…sinngemäß) auf die -wirtschaftlich betrachtet- "Geringfügigkeit" des Transportes nicht stichhältig, weil zum einen selbst durch einen unentgeltlichen, aus Gefälligkeit durchgeführten Binnentransport das Fahrzeug nicht seine Eigenschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel, als welches es zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen wurde, verliert (siehe dazu Henke in Witte…
…dass der betreffende Reisebus anlässlich der Verbringung ins Zollgebiet der Gemeinschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen worden ist und diese Eigenschaft während des Verfahrens erhalten bleibt. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gemäß Artikel 558 Absatz 1…
…erfüllen hatte; Verfahrensinhaberin in Bezug auf das hinsichtlich des zur Erfüllung dieses Transportauftrages benützten LKW in Anspruch genommene Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von gewerblich genutzten ausländischen Straßenbeförderungsmitteln iSd Art.141 Zollkodex iVm Art.558 Abs.1 lit.c ZK-DVO war hingegen die Fa. Bischof…
…deshalb nicht klärungsbedürftig, weil eine derartige zeitliche Begrenzung sowohl nach dem Wortlaut des Art.558 Abs.1 lit.c ZK-DVO als auch nach dem einschlägigen Schrifttum als zulässige Regulierung des Marktzugangs in Bezug auf den gewerblichen Einsatz von Straßenbeförderungsmitteln zu Kabotagefahrten anzusehen ist. (Dazu…
…die Bf. habe im Oktober 2000 durch den Transport von Aluminiumblechen und Arbeitsschutzartikeln von Göttingen und Lohfelden in Deutschland nach Österreich (Binnenverkehr) die Voraussetzungen für die vorübergehende Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch nicht eingehalten, da sie keine für den genannten Transport gültige Güterbeförderungsbewilligung…
…Gemäß Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO werde die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, wenn diese bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes beginnen oder enden. Gemäß § 79 Abs…
…Gemäß Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO werde die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, wenn diese bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes beginnen oder enden. Gemäß § 79 Abs…
…Hauptzollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 600/2002/00140-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Hauptzollamtes Salzburg vorsätzlich Ende August 2001 den ausländischen im grenzüberschreitenden Verkehr gewerblich verwendeten, von E. M…
…560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden; und c) bei gewerblicher Verwendung ... (2) Wo die in Absatz 1 genannten Beförderungsmittel von im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen, professionellen Vermietungsunternehmen wieder an eine außerhalb dieses Gebietes ansässige Person vermietet werden…
…Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen, sodass es bei der Kürzung der Abschreibung der angemessenen Anschaffungskosten des Hummer H1 während einer achtjährigen Nutzungsdauer laut Betriebsprüfung bleibt. C.) Investitionszuwachsprämie 2004 (in der Folge: IZP) C.1.a. Erhöhung der Herstellungskosten des Vergleichszeitraumes 2003 (Aufbereitungsanlage…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift, vertreten durch Schwarz & Kallinger WP u STB GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4400 Steyr, Bahnhofstraße 11-15, vom 3. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch HR Dr. Josef Reiter…
…(bereits) für sorglos und fahrlässig entstandene Schäden aufzukommen, keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu. Dass die LKW-Fahrer im berufungsgegenständlichen Zeitraum über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt haben und bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert gewesen sind, vermag der Berufung auch nicht zu einem Erfolg zu verhelfen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Peer Zauner & Partner Wirtschaftstreuhand OEG, Steuerberatungskanzlei, 4910 Ried, Am Burgfried 14, vom 9. Juni 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 10. Mai 2004 betreffend Straßenbenützungsabgabe für die Monate…
…Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…ansässigen Person gehören; b) unbeschadet der Artikel 559, 560 und 561 von einer außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden und c) bei gewerblicher Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie…
…Bestimmungen des Verfahrens der Vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberatung, vom 7. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 10. März 2009 betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2005, 1-12/2006 und 1-12/2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…97/16/0514, ausgeführt: "Die gegenständlichen Zugmaschinen stehen unbestrittenermaßen im Betriebsvermögen eines gewerblichen Unternehmens, das auf Rechnung des Bf, das ist die Person, für die diese Fahrzeuge zugelassen sind, betrieben wird. Die Verwendung der Zugmaschinen erfolgt somit in diesem gewerblichen Betrieb, nicht aber in einem…