…schriftliche Ausfertigung der Berufung binnen dieser Frist einzubringen haben. Wer jedoch schon davor von seinem Recht auf (fristgerechte) Anmeldung einer Berufung keinen Gebrauch gemacht hat, kommt verfahrensrechtlich nicht mehr in die Situation, nachträglich "nur" eine schriftliche Berufung einzubringen, da die Legitimation zur Einbringung der Berufung…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Fristenverordnung (FristVO) bei Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt. Gemäß…
…Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Fristenverordnung (FristVO) bei Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder die Handlung fällt. Gemäß…
…nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen, ob ein von der Finanzstrafbehörde erster Instanz nicht aufgegriffener Grund zur Zurückweisung vorliegt, und hat erforderlichenfalls selbst nach Abs. 1 vorzugehen. Gemäß § 56 Abs…
…deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung. Gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG ist die hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag…
…ordnungsgemäß beraten habe, keine Schuld treffe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 153 Abs. 1 FinStrG hat das Rechtsmittel gegen Bescheide (Beschwerde, soweit es sich nicht gegen ein Erkenntnis richtet; vgl. §§ 151 f FinStrG) ua. eine Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird (lit. b)…
…Frist schuldlos überschritten wurde. Besonders bei Ausländer mit Wohnsitz im Ausland. Bitte um Hilfe und danke für Verständnis." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG können der Beschuldigte und die Nebenbeteiligten gegen die Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde…
…Gemeindeamt oder bei der Behörde, wenn sie sich in derselben Gemeinde befindet, zu hinterlegen. Nach § 17 Abs. 3 ZustG ist die hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten…
…Beschuldigter des Verfahrens zurechnen müssen. Das Fehlen der Unterschrift sei keine inhaltliche Verfehlung, sondern lediglich ein Formgebrechen. Die Behörde hätte ihr aufgrund dieses Formgebrechens des Fehlens der Unterschrift die Behebung des Mangels unter Setzung einer angemessenen Frist auftragen müssen. Zur Entscheidung wurde erwogen: § 77 Abs…
…Frist nicht eingerechnet. Der angefochtene Bescheid vom 17. Oktober 2005, SN 041-2005/00131-001, über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG wurde dem Bf. entsprechend den Vorschriften des ZustellG am 19. Oktober 2005 zugestellt. Am 23. November 2005 langte bei der…
…hätte. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 144 FinStrG gelten für die Strafverfügung und deren Zustellung die Bestimmungen sinngemäß, die für die nicht auf Einstellung lautenden Erkenntnisse gelten (§§ 137, 138 Abs. 2, 140 Abs. 2 bis 5 und 141). Statt der Rechtsmittelbelehrung ist die Belehrung über…
…dass aufgrund fehlender Steuererklärungen eine fiktive Steuerschuld bestehe. Die ausstehenden Beträge habe der Bf. niemals verdient, die verhängte Strafe stehe demnach in keiner Relation zu den tatsächlich vereinnahmten Beträgen, wie die nun begonnene Aufarbeitung in den nächsten Monaten zeigen werde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß…
…deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung. Gemäß § 17 Abs. 3 ZustellG ist die hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag…
…Instanz gerichteten Eingaben vom 27. September 2007 und vom 2. Oktober 2007 um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 17. Oktober 2007 ersucht hat, zumal die einmonatige Rechtsmittelfrist des § 150 Abs. 2 FinStrG eine gesetzliche Frist (Fallfrist) ist, die gemäß § 110 Abs. 1 BAO nicht geändert (verlängert…
…der Beschwerde bezeichneter Schriftsatz könne die Rechtsmittelfrist des § 150 Abs. 2 FinStrG verlängern, übersieht er, dass derartige Fristen nicht verlängerbar sind und ein befugter Verteidiger keinen Antrag auf Nachreichung der Begründung gestellt hat. Eine nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vom offenbar befugten Verteidiger erstattete Ergänzung zur…
…den Rechtsbehelf der Beschwerde ein. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85 c Zollrechtsdurchführungsgesetz (ZollR-DG) beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung. Gemäß Art. 3 der Fristenverordnung wird bei einer nach Monaten bemessenen Frist, bei Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet…
…2008 in Höhe von € 23.000,00 zu bewirken versucht habe, indem er für die Gesellschaft keine Umsatzsteuererklärungen abgegeben und auch keine Vorauszahlungen geleistet habe, 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen an Umsatzsteuer 1-5…
…weshalb er von seinen Freunden und Eltern unterstützt worden sei und er sich bei diesen aufgehalten habe. Dem Beschwerdeführer sei kein Verschulden bezüglich Nichtabhebung des hinterlegten Schriftstückes vorzuwerfen, zumal er mit der Regelung seiner finanziellen Situation überfordert gewesen sei und die Eheschließung mit seiner Frau…