…im Art 6 Abs 3 UStG 1994 geforderte "Unmittelbarkeit" als Tatbestandsvoraussetzung für die steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt worden sei. Ebenso sei der für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung erforderliche Buchnachweis nicht erbracht worden. Abschließend rechtfertigt die Behörde ihre Vorgangsweise bzgl der Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen…
…das in den elf Anmeldungen erklärte Vertretungsverhältnis "E/ID" (Empfänger indirekt vertreten) durch Vorlage von geeigneten Unterlagen zu belegen. Auch wurden diesem Schreiben 22 Berechnungsblätter und eine Abgabengegenüberstellung angeschlossen, da einerseits bei der erstinstanzlichen Abgabenberechnung Rechenfehler festgestellt wurden und des weiteren im Berufungsverfahren unberücksichtigt blieb…
…den Betrag von € 10,00. Im Beschwerdeverfahren war jedoch fraglich und auch strittig, ob die Voraussetzungen für eine Erstattung der Abgaben gemäß Art. 236 ZK in Verbindung mit Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK (Irrtum der Zollbehörden) gegeben waren. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…unternimmt (VwGH 3.12.1962, 1189/61). An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen unterbrechen (verlängern) die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Unterbrechungswirkung (nunmehr Verlängerungswirkung) zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. Ritz BAO…
… 72a ZollR-DG habe jedoch die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben, da die Bf. nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass bei Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr für die Berechnung der Eingangsabgaben…
…erforderliche nachträgliche Kontrollen zu behindern bzw diese generell zu vereiteln. Wenn aber die Warenempfänger in anderen Mitgliedstaaten als Luxemburg im Zeitpunkt der Einfuhranmeldungen bereits festgestanden sind, stellt sich die Frage, wieso diese in den Warenanmeldungen nicht offengelegt wurden. Die unsubstantiierte Behauptung von nicht näher genannten…
…auch nicht nachvollziehbar, dass die vorgelegte Frachtkarte nicht als Beweis für die nachträgliche Beendigung des Versandverfahrens ausreiche. Die Beibringung von zollamtlichen Unterlagen der ausländischen Verwaltung als Alternativnachweis sei der Bf. nicht möglich. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens wurde dem UFS eine Rechnung der österr. Versenderin A…
…nicht im Voraus bezahlt wurde. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass kein Nachweis über den tatsächlichen Kaufpreis vorlag und dass die Seefrachtkosten nachträglich zu entrichten waren, wird die Bemessungsgrundlage für die gegenständliche Einfuhrabfertigung gemäß Art. 31 ZK in Verbindung mit § 184 BAO - so wie von der…
…Im Zuge der Betriebsprüfung/Zoll wurde festgestellt, dass die Nachweise betreffend Ursprung für die von der B geschlachteten Rinder zum Zeitpunkt der Schlachtung nicht vorlagen. Auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat wurden keinerlei Unterlagen beigebracht, mit denen nachgewiesen hätte werden können, dass im Zeitpunkt…
…importierten Partie wird der Preis festgelegt, der dem Lieferanten bezahlt wird. Bei Lieferungen von Waren, die den qualitativen Anforderungen des geprüften Unternehmens nicht entsprechen (überreif, Verderb, etc.), reduziert sich der dafür zu zahlende Preis. Im betreffenden Beschwerdeverfahren war strittig, ob in den an die Lieferanten…
…August 2009, GZ. 100000/16975/2/2009, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 11. Mai 2009, Zl. 100000/16975/2009-1 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der elektronischen Einfuhranmeldung 09AT100000IV67VGJ8…
…August 2009, GZ. 100000/16974/2/2009, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 11.Mail 2009, Zl. 100000/16974/2009-1, wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit der elektronischen Einfuhranmeldung 09AT100000IV66RMKO…
…die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 5. August 2009, GZ. 100000/16391/2/2009, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 30. April 2009, Zl. 100000/16391/2009-1…
…die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 5. August 2009, GZ. 100000/16390/2/2009, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 7. Mai 2009, Zl. 100000/16390/2009-1…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 6. Mai 2009, Zl. b. wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 6. Mai 2009, Zl. b., wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 6. Mai 2009, Zl. b. wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 28. April 2009, Zl. b. wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 29. April 2009, Zl. b., wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…September 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. August 2009, Zl. a., betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben und Vorschreibung einer Abgabenerhöhung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes X. vom 29. April 2009, Zl. b., wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…