…und für die Kinder bis (inklusive) Feber 2009 kein gültiger Aufenthaltstitel (NAG-Karte) vorgelegt werden konnte, sei die Berufung abzuweisen. Mit Schreiben vom 8.6.2009 brachte der Rechtsanwalt des Bw. einen Vorlageantrag gemäß § 276 Abs. 2 BAO ein und die Berufung wurde dem Unabhängigen…
…eine daraus abgeleitete Rechtswidrigkeit des Spruches darzulegen. Die Berufungsvorentscheidung hält in der Begründung fest, dass der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels als Erstantrag nach dem NAG aus dem Ausland gestellt hätte werden müssen und deshalb kein gültiger Aufenthaltstitel vor Mai 2009 des L M. vorlag…
…einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im Berufungszeitraum weder auf die Berufungswerber noch auf die Kinder zu. Somit hielten sich der Berufungswerber und seine…
…selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im Berufungszeitraum für die Monate Jänner und Februar 2010 nicht zu. Es…
…die nicht österreichische Staatsbürger sind, sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für den Zeitraum 01/06-06/06 war leg. cit. auf den Streitfall - ohne Einschränkung - anzuwenden. Die Bw. legte einen Aufenthaltstitel für diesen Zeitraum nicht vor, weshalb die Familienbeihilfe für…
…sich noch für seine beiden minderjährigen Kinder einen Aufenthaltstitel nach § 8 NAG, wonach er sich rechtmäßig in Österreich aufhält, vorweisen. Damit besteht nach geltender Rechtslage keine Anspruch auf FB, weil kein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Dass der Bw Familienangehöriger einer Verwaltungsmitarbeiterin einer konsularischen Vertretung ist und…
…Aufenthaltstitel nach §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt wurde. Diese Voraussetzungen träfen weder auf die Bw. noch auf ihre Kinder zu und hätten sich die Bw. sowie ihre Söhne ohne irgendeinen Aufenthaltstitel…
…sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 8 NAG idF BGBl. 100/2005 berechtigen folgende Aufenthaltstitel zu einem rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich: "Niederlassungsbewilligung" für eine nicht bloß vorübergehende befristete Niederlassung im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (Abs. 2…
…2009 bis Mai 2011 und den Monat August 2011 ab. Begründend wurde ausgeführt: "Gemäß § 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. In der ab 1.7.2006 anzuwendenden Fassung: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), rechtmäßig in Österreich aufhielten. Da für die Kinder des Bw. kein gültiger Aufenthaltstitel (NAG-Karte) vorgelegt werden könne, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen erhob der Bw…
…ab und begründete dies wie folgt: Gemäß § 3 Abs. 2 bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), rechtmäßig in Österreich aufhalten. Da für das Kind kein gültiger Aufenthaltstitel (NAG…
…auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. In den §§ 8 und 9 NAG sind alle Aufenthaltstitel aufgezählt, die bei…
…Nach dieser Regelung haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG haben, oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt wurde oder die subsidiäre Schutzberechtigung…
…erlassenen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes erteilt wird. In deren §§ 8 und 9, auf die sich das Gesetz bezieht, sind die Arten und Formen der Aufenthaltstitel im Sinn des Gesetzes aufgezählt. Arten und Form der Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) § 8. (1) Aufenthaltstitel werden erteilt…
… 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhielten. Für M sei von 1.8.2008 bis 31.3.2009, für V von 1.1.2009 bis 31.3.2009 kein gültiger Aufenthaltstitel vorgelegen. Die schließlich doch gestellten Anträge seien verspätet gewesen und hätten fremdenbehördlich keinen…
…Antrag ab April 2008 ab mit der Begründung, dass für den Enkel kein gültiger Aufenthaltstitel vorgelegt worden sei, da gemäß § 3 Abs. 2 FLAG nur dann ein Anspruch bestehe, wenn sich Antragsteller und anspruchsbegründendes Kind nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…eines Aufenthaltstitels (im Sinne des § 3 FLAG 1967) erforderlich. Seit 1.1.2006 kommt es somit für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, auf das Vorliegen eines Aufenthaltstitels nach den §§ 8 und 9 NAG an. Die Berufungswerberin kann im vorliegenden Fall keinen Aufenthaltstitel nach der…
…Antrag ab April 2008 ab mit der Begründung, dass für den Enkel kein gültiger Aufenthaltstitel vorgelegt worden sei, da gemäß § 3 Abs. 2 FLAG nur dann ein Anspruch bestehe, wenn sich Antragsteller und anspruchsbegründendes Kind nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 leg.cit. besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und…