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UFSI RV/0696-I/02Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vor dem Grundlagenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2003

…1 BAO verwiesen, wonach ein abgeleiteter Bescheid im Falle der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Grundlagenbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen ist. Der klare Wortlaut dieser Regelung erfasst somit auch jene Fälle, in denen ein Grundlagenbescheid erst nach dem abgeleiteten…

UFSG RD/0006-G/111. Keine Entscheidungspflicht nach § 295 BAO, wenn die Erlassung des Grundlagenbescheides zu keiner Änderung des abgeleiteten Bescheides führt. 2. Sanierungsgewinn nur insoweit zu berücksichtigen, als etwas nach Verlustausgleich aus demselben Betrieb oder aus derselben Einkunftsart verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Ein auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheid ist nur dann zu erlassen, wenn hiedurch ein abgeleiteter Bescheid aufgehoben oder abgeändert wird. Würde die nachträgliche Erlassung eines Grundlagenbescheides zu keiner Änderung des…

UFSW RV/1156-W/09Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2005 mit folgendem Inhalt: "Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlender Adressierung…

UFSW RV/1184-W/09Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2005 mit folgendem Inhalt: "Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlender Adressierung…

UFSW RV/0145-W/09Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2005 mit folgendem Inhalt: "Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlender Adressierung…

UFSL RV/0845-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens; Verjährung bei Abhängigkeit von einem Grundlagenbescheid; Rechtsschutz gegen Säumigkeit der Behörde betreffend Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…das zuständige Finanzamt darauf nicht mit einer amtswegigen Erlassung eines abgeleiteten Bescheides reagiere. Fakt sei, dass sein Einkommensteuerbescheid in rechtswidriger Weise auf Grund eines Nichtbescheides geändert worden sei und diese Rechtswidrigkeit auch nicht durch eine etwaige nachträgliche Erlassung eines gleichlautenden Feststellungsbescheides saniert werden könne (Hinweis…

UFSW RV/0817-W/091. Wiederaufnahmeantrag bei der Einkommensteuer nach wiederholtem Verzicht auf Einbringung eines Rechtsmittels bei bekannter Nichtigkeit des Grundlagenbescheides? 2. Antrag auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO ohne Erlassung, Abänderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheides nach § 188 BAO? Eintritt der absoluten Verjährung vor Antragstellung, Antrag nach Ablauf von 5 Jahren ab formeller Rechtskraft des Abgaenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…Einkommensteuer Verjährung einzuwenden und die bezahlte Einkommensteuer zurückzufordern. Im beigefügten Schreiben des BMF vom 28.10.2005 ist zu lesen: "Eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB ,Nichtbescheid' als Folge fehlerhafter Adressierung…

UFSW RV/2868-W/08Unwirksamkeit von Feststellungsbescheiden, die an eine laut Firmenbuch vollbeendigte KG ergehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Mit der Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist." Daher ist unter der im zweiten…

UFSL RV/0350-L/03Kein Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung keine konkrete Leistungsbeschreibung; Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen - verschmelzende Umwandlung; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erst am Tag der Eintragung der Umwandlung ins Firmenbuch;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.11.2011Teil 3/3

…hinaus gilt § 296 allerdings auch für außerhalb eines Berufungsverfahrens erfolgende Abänderungen (nachträgliche Erlassungen) von Einkommen-(Körperschaft-)steuerbescheiden (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 3. Auflage, § 296 Tz 4). Die unter Punkt 4 der Erläuterungen zu § 295 getroffenen Feststellungen zu Fragen der Zuständigkeit zur Erlassung von Folgebescheiden, der Fälligkeit…

UFSS RV/0004-S/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer Zurückweisung eines Abänderungsantrages nach § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2013

…zu machen. Anlage: Schreiben des BMF mit folgendem Inhalt: Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…

UFSS RV/0485-S/08Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2013

…des Verfahrens. Anlage: Schreiben des BMF mit folgendem Inhalt: Bezugsgemäß teilt das Bundesministerium für Finanzen folgende Rechtsansichten mit: Eine Maßnahme nach § 295 Abs. 1 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…

UFSS RV/0535-S/09Aufhebung gem. § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheide, wenn die Grundlagenbescheide keine Rechtswirksamkeit erlangt haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2013

…Berufungen wurde die ersatzlose Aufhebung der Bescheide beantragt und dies damit begründet, dass eine Maßnahme nach § 295 BAO die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheid) voraussetze. Ergehe ein solcher zB als Folge fehlerhafter Adressierung oder einer unterlassenen Zustellung nicht, so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig…

UFSW RV/2818-W/09Gemäß § 295 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide sind aufzuheben, wenn der Grundlagenbescheid ein "Nichtbescheid" ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Begründend brachte der Bw. vor, dass eine Maßmahme nach § 295 BAO die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraussetze. Ergehe ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung) so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig. Im konkreten Fall handle es sich bei den…

UFSW RV/4076-W/08Gem. § 295 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide sind aufzuheben, wenn der Grundlagenbescheid ein Nichtbescheid ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

…Begründend brachte der Bw. vor, dass eine Maßnahme nach § 295 BAO die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraussetze. Ergehe ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung) so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid rechtswidrig. Im konkreten Fall handle es sich bei den…

UFSW RV/0070-W/09Rechtswidriger Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…und jeweils eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragt. Begründend wurde ausgeführt, eine Maßnahme nach § 295 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergehe ein solcher Feststellungsbescheid infolge einer fehlerhaften Adressierung oder einer unterlassenen Zustellung nicht, so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid gemäß …

UFSW RV/2683-W/07Aufhebung eines nach § 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheides mangels tauglichen Grundlagenbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012

…aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamts X/Y zur Steuernummer 123456 (X-KEG) erfolgt sei. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde eingewendet, dass eine Maßnahme nach § 295 BAO eine nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides voraussetze. Ergehe ein solcher nicht ("Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…

UFSW RV/3105-W/07Abgeleitete Bescheide sind aufzuheben, wenn der Grundlagenbescheid ein Nichtbescheid ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2012

…Bestimmungen des § 295 BAO erfolgte Änderung der bereits rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer. Beantragt wird eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide. Begründung: Eine Maßnahme nach § 295 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung…

UFSW RV/1099-W/08Gem. § 295 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide sind aufzuheben, wenn der Grundlagenbescheid ein "Nichtbescheid" ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2012

…Bestimmungen des § 295 BAO erfolgte Änderung der bereits rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer. Beantragt wird eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide. Begründung: Eine Maßnahme nach § 295 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung…

UFSW RV/3562-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.03.2011

…rechtliches Nichts handle, habe der unabhängige Finanzsenat mit seiner Entscheidung vom 29. Dezember 2008 bestätigt. Eine Maßnahme nach § 295 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides voraus. Da ein derartiger Bescheid nie ergangen sei, seien die Einkommensteuerbescheide vom 19. Dezember 2005 rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit könne…

UFSL RV/0754-L/09Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 1989.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2009

…Oktober 2005, GZ. BMF-010103/0042-VI/2005 geht hervor, eine Maßnahme nach § 295 Abs 1 BAO setze die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so sei ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs…