…19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 20. August 1998 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (LSt), Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DZ) für den Zeitraum 1…
…August 2004 machte das Finanzamt die Haftung der Bw für die genannten Abgabennachforderungen wie folgt geltend: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in Euro | Umsatzsteuer | 11-12/2002 | 7.654,82 | Umsatzsteuer | 1-4/2003 | 27.839,06 |…
…Boyer, RA, 2225 Zistersdorf, Haupstr. 25, vom 23. Juli 2012 gegen den Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 20. Juni 2012 im Beisein der Schriftführerin Michaela Faulhammer nach der am 29. August 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, sowie…
…Mai 2007 lediglich gemeldet, jedoch nicht entrichtet. Gemäß § 7 Abs. 2 BAO erstrecken sich persönliche Haftungen auch auf Nebenansprüche. Diese Nebenansprüche umfassen Säumniszuschläge wegen Nichtentrichtung der Abgabenschuldigkeiten, Aussetzungszinsen, Stundungszinsen, Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen. Dem Parteienvorbringen und den vorgelegten Unterlagen folgend ist der Unabhängige Finanzsenat in freier…
…Werde eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene im Abgabenfälligkeitszeitpunkt überhaupt keine Mittel zur Verfügung gehabt habe, sei dem Vertreter eine haftungsbegründende Pflichtverletzung nicht vorwerfbar. Auch in diesem Fall habe nicht die Behörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Geschäftsführer das Fehlen entsprechender…
…die angeführten Abgaben seien an den Fälligkeitstagen nicht entrichtet worden, weshalb von einer schuldhaften Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen des Bw. auszugehen sei. Bei der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO handle es sich um eine Ausfallshaftung; die Abgaben seien durch die Löschung der Gesellschaft uneinbringlich…
…seien an den Fälligkeitstagen nicht entrichtet worden. Von einer schuldhaften Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen des Bw. sei demnach auszugehen. Überdies sei die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO eine Ausfallshaftung und die Abgaben durch die Eröffnung des Konkursverfahrens uneinbringlich. Der Geschäftsführer hafte auch dann für…
…Nachweise ermöglicht. Außerdem treffe den Haftenden die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wie den Abgabepflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen habe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe daher das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun…
…der Bw. durch seinen ausgewiesenen Vertreter mit Schriftsatz vom 19.Jänner 2007 das Rechtsmittel der Berufung. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass das Verfahren zur Erlassung des Haftungsbescheides von gravierenden Mängeln belastet sei. Der Bw. sei in dieses Verfahren nicht eingebunden gewesen, jegliches…
…den UFS adressiertem Ergänzungsschriftsatz vom 23. April 2013 wird vorgebracht, dass der GmbH als Arbeitgeberin im Haftungsweg die Lohnsteuer des Bw über € 8.835,20 vorgeschrieben worden sei (für 2006 € 2.784,12; für 2007 € 59,60; für 2008 € 2.734…
…weil diese nicht durch eigenes Vermögen der Mutter oder z.B. durch - ohne oder mit bloß eingeschränktem Regress gewährte - Landeszuschüsse abgedeckt werden konnten. Die belangte Behörde hat, weil sie der Haftung des Beschwerdeführers für den Kredit der Mutter, keine Bedeutung beigemessen hat, keine Feststellungen getroffen…
…vom 14. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABD, vertreten durch Heinz A, vom 12. September 2008 betreffend Haftung des Berufungswerbers gemäß § 9 iVm. § 80 BAO für Abgabenschulden der FaFa in Höhe von € 22.020,81 (Kapitalertragsteuer 2000) nach der am 13. Juni…
…als eine wirkliche nach außen erkennbare Einbringungsmaßnahme zu qualifizieren sei, werde die Verjährung der Forderung eingewendet und sei der Haftungsbescheid auch aus diesem Grunde nicht berechtigt. In der Aufstellung der offenen Abgaben sei nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe die vom Masseverwalter ausgeschüttete Konkursquote…
…Neudorf, vom 2. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. April 2012 betreffend Haftung gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) vertrat die im Jahr 1993 als A.GmbH. errichtete…
…§ 9 und 80 BAO zur Haftung für folgende Abgabenschuldigkeiten der T-GmbH heran: [Grafik] Begründend führte das Finanzamt mit Bezugnahme auf die Vorhaltsbeantwortung und unter Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung aus, dass die lohnabhängigen Abgaben im Anschluss an eine Betriebsprüfung…
…2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 26. Juli 2007 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die X (i.d.F. Bw.) wurde mit Stiftungsurkunde vom 20…
…jedoch nicht zu entnehmen. Aus den über die ISA (gemeint wohl IEF) angemeldeten Dienstnehmerforderungen lasse sich überdies zweifelsfrei erkennen, in welchen Zeiträumen keine Löhne/Gehälter mehr an die Mitarbeiter ausbezahlt worden seien. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabfuhr der Lohnsteuer, DB, DZ u…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5. Oktober 2011 wurde A.M. (in weiterer Folge: Bw.) als vormaliger Vorstand der Firma M. als Haftungspflichtiger gemäß § 11 Bundesabgabenordnung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma M., Firmenbuchnummer, Adresse-1…
…| Umsatzsteuer | 1997 | 24.248,00 | Umsatzsteuer | 1998 | 12.935,00 | Körperschaftsteuer | 1997 | 29.032,00 | | gesamt: | 66.215,00 Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6. Juni 2012 wurde der Berufungswerber (Bw.) als Haftungspflichtiger gemäß §…
…Bescheid vom 28. November 2011 wurde der Bw. in der Folge als Geschäftsführer der Fa. R-GmbH (Primärschuldnerin) als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß von € 22.334,51 in Anspruch genommen. Dieser Betrag…