…109/000/924546/01/00 beim Hauptzollamt Wien. Im Anschluss daran wurde der Schraubenverdichter neben anderen Gemeinschaftswaren unter der WENr. 109/000/924548/01/0 in ein internes Versandverfahren T2 überführt und nach Polen verbracht. Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 14. November 2001, Gz…
…Nichtgemeinschaftswaren im Sinne des Art. 4 Z 8 ZK sind. Diese wurden zwar ordnungsgemäß zur Wiederausfuhr angemeldet, im Anschluss daran jedoch von der Bf. in das interne Versandverfahren T2 übernommen. Dadurch ist der Tatbestand des Art. 865 ZK-DVO erfüllt, da ihnen damit fälschlicherweise der…
…im Rahmen der Sammelanmeldung, Vereinfachte Ausfuhr unter SAM Nr. 500/739 überführt worden sind, entgegen dem Auftrag des Ausführers in das interne Versandverfahren (T2-Verfahren) überführt. Der vorstehende ermittelte Sachverhalt steht fest und wird von der Bf. auch nicht bestritten. Gemäß Art. 203 ZK entsteht…
…einschließlich der Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG in Höhe von insgesamt € 328,73 zur Entrichtung vorgeschrieben. Für die Bf. sei durch die Eröffnung eines internen Versandverfahrens T2 für die gegenständlichen Veredelungserzeugnisse die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 Zollkodex (ZK) i.V.m. Art…
…a 2. Anstrich ZK-DVO). Eine anderes zollrechtliches Verfahren wäre die Möglichkeit, die Verbringung einer Gemeinschaftsware zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über das Gebiet eines Drittlandes im internen Versandverfahren gemäß Art. 163 ZK vorzunehmen. Insbesondere sieht…
…dieser, als zugelassener Versender, im ,nur auf Gemeinschaftswaren anzuwendenden, internen Versandverfahren (T2) nach Ungarn ausgeführt. In der Folge wurden diese Waren in Ungarn einfuhrverzollt. Zunächst ist als Ergebnis zollamtlicher Ermittlungen festzuhalten, dass es sich bei den streitverfangenen Waren tatsächlich um 41 Kartons Schmuck bzw. Ablagekästchen…
…der Bf. als zugelassener Versender , in der Meinung es würde sich um Gemeinschaftswaren handeln, im internen Versandverfahren nachweislich aus dem Zollgebiet wiederausgeführt. Die Waren wurden in Ungarn einfuhrverzollt. Die Verletzung einer Gestellungspflicht im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung als Lagerhalter liegt somit, unbeschadet davon, dass für…
…Bf. hatte die unter der WE-Nr. 976/000/xxxxxx/03/4 zur Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 16. Juli 2004 zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren unter der MRN-Nr. 04AT9103000xxxxxxx angemeldet und dadurch bewirkt, dass den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt wurde. Mit Eingabe vom 12. November…
…xxxxxx/24/5 zur Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 17. März 2005 unter der MRN-Nr. 05AT910000Txxxxxxx durch den Vermerk "T2" im Feld "Verfahren" in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren übernommen und dadurch den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt. Mit Eingabe vom 2. November 2005 beantragte die Bf…
…Wiederausfuhr angemeldeten Nichtgemeinschaftswaren am 4. März 2005 unter der MRN-Nr. 05AT910000TV01RV93 durch den Vermerk "T2" im Feld "Verfahren" in das interne gemeinschaftliche Versandverfahren übernommen und dadurch den Waren fälschlicherweise Gemeinschaftsstatus zuerkannt. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2005 beantragte die Bf. die Erstattung der Eingangsabgaben…
…Zwischen zwei Orten der EU beabsichtigte Beförderungen erfolgen grundsätzlich im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (Art. 91 Abs. 2 Z 1 ZK). Gemeinschaftswaren werden, abgesehen von der oben erwähnten Ausnahme, im internen Versandverfahren befördert. Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten…
…Gemäß Artikel 163 Abs. 1 ZK können im internen Versandverfahren nach den Bedingungen der Absätze 2 bis 4 Gemeinschaftswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten ohne Änderung ihres zollrechtlichen Status über das Gebiet eines Drittlandes befördert werden. Nach Abs. 2 Buchstabe f…
…folgt abgeändert: Die Bf. hat die in der Abgabenberechnung näher angeführten Nichtgemeinschaftswaren dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen, dass sie diese mit Zollanmeldung vom 9. April 1999, WE-Nr.: 998, zum Ausfuhrverfahren und in der Folge zum internen Versandverfahren, T2 Nr. 999, angemeldet hat. Gem. Art…
…EWP, 60,00 kg, "Luftfilter") dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen, dass sie diese mit Zollanmeldung vom 3. April 1998, WE-Nr.: 998, zum Ausfuhrverfahren und in der Folge zum internen Versandverfahren angemeldet hat. Gem. Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich Zollkodex (ZK)…
…Bestandteil dieses Bescheides bildet, näher bezeichneten Nichtgemeinschaftswaren dadurch der zollamtlichen Überwachung entzogen, dass sie diese mit Zollanmeldung vom 14. Februar 1997, WE-Nr.: 998, zum Ausfuhrverfahren und in der Folge zum internen Versandverfahren angemeldet hat. Gem. Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich…
…oder der Bestimmung der Waren, somit auch dann, wenn es sich etwa um inländische Waren handelt (im internen Versandverfahren), die betreffenden Waren in Österreich verbleiben oder in ein Drittland (zum Beispiel im gemeinsamen Versandverfahren) versendet werden. Das Verbot der Zollerhebung bzw. der Erhebung zollgleicher Abgaben…
…oder der Bestimmung der Waren, somit auch dann, wenn es sich etwa um inländische Waren handelt (im internen Versandverfahren), die betreffenden Waren in Österreich verbleiben oder in ein Drittland (zum Beispiel im gemeinsamen Versandverfahren) versendet werden. Das Verbot der Zollerhebung bzw. der Erhebung zollgleicher Abgaben…
…oder der Bestimmung der Waren, somit auch dann, wenn es sich etwa um inländische Waren handelt (im internen Versandverfahren), die betreffenden Waren in Österreich verbleiben oder in ein Drittland (zum Beispiel im gemeinsamen Versandverfahren) versendet werden. Das Verbot der Zollerhebung bzw. der Erhebung zollgleicher Abgaben…
…oder der Bestimmung der Waren, somit auch dann, wenn es sich etwa um inländische Waren handelt (im internen Versandverfahren), die betreffenden Waren in Österreich verbleiben oder in ein Drittland (zum Beispiel im gemeinsamen Versandverfahren) versendet werden. Das Verbot der Zollerhebung bzw. der Erhebung zollgleicher Abgaben…
…oder der Bestimmung der Waren, somit auch dann, wenn es sich etwa um inländische Waren handelt (im internen Versandverfahren), die betreffenden Waren in Österreich verbleiben oder in ein Drittland (zum Beispiel im gemeinsamen Versandverfahren) versendet werden. Das Verbot der Zollerhebung bzw. der Erhebung zollgleicher Abgaben…