…55%) ist dem Hoheitsbereich zuzuordnen (Parkraumbewirtschaftung mit Mitteln der hoheitlichen Zwangsgewalt). Von der Bp werden daher die erklärten Einnahmen aus dem Hoheitsbereich (Parkautomat - Kurzparkzone) storniert.[..]" In Tz 15 lit k ("Vorsteuerberichtigungen") des Bp- Berichtes versagte der Prüfer die Anerkennung der im Zusammenhang mit der Errichtung…
…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…
…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…
…Bw ist aber nicht mit Imperium (Befehls- und Zwangsgewalt) ausgestattet. Diese liegt nicht bei der Gemeinde, sondern in erster Linie beim Amt für soziale Dienste (Art. 9 KJG). Aus der Stellenbeschreibung ergibt sich klar und deutlich, dass der Bw keine hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben hatte…
…Er sei kein Leiter, stehe jedoch in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Er verrichte keine hoheitlichen Aufgaben, wenn darunter die Ausstellung von Bescheiden und das Treffen von Entscheidungen zu verstehen sei. Der Inhalt dieses Aktenvermerks wurde vom Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung - soweit es die Fakten…
…1988 zuzuordnen, da sie überwiegend auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben gerichtet sind. Das Finanzamt gehe in einem internen Vermerk dazu davon aus, dass entweder die Wahrnehmung der hoheitlichen Tätigkeiten für die Stadt X. entgeltlich erfolgt oder bei Unentgeltlichkeit, eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege. In beiden…
…auftritt. Diese obrigkeitliche Befugnis kommt in der Kompetenz, Verordnungen und Bescheide zu erlassen sowie unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsverwaltung zu setzen, zum Ausdruck. In der Privatwirtschaftsverwaltung tritt der Staat hingegen nicht als Träger hoheitlicher Befugnisse auf, sondern bedient sich für sein Handeln Rechtsformen, die auch…
…war ich unmittelbar und unabwendbar gezwungen, die faktische Zwangsgewalt der Wiener Gebietskrankenkasse zu akzeptieren, das Gerät an die mittlerweile gegründete GmbH zu veräußern und mit der neuen GmbH als Krankenanstalt in den Rahmenvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Wien einzusteigen. Aus der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Harald Hohenberg, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Schönaugasse 4, vom 28. Mai 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 29. April 2004, Zl. 700/11111, betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Der Beschwerde…