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UFSL RV/1718-L/02Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der mildtätigen Zwecken dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von dem im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…erhoben. Eingewendet wurde, dass es sich bei dem Bw. um eine inländische juristische Person, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolge, weswegen bei der Besteuerung nicht der progressive Steuersatz gemäß § 8 Abs.1 ErbStG von hier 22%, sondern der lineare Steuersatz von 2,5% gemäß …

UFSW RV/2550-W/09Förderung des Körpersportes von Behinderten ist ein gemeinnütziger und kein mildtätiger Zweck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2009

…Förderung des Körpersports gilt als Verfolgung gemeinnütziger Zweck, jedoch unabhängig davon, von wem dieser Sport betrieben wird, nicht als Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 37 BAO. Daher konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden. Dagegen erhob der Bw. Berufung und beantragte die Erteilung des Spendenbegünstigungs…

UFSW RV/0187-W/02Die Verbreitung eines bestimmten Glaubens ist nicht ausschließlich gemeinnützig iS der BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2004

…Satzung der Körperschaft die ausschließliche und mittelbare Betätigung für einen solchen Zweck ausdrücklich vorsehen muss. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 2001/16/0563, betont, dass die rein formale programmatische Anführung der Begriffe "religiöse, gemeinnützige und mildtätige Zwecke" in der…

UFSW RV/2552-W/09Fehlender Ausschluss der Gewinnverteilung bei einer GmbH steht Gemeinnützigkeit und somit Spendenabzugsfähigkeit entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei…

UFSW RV/2220-W/02Religiöse Bekenntnisgemeinschaften erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Befreiung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von…

UFSW RV/2688-W/02§ 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG ist auf inländische juristische Personen, die Zwecke von religiösen Bekenntnisgemeinschaften fördern, nicht anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…iS des BekGG keine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft und kann nicht unter diese Wortfolge subsumiert werden, wenn ein Gesetz wie das Erbschaftssteuergesetz diese Eigenschaft für die Inanspruchnahme von Begünstigungen dies als Voraussetzung vorschreibt. IV.) Die Bw. ist nicht ausschließlich gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig…

UFSI RV/0158-I/08Ist religiöser Bekenntnisgemeinschaft die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG insbes. wg. "Gemeinnützigkeit" zuzuerkennen ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

…die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung nur dann vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften Gemäß § 1 des BekGG…

UFSW RV/3829-W/021.) Ist der begünstige Steuersatz des § 8 Abs. 3 lit.a ErbStG für inländische gemeinnützige juristische Personen gemeinschaftsrechtswidrig? 2.) Begünstigung für Wertpapiere gemäß § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.01.2006Teil 1/2

…die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Schweden) ihren Sitz haben. Eine österreichische Erblasserin habe eine schwedische Organisation, welche gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolge, als Erben eingesetzt. Nach dem reinen Wortlaut der Bestimmung komme die schwedische Organisation nicht in den Genuss des begünstigten Steuersatzes…

UFSW RV/0947-W/05Kann die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gewährt werden, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld iSd § 39 Z 5 BAO unvollständig sind? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

… 39 Z 5BAO das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oderkirchliche Zwecke verwendet werden. Gemäß § 41 Abs.2 BAO liegt eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…Verein getätigt werden können, und "für institutionelle Sponsoren: die Bw." (http://www.A2 .at/38/spenden.html) Unmittelbare Förderung des begünstigten Zwecks liegt nach § 40 Abs. 1 BAO nur vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erzielen. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei…

UFSL RV/0133-L/09Gemeinnützigkeit eines Vereines, der an seine Mitglieder Pflegepersonal vermittelt und Pflegecontrolling durchführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012Teil 2/2

…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, der die Begünstigung zukommen soll, nach ihrer Rechtsgrundlage und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient…

UFSG RV/0257-G/02Gemeinnützigkeit einer GmbH, Mängel im Gesellschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2003

…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. ... 4. Die Körperschaft…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…Bw. lautet: § 13 "Auflösung des Vereines" "(1) ... (3) Bei Auflösung (inklusive behördliche Auflösung) oder Wegfall des bisherigen Vereinszweckes (kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung) ist das verbleibende Vermögen der D.Ö., einem Werk der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich…

UFSW RV/0914-W/03Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…verzichtete mit Schriftsatz vom 23. Juli 2008 auf die beantragte Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung wurde erwogen: Die in den Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen Abgabenbegünstigungen bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke stehen der jeweiligen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse dann zu…

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert von Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden (Z 5). Dafür ist auch schon in der Satzung durch entsprechende…

UFSK RV/0271-K/05Vertrauen auf vom zuständigen Finanzamt erteilte Auskünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2006

…gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen, von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Begünstigungen der angesprochenen Art können jedenfalls nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung für einen gemeinnützigen, mildtätigen…

UFSW RV/2318-W/09Ist mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins generell eine Gebührenbefreiung verbunden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. § 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder…

UFSW RV/2319-W/09Gemeinnützige Vereine, Gebührenbefreiung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2011

…sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. § 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder…