…erbrachte der Magistrat B 2005 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für J iHv. 1.962,00 € und für Y iHv. 2.004,00 € und verzichtete auf eine Rückforderung gegenüber der Bw :D.h., dass der gesetzliche Unterhalt aufgrund des vom Magistrat B ausgesprochenen Rückforderungsverzichts…
…Tochter tatsächlich keine Unterhaltsleistungen erbracht hat. Mangels tatsächlicher Leistung des gesetzlichen Unterhaltes ist daher die Berufung auch in diesem Punkt abzuweisen. 3) Zum Anspruch auf den Pauschalbetrag gem. § 34 Abs. 8 EStG wegen außergewöhnlicher Belastung infolge auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes: Nach der angeführten gesetzlichen Bestimmung…
…34 Abs. 7 Z.2 EStG sind Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat, durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß §…
…Belastungen im Sinne des § 34 EStG. Abs.7 der Bestimmung schließt einen Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage - abgesehen von hier nicht interessierenden Sonderfällen - aber dort aus, wo deren steuerliche Berücksichtigung durch einen Anspruch auf Familienbeihilfe, Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag vorgesehen ist. Kosten aus Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern…
…Gegenständen des Anlagevermögens trotz Aberkennung des Schreibtisches durch das Finanzamt nichts vorgebracht sondern etwa 2002 der Ansatz "Privatanteil PC" unverändert belassen wurde, erfährt der Privatanteil "Privatnutzung Anl." iHv ATS 3.498,56 (= € 254,25) durch die Kürzung der Schreibtisch-AfA auf 10% keine…
…Rechtsschutz, normierten Verfahrenstiteln hat die Bw - nach Zurückweisung ihres Antrages auf "Neuveranlagung" zur Einkommensteuer für 1997 - 2000 - das Institut des § 295a BAO in Anspruch genommen. Da das Finanzamt diesen Antrag mangels Erfüllung des Tatbestandes einer gesetzlich vorgesehenen Rückwirkung von Unterhaltsnachzahlungen zu Recht abgewiesen hat, erweist…
…nur mehr gegen die Verwehrung des UAB. In der Rechtsmittelbegründung beschränkte er sich auf die Darlegung der Gründe, die zum Wegfall des Beihilfenbezuges geführt hatten (verspäteter Studienwechsel bzw. Überschreitung der Mindeststudiendauer) bzw. verwies er auf seine aufrechte gesetzliche Unterhaltspflicht mangels eigener Einkommen seiner Söhne. Dazu…
…aufgrund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung ein Kinderabsetzbetrag zu. § 5 Abs. 2 FLAG 1967 lautet: Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches…
…des Unterhaltsabsetzbetrages setzt voraus, dass der Steuerpflichtige für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, das nicht seinem Haushalt zugehört und für das weder ihm noch seinem von ihm dauernd getrennt lebenden Ehepartner Familienbeihilfe gewährt wird. Der Steuerpflichtige hat über die tatsächlich bezahlte Höhe des Unterhalts…
…der UAB als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Eine außergewöhnliche Belastung aus dem Titel der Leistung des gesetzlichen Unterhaltes für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehöriges Kind, für das weder der Steuerpflichtigen, noch sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner einen Anspruch auf…
…3) Anspruch auf diese Beträge hat. 2. Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag…
…AVAB abgegolten. Aus den angeführten Bestimmungen des § 34 Abs. 7 EstG ergibt sich, dass weder der AVAB noch der AEAB auf die Abgeltung von Unterhaltsleistungen an Kinder abzielt. Vielmehr dient der AVAB der steuerlichen Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltspflichten oder faktischen Unterhaltsleistungen gegenüber einem (nahezu) einkommenslosen …
…sie eine Wohnung habe/finde. Der Bw. und die Ex-Frau des Bw. schlossen folgenden Vergleich betreffend ihre Scheidung: Ad minderjährige Kinder wurde ausgeführt, dass keine vorhanden seien. Ad Ehegattenunterhalt: Die Ehegatten verzichteten wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse…
…5 Abs. 2 FLAG besteht für jene Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe, deren Unterhalt vom Ehegatten zu leisten ist. Gleiches gilt gemäß § 6 Abs. 1 lit. b FLAG für Personen, die für sich selbst einen Anspruch auf Familienbeihilfe geltend machen. Die Gattin des Bw. bezog…
…7 Z 2 EStG 1988 sind Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört und für das weder der Steuerpflichtige noch der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende (Ehe)Partner Anspruch auf Familienbeihilfe hat und das sich im Inland…
…entsprechend gekürzten Unterhaltsabsetzbetrag iHv 280,50 (25,50 € mal elf Monate = 280,50) anerkannt. Mangels Vorlage weiterer Zahlungsnachweise kann auch mit gegenständlicher Berufungsentscheidung keine andere Beurteilung erfolgen. Hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen der vollen Unterhaltspflicht und dem tatsächlich bezahlten, belegmäßig nachgewiesenen Unterhaltsbetrag wird bemerkt…
…Rechtmäßigkeit der direkte Geltendmachung des Anspruches auf Familienbeihilfe durch ihre Tochter keine gesetzliche Deckung haben und diese Geltendmachung durch die Tochter rechtens ist. Gemäß § 10 Abs. 5 FLAG bedürfen Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben zur Geltendmachung des Anspruchs auf die Familienbeihilfe und zur…
…5 Abs 2 FLAG 1967 laute: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist." § 33 Abs 4 Z 4 lit a EstG 1988 laute: " Einem Steuerpflichtigen, dem aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird…
…Unterhaltsleistung von € 280,00 verpflichtet. Weiters wurde eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters HD iHv € 614,00 festgestellt. 2. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf…
…habe. Wenn jemand auf Grund des Gesetzes zur Erbringung von Unterhaltsleistungen verpflichtet sei und diesen Unterhalt auch leiste, dürfe es keine Rolle spielen, von wo aus er den Unterhalt leiste. Es gehe um die prinzipielle Frage, ob eine gesetzlich zur Leistung von Unterhaltszahlungen verpflichtete Person…