…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…
…Kredites bedarf demnach zumindest der Zustimmung der Bank oder ist gänzlich untersagt. Es besteht daher weder am Darlehen, noch an den ausbezahlten Mitteln oder an den mit der Kreditaufnahme im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäftsfeldern (Vermietung, Immobilienbesitz, Depotguthaben) ein freier Besitz bzw. das Eigentum. 3.) Gemäß …
…Dieses Recht wird sich wohl jeder Verpächter vorbehalten, da es in der Natur der Sache liegt, dass sich ein Immobilienbesitzer jederzeit einen Überblick über den Zustand seines Eigentums machen will. Daraus wiederum zu schließen, dass er sich dadurch Mitspracherechte in der Betriebsführung sichert widerspricht den…
…B hinsichtlich ihres Vorweggewinnes vorgesehen. Alle sonstigen Gewinne bleiben im Unternehmen des Geschäftsherrn zur weiteren Vermögensbildung veranlagt (thesauriert) und werden erst mit dem Abschichtungsguthaben ausbezahlt. 2.4.3. Zweck der Veranlagung Die F-AG ist eine österreichische Immobilienbesitzgesellschaft, die Immobilien erwirbt, diese gegebenenfalls entwickelt und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des FS, geb. 12. August 1959, in 3500 M-Gasse, vertreten durch MEMO WTH GesmbH, 3500 Krems/Donau, Utzstrasse 11/4,vom 27. August 2001 und 27. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Krems an der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH&CoKG, vertreten durch Fidas Murtal Steuerberatung GmbH, 8740 Zeltweg, Bundesstraße 66, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. März 2007 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für…
Der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0227), wobei die Behörde dieses Einkommen mit dem wahrscheinlichen Betrag der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vertreten durch Metzler & Partner Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 6900 Bregenz, Dorf Rieden 7, vom 24. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 25. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…
Gegenständlich steht die Zugehörigkeit einer vermieteten Liegenschaft zum steuerlich relevanten Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft in Streit. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen stellt sich daher im Hinblick auf die Beurteilung von Anschaffung von Wirtschaftsgütern, welche sodann den Anteilseignern zur privaten Nutzung überlassen werden, die grundsätzliche Frage, ob…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1999 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
Vom Berater des Bw. wurde in der mündlichen Verhandlung der Antrag auf Vertagung, insbesondere, um den Bw. doch noch zur Vorlage aller seiner entscheidungsnotwendigen Unterlagen zu bewegen, gestellt. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. - wie oben noch einmal dargelegt - mehr als zehn Jahre von den…
…gewerbliche Tätigkeit spricht .... die planmäßige Aufeinanderfolge einer Mehrzahl von Grundstücksan- und -verkäufen, insbesondere wenn von den Erlösen wiederum Grundstücke angekauft werden. Die zeitliche Komponente stellt ein hauptsächliches Abgrenzungskriterium dar. Weitere Komponenten sind ua die Kreditaufnahme für die Käufe, die Tätigkeit des Bw in derselben Branche…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…des Stiftungsvermögens. Derzeit sind keine Begünstigten genannt, sodass der Stiftungsvorstand hauptsächlich den Zweck der Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens verfolgt. Der Erwerb von Liegenschaftsvermögen ist ein erlaubter Zweck, die Vermietung ist ein erlaubter Zweck und beides vermag die Ziele der Stiftung zu erfüllen. Liegenschaftsbesitz in…