… 82) für die Erfüllung des § 82 Abs.3 lit.a) FinStrG geforderten, gegen die Beweisbarkeit sprechenden hohen Wahrscheinlichkeitsgrad nachweisen noch kann ein solcher aus der derzeitigen Aktenlage abgeleitet werden, zum anderen geht die ebenfalls offenbar in diesem Zusammenhang vom Bf in seiner Beschwerde vorgebrachte Anregung…
…der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen eine Abgabenverkürzung für Umsatzsteuer 1999 in der Höhe von € 16.969,09, Umsatzsteuer 2000 € 7.794,44, Umsatzsteuer 2001 € 5.329,31 versucht und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1…
…1999 in Höhe von € 44.639,79 (entspricht S 615.000,00) bewirkt habe, indem Ausgaben zu Unrecht geltend gemacht worden seien. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom…
…die Entwicklung seines Vermögens informiert. Mit dem sich aus ihrer Betätigung in der Vermögensverwaltungs- und Versicherungsbranche angeeigneten Wissen, der Vielzahl an von der Bw. in Anspruch genommener Steuerberatern in Österreich, ihrer Kundeneigenschaft bei der LGT-Bank sowie in Hinblick auf die Höhe des für die…
…eingereicht wurden, sodass von der Abgabenbehörde darauf beruhende unrichtige Abgabenbescheide erlassen werden sollten und dadurch für die Kalenderjahre 1999 bis 2002 eine Abgabenverkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch festzustellender Höhe zu bewirken versucht wurde und er hiemit die Finanzvergehen der zu I. Abgabenhinterziehungen nach…
…am 14. Juni 2006 nachträglich entrichtet worden ist (Buchungsabfrage). Die Zahllast für Februar 2006 in Höhe von € 11.504,38 wäre bis zum Ablauf des 18. April 2006 zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt die diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gewesen, was beides…
…Tatsachen, aus denen nach allgemeiner Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Gerüchte oder Vermutungen allein reichen dabei für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus. Nicht jedoch ist es im Stadium der Einleitung schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde(n), das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret, dh…
…für den Gesamtmonat in Höhe von S 35.906,- enthalten sind, und der Losungsgrundaufzeichnung mit einem Monatsumsatz von S 43.453,50. Diese Abweichung konnte nicht mehr nachvollzogen werden und stellt den einzigen tatsächlichen Mangel des gesamten Prüfungszeitraumes dar . Zu dem damaligen Zeitpunkt wurden die…
…Geldstrafe in Höhe von € 4.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 12 Tagen verhängt. Gemäß § 185 FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit…
…Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung…
…eine Geldstrafe in Höhe von € 16.000,00 und eine für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 14 Tagen verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit…
…Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von € 11.530,25 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Er habe hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 2…
…ausdrückliche Regelung für die gegenständliche Finanzstraftat des Dr. X in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich auch aus dieser Festschreibung einer Strafzumessungsregel jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden, bereits zuvor geforderten Generalprävention, da Finanzvergehen wie…
…die dargestellten Abgabenverkürzungen bewirkt und damit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. Für die Verwirklichung der subjektiven Tatseite des Finanzvergehens gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG genügt bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz FinStrG. Die konkrete Höhe des…
…Die insgesamt vorgefundene Reinalkoholmenge wurde mit 1.826,65 lA festgestellt. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 14. Mai 2008, Zl. 600000/yyyyy/2007-2, wurde dem Bf die Alkoholsteuer für 2.194,70 lA mit € 21.947,00 und ein Säumniszuschlag in Höhe…
…Raum höher gewesen, abgesehen davon sei ja beabsichtigt gewesen, dass W. B. investiere, um diese Zinsen finanzieren zu können. Die Darlehen seien auf ein Konto des W. B. überwiesen worden. Bei diesem Konto handelt es sich um das Konto bei der C. S. Für das…
…wiederum - für die Abgabenbehörde aber nicht erkennbar - Zinsen betreffend der bereits als privat qualifizierten Kredite der RLB in Höhe von S 253.633,-- und S 139.424,-- enthalten (Veranlagungsakt 1995, Bl. 9; Arbeitsbogen ABNr. 102053/01, Bl. 44). Laut der zeugenschaftlichen Aussage des P in…
…in Höhe von ATS 6.347,-- (03/00), ATS 10.790,-- (04/00) und ATS 2.323,-- (05/00) ermittelte. Für die restlichen Monate schätzte der Prüfer Zahllasten in Höhe von jeweils ATS 12.000,-- (Arbeitsbogen, Bericht vom 22. Jänner 2001). Laut Berechnung des Steuerberaters…
…die die Annahme rechtfertigen, dass der Verdächtige als Täter eines konkreten Finanzvergehens in Frage kommt, und es im Sinne eines höheren Wahrscheinlichkeitsgrades nicht sicher ist, dass einer der im Abs. 3 lit. a bis e taxativ angeführten Gründe für die Abstandnahme von der Einleitung des…
…der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat der Beschwerdeführer keine Einwendungen erhoben. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen…