…2003, 2000/15/0101, spricht ein durch eine polizeiliche Meldung dokumentiertes gemeinsames Wohnen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft, und wird bei einer Wohngemeinschaft zweier verschiedengeschlechtlicher, miteinander nicht in gerader Linie verwandter oder verschwisterter Personen eine andere als eine eheähnliche Gemeinschaft unwahrscheinlich und daher prima…
…Ohne Gemeinschaft mit einem (Ehe) Partner (allein stehend) leben, trifft nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht schon deshalb zu, weil sich das gemeinsame Wohnen der Partner, wie im Streitfall vorgebracht, aus formalen oder beruflichen Gründen auf Wochenenden und Feiertage beschränkt. Die Berufung war daher als…
…negativen Gesamtbeurteilung der Bw sehr wohl Komponenten zutage treten, die auf das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft hindeuten. So stellt das bereits angeführte gemeinsame Wohnen mit dem Kindesvater (in einem Einfamilienhaus) ein Element dar, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft iSd § 90 ABGB zählt…
…unter "Haushaltszugehörigkeit" zu verstehen ist, normiert § 2 Abs 5 FLAG 1967. Dabei kommt es einerseits auf eine einheitliche Wirtschaftsführung und andererseits auf ein gemeinsames Wohnen von beihilfenbeanspruchender und beihilfenvermittelnder Person an (vgl. bspw VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120). Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit…
…der Begründung zurückgefordert, dass das Kind ab dem Verlassen der gemeinsamen Wohnung durch die Berufungswerberin nicht mehr zu ihrem Haushalt gehört habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin auszugsweise aus: "Seit Mai 2009 lebte ich mit meinem Exgatten in Scheidung. Ich habe…
…Gemeinsames Wohnen und Wirtschaften voraussetze. Es sei auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. Aus den in der Berufung angeführten Gründen bestünde zwar eine Wohngemeinschaft mit Herrn A.B., eine Wirtschaftsgemeinschaft bestünde seit Oktober 2006 aber definitiv nicht. Auch Meldedaten könnten nicht auf das Vorliegen eines "gemeinsamen…
…auf der Hand und ist für jedermann einsichtig, dass die gemeinsame Haushaltsführung durch mehrere Personen für jede dieser Personen mit geringeren Belastungen verbunden ist, als wenn diese Personen für sich allein leben. Die Ersparnis ergibt sich aus Synergien etwa bei Einkäufen, Kochen, Wäschereinigung, Wohnungsreinigung, Heizkosten…
…Aus dieser jeweiligen gegenseitigen Anmeldung könne von der Steuerbehörde allerdings nicht abgeleitet werden, dass hier ein tatsächlich gemeinsames "Wohnen" vorliege. Da somit weder eine Wirtschafts- noch eine Wohnungsgemeinschaft in Wirklichkeit vorliegen würden, könne im konkreten Fall für Zwecke des Steuerrechts nicht von einer Gemeinschaft mit…
…ihr und dem Bw. gewählte Lebensform hatte ausschließlich den Zweck darin, für den gemeinsamen Sohn ("mit besonderen Bedürfnissen") aktive Eltern zu sein, und ihn so weit zu fördern, dass er als Erwachsener imstande ist, den Alltag, insbesondere das Wohnen, alleine zu meistern. Ausschlaggebend für die…
…die von ihr und Herrn BB gewählte Lebensform habe ausschließlich den Zweck darin gehabt, für den gemeinsamen Sohn ("mit besonderen Bedürfnissen") aktive Eltern zu sein und ihn so weit zu fördern, dass er als Erwachsener imstande sei, den Alltag, insbesondere das Wohnen, alleine zu meistern…
…zu verstehen ist, normiert § 2 Abs 5 FLAG 1967. Dabei kommt es einerseits auf eine einheitliche Wirtschaftsführung und andererseits auf ein gemeinsames Wohnen von beihilfenbeanspruchender und beihilfenvermittelnder Person an (vgl bspw VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120). Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit iSd § 2…
…A am 7. Februar 2004 gem. § 90 Abs. 1 ABGB zu einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, besonders zum gemeinsamen Wohnen, sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet habe. Ein Umstand, der nach der oben zitierten Gesetzesstelle den von der Bw. frei gewählten getrennten…
…nun unter dem Terminus "Haushaltszugehörigkeit" zu verstehen ist, normiert § 2 Abs 5 FLAG 1967. Dabei kommt es einerseits auf eine einheitliche Wirtschaftsführung und andererseits auf ein gemeinsames Wohnen von beihilfenbeanspruchender und beihilfenvermittelnder Person an (vgl. VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120). Für die Beurteilung…
…da nicht glaubhaft ist, dass er den 16,5 jährigen Sohn alleine mit seinem 19 jährigen Bruder in L, G wohnen ließ, sondern er seiner Fürsorge- und Aufsichtspflicht dem jüngsten Sohn gegenüber nachkam durch faktisches gemeinsames Wohnen in L, G. Um nun auch die Freizeit…
…und bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die gemeinsame Haushaltsführung durch mehrere Personen für jede dieser Personen mit geringeren Belastungen verbunden ist, als wenn diese Personen für sich allein leben. Die Ersparnis wird niedriger sein, wenn weiterhin Kosten für zwei Wohnungen anfallen, ist aber dessen ungeachtet…
…ein regelmäßiges Einkommen bezieht, genau jene finanzielle Unterstützung des anderen, welche eine Lebensgemeinschaft kennzeichnet und die die Anrechnung des Partnereinkommens sachlich rechtfertigt. Dass trotz gemeinsamen Wohnens die Bw. und ihr geschiedener Ehemann jeweils einen getrennten Haushalt geführt hätten, wird von der Bw. gar nicht behauptet…
…ihres Bestandes oder Nichtbestandes zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten notwendig ist. Darüber hinaus gilt es auch zu bedenken, dass die Bw eine jahrelange Freundschaft mit der DG verbindet, was durch gemeinsames Wohnen und gemeinsame Urlaube zum Ausdruck kommt. Die DG wollte daher, nach ihren eigenen Angaben…
…die Wäsche gewaschen und gebügelt werde. Die Annahme einer Wohngemeinschaft sei daher nicht nachvollziehbar. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH und des OGH begründe aber selbst ein gemeinsames Wohnen bei Personen, die gemeinsam Kinder haben würden, noch keine Lebensgemeinschaft, da der Wirtschaftsgemeinschaft eine unverzichtbare Bedeutung…
…dazu vom entscheidenden Referenten erstellten Rechtssatz hingewiesen, wonach gemeinsames Wohnen von Mann und Frau - wie dies vom Finanzamt bis 10.11.2008 auf Grund der ZMR-Abfrage angenommen wurde - nicht in jedem Fall der Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages entgegenstehen muss. 2. Sachbescheid (Einkommensteuerbescheid 2008 vom 1…
…ausgesetzt ist, die für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages maßgebend sind. Vielmehr ist im gegenständlichen Fall davon auszugehen, dass durch das gemeinsame Wohnen mit ihrem Partner im Einfamilienhaus die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bw. erhöht wurde, wodurch sie gegenüber allein stehenden Personen entsprechend geringer belastet war. Ein…