudem ein Verstoß…
…Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stellt ein Zwangsausgleich keinen Grund für die Befreiung des Geschäftsführers als Haftenden dar. Nach der Aktenlage ist der die Haftung auslösende Sachverhalt im Zeitraum 1999 bis 2005 verwirklicht worden. Der nachträgliche Schulderlöschungsgrund (Bestätigung des…
…Fall im Zeitraum vom 15. Jänner 2004 bis 16. Jänner 2006 verwirklicht worden. Der nachträgliche Schulderlöschungsgrund des Zwangsausgleiches im Insolvenzverfahren (Bestätigung am 14. Dezember 2006) steht der Inanspruchnahme des Bw. als Haftendem somit nicht entgegen. Aus dem Einwand des Bw., dass eine schuldhafte Pflichtverletzung zufolge…
…Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stellt ein Zwangsausgleich keinen Grund für die Befreiung des Geschäftsführers als Haftenden dar. Nach der Aktenlage ist der die Haftung auslösende Sachverhalt im Zeitraum 2001 bis 2004 verwirklicht worden. Der nachträgliche Schulderlöschungsgrund (Bestätigung des…
…ist hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stellt ein Zwangsausgleich keinen Grund für die Befreiung des Geschäftsführers als Haftenden dar. Dem Berufungsbegehren war insoweit stattzugeben, weil durch eine nachträgliche Gutschrift (Umsatzsteuer 2008 in Höhe von € 606…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Franz Burkert & Michael Hason KG, 1020 Wien, Praterstraße 33, PF 229 (gesetzlicher Vertreter: Dr. Michael Hason), gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7 .Dezember 2006 betreffend Festsetzung…
…zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraus setzt. Ob ein Erlöschen der Schuld auch dem Haftungspflichtigen zugute kommt, ist hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend, stellt der Ausgleich (Zwangsausgleich) der Primärschuldnerin keinen Grund für…
…Ob ein Erlöschen der Schuld auch dem Haftungspflichtigen zugute kommen würde, sei nach dem Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen, wobei jedoch ein (Zwangs-)Ausgleich der Primärschuldnerin keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen darstellen würde. Darüber hinaus stellte das Finanzamt fest…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L.H., Adresse, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft.X, vom 17. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. Mai 2002 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…gewährt worden, die nachträgliche Gewährung von € 903.574,76 exkl. 20% USt sei erst durch Überschreiten des vereinbareten Gesamtumsatzes schlagend geworden. Bei einem Betrag ohne Rabatt von S 12,665.000,00 im Jahr 1997 und S 25,130.000,00 im Jahr 1998…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der SD, Adr., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, Notar, 2130 Mistelbach, Hauptpl. 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2003 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Der Berufung wird…
…dem diese Zahlungen basieren, keine Rechtswirksamkeit attestierte. Der Betrag von insgesamt € 60.500,04 wurde somit als Haftungsbetrag bezahlt, obwohl nachträglich gesehen der Bescheid, der Grundlage für die Haftung sein sollte, tatsächlich erst nach dem Insolvenzverfahren erlassen wurde. Da die Haftungsinanspruchnahme nach § 7 Abs…
…und vom 25.5.2000, 2000/16/0066 - 0071, wurde dargelegt, dass die mit Verwirklichung des Steuertatbestandes entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, möge diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden könne. Spätere Änderungen könnten die…
…die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass für die Verkehrsteuern ganz allgemein der Grundsatz gelte, dass eine einmal entstandene Steuerpflicht nicht wieder durch nachträgliche Ereignisse beseitigt werden könne, als unbegründet abgewiesen. In dem Vorlageantrag wird weiter vorgebracht, dass die Berufungswerberin bereits vor Erteilung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Seifner, Notar, 7210 Mattersburg, Hauptplatz 3, vom 19. März 2009 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Februar 2009, ErfNr. entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.T., M., vertreten durch Herrn U.D., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. Oktober 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Entstehung des Steueranspruches zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten getroffene Erfüllungsabreden können den einmal entstandenen Steueranspruch daher weder aufheben noch verändern. Auch ein nachträglicher (teilweiser) Verzicht des Berechtigten auf seinen Anspruch wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Steuer aus. Eine Ausnahme hievon gilt lediglich dann…
…Treuhand unterstellen, obwohl dezidiert keine Treuhandvereinbarung abgeschlossen worden ist. Die Prozesskosten sind im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Schadenersatzanspruches entstanden. Diese Kosten wären auch in einer Übergangsbilanz nicht vorhersehbar gewesen und wären daher jedenfalls als nachträgliche Betriebsausgaben anzuerkennen. Der Berufungsführer ist tatsächlich Gesellschafter geworden, obwohl…
…wäre der Abgabenbehörde vollständig bekannt gewesen. Diese hätte entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis keine Rechtsgebühr festgesetzt. Die nachträgliche Vorschreibung der Rechtsgebühr stehe im Gegensatz zur bisherigen Rechtsmeinung der Abgabenbehörden und der bisher geübten Verwaltungspraxis, und somit dem Gesichtspunkt des Gutglaubensschutzes entgegen. Die Umsatzsteuer sei ein Nebenanspruch…
…oder c der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hierfür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Teilen anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders…