…Bf. hatte die unter der WE-Nr. 976/000/xxxxxx/03/4 zur Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 16. Juli 2004 zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren unter der MRN-Nr. 04AT9103000xxxxxxx angemeldet und dadurch bewirkt, dass den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt wurde. Mit Eingabe vom 12. November…
…xxxxxx/24/5 zur Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 17. März 2005 unter der MRN-Nr. 05AT910000Txxxxxxx durch den Vermerk "T2" im Feld "Verfahren" in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren übernommen und dadurch den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt. Mit Eingabe vom 2. November 2005 beantragte die Bf…
…Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 4. März 2005 unter der MRN-Nr. 05AT910000TV01RV93 durch den Vermerk "T2" im Feld "Verfahren" in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren übernommen und dadurch den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2005 beantragte die Bf. die Erstattung der Eingangsabgaben…
…November 2004 und am 19. Jänner 2005 unter den MRN-Nrn. 04AT9103000xxxxxxxx und 05AT910000yyyyyyyy in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren T2 übernommen und dadurch den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt. Dagegen wurde mit Eingabe vom 13. Oktober 2005 Berufung erhoben und begründend ausgeführt, dass man in A…
…in dem die vorgenannte Bestimmung anwendbar ist) befördern zu lassen und sie hier (als nach Art.340c Abs.1 lit.b) ZK-DVO iVm Art.163 Abs.2 lit.f) Zollkodex ex lege im gemeinschaftlichen Versandverfahren befindliche Waren) unter Missachtung der bestehenden Gestellungsverpflichtung der gem…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des Verfahrens…
…weiß, dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des…
…weiß, dass sie dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegen, auch verpflichtet, sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Behörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen (Abs. 2). Gem. Art. 92 Abs. 1 ZK endet das externe Versandverfahren und die Verpflichtungen des…
…Zwischen zwei Orten der EU beabsichtigte Beförderungen erfolgen grundsätzlich im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (Art. 91 Abs. 2 Z 1 ZK). Gemeinschaftswaren werden, abgesehen von der oben erwähnten Ausnahme, im internen Versandverfahren befördert. Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten…
…durch Vorlage eines Ursprungszeugnisses, einer Warenverkehrsbescheinigung, eines internen gemeinschaftlichen Versandscheins oder einer anderen entsprechenden Unterlage nachzuweisen, dass im Fall der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ein Anspruch auf Gemeinschaftsbehandlung oder eine Zollbehandlung mit Abgabenbegünstigung bestanden hätte, sofern bei dem Vorgang keine betrügerische…
…2006 beim Zollamt Eisenstadt/Flughafen Wien unter der Nr. T1 06... ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren über 876 Packstücke Textilien mit einer Masse von 5782 kg eröffnet wurde. Als Versender/Ausführer sowie als Hauptverpflichter ist eingetragen die Firma Bf., als Empfänger die Firma B in Zürich…
…mit Versandanmeldung T1, Nr. 270/000/918113/01/9, beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 14.900,00 Kilogramm getrocknete Früchte und Nüsse eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 16. Mai 1999…
…Verletzung der Gestellungspflicht gekommen ist und zwar ungeachtet dessen, nach welchem Tatbestand die Zollschuld entstanden ist und um welches Verfahren es sich handelt. Wird, wie im Beschwerdefall, eine im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Ware nicht der Bestimmungsstelle gestellt, findet § 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art…
…Verletzung der Gestellungspflicht gekommen ist und zwar ungeachtet dessen, nach welchem Tatbestand die Zollschuld entstanden ist und um welches Verfahren es sich handelt. Wird, wie im Beschwerdefall, eine im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Ware nicht der Bestimmungsstelle gestellt, findet § 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art…
…Hauptverpflichtete mit Versandanmeldung T1, Nr. 270/000/913242/01/9, beim Zollamt Berg als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 1.100,00 Kilogramm getrocknete Feigen eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 8. März 1999 (gemeint…
…Verletzung der Gestellungspflicht gekommen ist und zwar ungeachtet dessen, nach welchem Tatbestand die Zollschuld entstanden ist und um welches Verfahren es sich handelt. Wird, wie im Beschwerdefall, eine im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Ware nicht der Bestimmungsstelle gestellt, findet § 105 ZollR-DG Anwendung. Gem. Art…
…mit Versandanmeldung T1 Nr. 111, im Rahmen ihrer Bewilligung als zugelassener Versender beim Zollamt F. ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 28 Kartons Variatorriemen. Im Feld 15 ("Versenduns-/Ausfuhrland") der Versandanmeldung ist Japan angegeben. Die Frist zur Wiedergestellung bei der Bestimmungsstelle Zollamt Y. wurde mit 5…