…Daraus wird wohl abzuleiten sein, dass gemeinnützige Rechtsträger bei betriebswirtschaftlich eher auf Gewinne ausgerichteten Tätigkeiten in die Steuerpflicht "hineinwachsen" können, weil damit die Ausbildungs- und Integrationselemente ("Training on the Job") gegenüber der kommerziellen Leistungserstellung in den Hintergrund treten dürften und eine Steuerbefreiung nicht mehr sachlich…
…unbegründet ab. Zur Begründung führte es aus, die Bw. könne als ARGE keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Rechtsträger in Anspruch nehmen. Gemäß § 34 BAO stünden Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften für Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt würden, nur Körperschaften, Personenvereinigungen oder…
…2 Z 7 Oö. KAG 1997. Für ihre Errichtung sowie ihren Betrieb bedarf es einer Bewilligung der Landesregierung.. Das Ambulatorium und damit auch der Rechtsträger des Ambulatoriums ist nicht gemeinnützig. Die D GmbH verrechnet daher ihren Kunden die Ambulatoriumsleistungen mit 10% Umsatzsteuer gem. § 10 Abs…
…für Aus- und Weiterbildung von geeigneten Hilfspersonen, führt Hilfs- und Erholungsaktionen, Senioren- und Behindertenberatung durch und trifft Maßnahmen zur Förderung der Volkgesundheit und Leistungsbereitschaft. Der Zweck des Vereins ist ein gemeinnütziger und mildtätiger im Sinne der §§ 34 BAO; die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet…
…bisherigen Vereinszweckes das vorhandene Vermögen an den gemeinnützigen und mildtätigen Verein "D" oder an die "E". Die E ist eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Als solche ist sie keine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer…
…nunmehr: "Das Vereinsvermögen fällt in jedem Fall der Vereinsauflösung dem Rechtsträger der Musikschule IL zu, und zwar mit der Auflage zur Verwendung ausschließlich für diese Musikschule. Die Generalversammlung kann jedoch beschließen, das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein gleicher Art zur Verwendung für die musikalische Ausbildung…
…und ist die Berufungswerberin im gegenständlichen Verfahren. Die für dieses Verfahren wesentlichen Bestimmungen der Stiftungsurkunde lauten: "..... § 2 GEMEINNÜTZIGE ZWECKE (1) Die Privatstiftung hat den Zweck, die Kinder- und Jugenderziehung sowie die Ausbildung und Förderung von Talenten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Allgemeinen und die…
…gemäß § 108 f EStG 1988 in Höhe von € 2.000,00 geltend. Das Finanzamt hat den Anträgen mit dem am 20. April 2005 ausgefertigten Bescheid nicht entsprochen und begründete dies damit, dass die Berufungswerberin gemeinnützig tätig und gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 i…
…wenn der Rechtsträger lediglich von anderen Rechtsträgern unmittelbar geförderte, begünstigte Zwecke finanziert, also etwa nur Sportplätze errichtet, aber den Sportbetrieb einem anderen Rechtsträger überlässt (Baldauf, in Baldauf/Renner/Wakounig, Vereine, 9. Auflage, 121). Daraus ergibt sich interpretativ, dass "Unmittelbarkeit" der Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks nur…
…1 BAO aus folgenden Gründen vor: Der Bw habe die Liegenschaft als gemeinnütziger Träger erworben um darauf ein Wohnheim für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Form eines innovativen und kostengünstigen Projektes mit Eigeninitiativen und Spenden zu errichten. Die Verkäuferin sei selbst behindert und…
…für Aus- und Weiterbildung von geeigneten Hilfspersonen, führt Hilfs- und Erholungsaktionen, Senioren- und Behindertenberatung durch und trifft Maßnahmen zur Förderung der Volkgesundheit und Leistungsbereitschaft. Der Zweck des Vereins ist ein gemeinnütziger und mildtätiger im Sinne der §§ 34 BAO; die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet…
…1988 grundsätzlich von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Diese Bestimmung sei auch auf ausländische gemeinnützige Stiftungen anwendbar, die ihren Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union hätten. Nach § 44 BAO trete der Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen dann ein, wenn der begünstigte Rechtsträger einen Gewinnbetrieb führe. Nach …
…abzufragen, was in den Augen der Leiter der Personalabteilungen auch als unzumutbar angesehen werde. Mit Vorhalt vom 9. Juli 1990 teilte das Finanzamt mit, dass nach Ansicht des Finanzamtes die Stiftung nach der tatsächlichen Geschäftsführung derzeit nicht gemeinnützig im Sinne der §§ 34 f BAO sei…
…jene eines konkreten lokalen Wettbewerbes mit gleichartigen Betrieben nicht begünstigter Rechtsträger. Einer - dem Finanzamt ebenfalls übermittelten - Auflistung des Landes Z zufolge gibt es in X keine weitere Behindertentagesstätte. Eine zweite Behindertentagesstätte in Y existiert zwar, wird jedoch von einem gemeinnützigen Verein betrieben. Überdies sei - so…
…§ 4a Z 3 EStG 1988 beantragt und sei nach Information des Bw. auch als solcher Rechtsträger anerkannt. Ungeachtet der sonstigen Ausführungen dürfe daher diesbezüglich kein Mangel in den Auflösungsbestimmungen der Statuten des Bw. vorliegen. Zum Nachweis für die Richtigkeit der Ausführungen über die Bestimmung der…
…Statuten vorgesehene Schaffung eines Fonds gerade gemeinnützigen Zwecken dienen könnte, womit die ausschließliche Verfolgung der im § 2 Z. 3 GebG 1957 genannten Zwecke verfehlt wäre, ermöglicht die vorliegende Satzung nicht nur die Einrichtung eines Sondervermögens, sondern auch diejenige eines eigenen Rechtsträgers (etwa eines Fonds im…
…darzustellen, warum die tatsächliche Geschäftsführung des Vereines als ausschließlich und unmittelbar mildtätigen bzw. mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dienend anzusehen sei. Weiters wurde der Verein aufgefordert, eine Aufstellung über die Größe und Nutzung der einzelnen Räumlichkeiten der berufungsgegenständlichen Gebäude zu den strittigen Stichtagen vorzulegen. In den…
…Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt. Die Bw., die A2 Gemeinnützige Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde am 16.5.2008 von fünf Stiftern gegründet und diese dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern angezeigt. Nach einem Vorhalteverfahren erließ das…
…durch die Vorsitzende Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. Reg.Rat Magdalena Edler, Mag. Stefan Gratzl und Dr. Robert Zsifkovits über die Berufung des A als Rechtsträger des M, Adresse, vertreten durch EXINGER GMBH, Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft, 1013 Wien, Renngasse 1/Freyung…
…ausschöpfen. Nach der Bestimmung des § 40 BAO sind die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke durch die Körperschaft selbst und unmittelbar zu fördern. Dies ist nicht der Fall, wenn die begünstigten Zwecke über selbständige Rechtsträger oder Wirtschaftskörper gefördert werden. Das Unmittelbarkeitsprinzip ist auch dann nicht erfüllt…