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UFSZ3K ZRV/0102-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSZ3K ZRV/0106-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSZ3K ZRV/0107-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSZ3K ZRV/0108-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSZ3K ZRV/0109-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSZ3K ZRV/0110-Z3K/06Normaler oder gewöhnlicher Wohnsitz einer Reisenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2007Teil 1/2

…auf, und ist im Besitze der Holdinggesellschaft AB in A., die wiederum an den Aktiengesellschaften BC und CD sowie den Publikumsgesellschaften DE und EF, die allesamt über großen Immobilienbesitz in Russland verfügen, beteiligt ist. Die übrigen Anteile an diesen fünf Gesellschaften hält die Bf. selbst…

UFSW RV/3225-W/02Kursgewinn durch zweimaliges Konvertieren innerhalb der Spekulationsfrist ist ein Spekulationsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2004

…Kredites bedarf demnach zumindest der Zustimmung der Bank oder ist gänzlich untersagt. Es besteht daher weder am Darlehen, noch an den ausbezahlten Mitteln oder an den mit der Kreditaufnahme im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäftsfeldern (Vermietung, Immobilienbesitz, Depotguthaben) ein freier Besitz bzw. das Eigentum. 3.) Gemäß …

UFSL RV/0238-L/11Betriebsverpachtung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 1/2

…Dieses Recht wird sich wohl jeder Verpächter vorbehalten, da es in der Natur der Sache liegt, dass sich ein Immobilienbesitzer jederzeit einen Überblick über den Zustand seines Eigentums machen will. Daraus wiederum zu schließen, dass er sich dadurch Mitspracherechte in der Betriebsführung sichert widerspricht den…

UFSW RV/1366-W/04Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006Teil 1/2

…B hinsichtlich ihres Vorweggewinnes vorgesehen. Alle sonstigen Gewinne bleiben im Unternehmen des Geschäftsherrn zur weiteren Vermögensbildung veranlagt (thesauriert) und werden erst mit dem Abschichtungsguthaben ausbezahlt. 2.4.3. Zweck der Veranlagung Die F-AG ist eine österreichische Immobilienbesitzgesellschaft, die Immobilien erwirbt, diese gegebenenfalls entwickelt und…

UFSW RV/0269-W/031. Hauptwohnsitzbefreiung 2. Zugehörigkeit von Grundstücken zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen eines Immobilienhändlers 3. Zuschätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des FS, geb. 12. August 1959, in 3500 M-Gasse, vertreten durch MEMO WTH GesmbH, 3500 Krems/Donau, Utzstrasse 11/4,vom 27. August 2001 und 27. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Krems an der…

UFSG RV/0701-G/07Hauptwohnsitzbefreiung und Grund und Boden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH&CoKG, vertreten durch Fidas Murtal Steuerberatung GmbH, 8740 Zeltweg, Bundesstraße 66, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. März 2007 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für…

UFSW RV/0269-W/031. Hauptwohnsitzbefreiung 2. Zugehörigkeit von Grundstücken zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen eines Immobilienhändlers 3. Zuschätzung wegen nicht gedeckter Lebenshaltungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007Teil 2/2

Der Umstand, dass der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0227), wobei die Behörde dieses Einkommen mit dem wahrscheinlichen Betrag der…

UFSF RV/0170-F/07Spekulationseinkünfte oder gewerblicher Grundstückshandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vertreten durch Metzler & Partner Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 6900 Bregenz, Dorf Rieden 7, vom 24. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 25. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge…

UFSW RV/2099-W/07Bei Vorliegen eines Scheingeschäftes ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Im vorliegenden Fall war davon auszugehen, dass die Zahlung einer Vermittlungsprovision keinen betrieblichen Hintergrund hatte sondern aus privaten Motiven des Geschäftsführers geleistet wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.05.2009Teil 2/2

Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…

UFSL RV/0094-L/121. Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einer Liegenschaft auf Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft 2. Vorliegen der Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung "an der Wurzel"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012Teil 2/2

Gegenständlich steht die Zugehörigkeit einer vermieteten Liegenschaft zum steuerlich relevanten Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft in Streit. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen stellt sich daher im Hinblick auf die Beurteilung von Anschaffung von Wirtschaftsgütern, welche sodann den Anteilseignern zur privaten Nutzung überlassen werden, die grundsätzliche Frage, ob…

UFSW RV/2495-W/08Abgrenzung gewerbliche Vermietung Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1999 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…

UFSL RV/0342-L/021.Wiederaufnahme des Verfahrens 2.Zuschätzungen von ausländischen Einkünften (mangelnde Mitwirkung im Verfahren) 3.Mittelpunkt der Lebensinteressen 4.gewerblicher Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.01.2006Teil 3/3

Vom Berater des Bw. wurde in der mündlichen Verhandlung der Antrag auf Vertagung, insbesondere, um den Bw. doch noch zur Vorlage aller seiner entscheidungsnotwendigen Unterlagen zu bewegen, gestellt. Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. - wie oben noch einmal dargelegt - mehr als zehn Jahre von den…

UFSW RV/2309-W/02Gewerblicher Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2005Teil 1/2

…gewerbliche Tätigkeit spricht .... die planmäßige Aufeinanderfolge einer Mehrzahl von Grundstücksan- und -verkäufen, insbesondere wenn von den Erlösen wiederum Grundstücke angekauft werden. Die zeitliche Komponente stellt ein hauptsächliches Abgrenzungskriterium dar. Weitere Komponenten sind ua die Kreditaufnahme für die Käufe, die Tätigkeit des Bw in derselben Branche…

UFSI RV/0543-I/02Steuerpflicht des nichtbetrieblichen, beweglichen Nachlassvermögens bei Doppelwohnsitz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…

UFSL RV/0822-L/07Vermietung einer nach den Vorgaben der künftigen Mieter adaptierten Wohnimmobilie durch eine Privatstiftung an einen der Stifter (und Vorstandsmitglied)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.01.2013Teil 1/4

…des Stiftungsvermögens. Derzeit sind keine Begünstigten genannt, sodass der Stiftungsvorstand hauptsächlich den Zweck der Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens verfolgt. Der Erwerb von Liegenschaftsvermögen ist ein erlaubter Zweck, die Vermietung ist ein erlaubter Zweck und beides vermag die Ziele der Stiftung zu erfüllen. Liegenschaftsbesitz in…