…in Rede stehende Sattelzugfahrzeug) regelmäßig für Zwecke seines vorgesetzten Spediteurs und nicht für eigene Zwecke ein; die bei der Überführung abgegebene konkludente Zollanmeldung gibt er nach Art.5 Abs. 2 Zollkodex entweder in direkter oder indirekter Vertretung für sein Unternehmen ab (siehe dazu Henke in…
…regelmäßig für Zwecke seines Arbeitgebers (= Frachtführers, Spediteurs) ein; die bei der Überführung abgegebene konkludente Zollanmeldung gibt er nach Art.5 Abs.2 Zollkodex entweder in direkter oder indirekter Vertretung für sein Unternehmen ab (siehe dazu Henke in Witte "Zollkodex-Kommentar", Linde-Verlag, 3.Auflage…
…der Schweiz hat, und der Mitbeteiligte (der Beschuldigte) auch bezüglich des Ringes das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in Anspruch nehmen wollte. Strittig ist ausschließlich, ob in Bezug auf den mitgeführten Damenring die konkludente Zollanmeldung durch Betreten des Grünkanals zulässig war. Art. 232 Abs. 1 ZK…
…des Busses in der Schweiz zugegen gewesen. Auch habe er für diese Waren keine konkludente Zollanmeldung abgegeben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art.202 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 erster Anstrich ZK in Verbindung mit §2 Abs.1 ZollR-DG entsteht die…
…Annahme der Zollanmeldung wurde gemäß Art. 505 Buchstabe b) ZK-DVO die Bewilligung für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung erteilt. Die Bf. hat sich zum Lenken des Busses eines Fahrers bedient. Die bei der Überführung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung abgegebene konkludente Zollanmeldung hat…
…Fahrzeuges verwirkt wurde. Mangels Abgabe einer zumindest mündlichen Zollanmeldung, mit welcher gleichzeitig der Antrag auf Erteilung der für das Verfahren der passiven Veredelung erforderlichen Bewilligung zu verbinden gewesen wäre, habe der Bf. zu Unrecht die Rückwarenbegünstigung durch konkludente Zollanmeldung im Sinne des Art. 230 Buchstabe…
…dass er beim Eintritt in das Zollgebiet der Gemeinschaft über das österreichische Zollamt Tisis am 15.03.2001, zu Unrecht für diese Waren eine konkludente Zollanmeldung abgegeben hatte, und dass es sich bei diesen Textilien tatsächlich um wertvolles Diebesgut gehandelt hatte. Die Feststellung der Zollschuld…
…fest, dass er beim Eintritt in das Zollgebiet der Gemeinschaft über das österreichische Zollamt Tisis am 15.03.2001, zu Unrecht für diese Waren eine konkludente Zollanmeldung abgegeben hatte, und dass es sich bei diesen Textilien tatsächlich um wertvolles Diebesgut gehandelt hatte. Strittig ist lediglich…
…Annahme der Zollanmeldung wurde gemäß Art. 505 Buchstabe b) ZK-DVO die Bewilligung für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung erteilt. Die Bf. hat sich zum Lenken des Busses eines Fahrers bedient. Die bei der Überführung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung abgegebene konkludente Zollanmeldung hat…
…RO., Bewilligungsinhaber. Der Bf. als Fahrer des Lastzuges hat anlässlich der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft die konkludente Zollanmeldung für seinen Arbeitgeber abgegeben. Das Zollamt Linz hat seinen Bescheid nicht an die S.., RO., für die das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel zugelassen war, sondern an den…
…R., Bewilligungsinhaber. R.I. als Fahrer des Lastzuges hat anlässlich der Einreise in das Zollgebiet der Gemeinschaft die konkludente Zollanmeldung für seinen Arbeitgeber abgegeben. Das Zollamt Linz hat seinen Bescheid nicht an die S.., R., für die das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel zugelassen war, sondern an den…
…das Fahrzeug vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht. Im Übrigen wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Bf. habe anlässlich des Passierens der Zollstelle eine konkludente Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben abgegeben. Da der PKW die Voraussetzungen des Art. 232 Abs…
…Kraftfahrzeugen befugt. Wie oben dargestellt, wurde der Bf. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, weil für dessen Rechnung die konkludente Zollanmeldung auf Überführung einer Ware in das betreffende Zollverfahren abgegeben worden ist. Der Bf. hat über die CEMT-Genehmigung mit der Nr. 3456 verfügt. Gemäß §…
…oben dargestellt, wurde der Bf. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, weil für dessen Rechnung die konkludente Zollanmeldung auf Überführung einer Ware in das betreffende Zollverfahren abgegeben worden ist. Der Bf. hat über die im relevanten Zeitpunkt aufrechte CEMT-Genehmigung mit der Nr. 4567 verfügt…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben soll…