2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…
…139/1979 idgF, als gemeinnützig anerkannt sind", siehe KStR 2013 Rz 210. 10.2.4.3. Umfang der Begünstigung Rz 1236: Hinsichtlich der Abgrenzung der Leistungen, die von einem begünstigten Rechtsträger im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, eines Gewerbebetriebes oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im…
…Daraus wird wohl abzuleiten sein, dass gemeinnützige Rechtsträger bei betriebswirtschaftlich eher auf Gewinne ausgerichteten Tätigkeiten in die Steuerpflicht "hineinwachsen" können, weil damit die Ausbildungs- und Integrationselemente ("Training on the Job") gegenüber der kommerziellen Leistungserstellung in den Hintergrund treten dürften und eine Steuerbefreiung nicht mehr sachlich…
…selbst wegen der Förderung kirchlicher Zwecke begünstigt" werden sollen, sondern nur "Rechtsträger die der anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft dienen" geht weder aus dem Gesetz, noch aus den Materialien des Gesetzes hervor. Mit dem Hinweis auf die "Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der …
…unbegründet ab. Zur Begründung führte es aus, die Bw. könne als ARGE keine steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Rechtsträger in Anspruch nehmen. Gemäß § 34 BAO stünden Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften für Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gewährt würden, nur Körperschaften, Personenvereinigungen oder…
…es sich um eine Mitunternehmerschaft handelt. Dies gilt auch dann, wenn an der Gesellschaft ausschließlich gemeinnützige Rechtsträger beteiligt sind. Dies gilt nicht für reineSiehe aber zu Kooperationen Rz 121 ff Vermögensverwaltungsgesellschaften. Nicht schädlich ist die Beteiligung an reinen Vermögensverwaltungsgesellschaften, da diesfalls die Beteiligung der Vermögensverwaltung…
…2 Z 7 Oö. KAG 1997. Für ihre Errichtung sowie ihren Betrieb bedarf es einer Bewilligung der Landesregierung.. Das Ambulatorium und damit auch der Rechtsträger des Ambulatoriums ist nicht gemeinnützig. Die D GmbH verrechnet daher ihren Kunden die Ambulatoriumsleistungen mit 10% Umsatzsteuer gem. § 10 Abs…
… 10 UStG 1994) Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (zB Time-sharing, Garagenplätze) Gemeinnützige Rechtsträger (zB Aufteilung der Vorsteuern) Einzelfälle zur Personenbeförderung 11 Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) Rechnungsmängel Beispiele für Vorauszahlungsrechnung und Endrechnung Rechnungsberichtigung Elektronischer Rechnungsdatenaustausch Rechnungsberichtigung (zB im Zusammenhang mit Liebhaberei) 12 Vorsteuerabzug…
…nicht zu berücksichtigen sind. Dementsprechend hat das Bundesfinanzgericht den von der Revisionswerberin aufgrund ihrer Eigenschaft als gemeinnützige Rechtsträgerin ins Treffen geführten Umständen für die Ermittlung des gemeinen Werts des Baurechts keine Bedeutung beigemessen. 20 Soweit zur Zulässigkeit der Revision vorgebracht wird, es stelle sich die…
…nicht zu berücksichtigen sind. Dementsprechend hat das Bundesfinanzgericht den von der Revisionswerberin aufgrund ihrer Eigenschaft als gemeinnützige Rechtsträgerin ins Treffen geführten Umständen für die Ermittlung des gemeinen Werts des Baurechts keine Bedeutung beigemessen. 20 Soweit zur Zulässigkeit der Revision vorgebracht wird, es stelle sich die…
…nicht zu berücksichtigen sind. Dementsprechend hat das Bundesfinanzgericht den von der Revisionswerberin aufgrund ihrer Eigenschaft als gemeinnützige Rechtsträgerin ins Treffen geführten Umständen für die Ermittlung des gemeinen Werts des Baurechts keine Bedeutung beigemessen. 20 Soweit zur Zulässigkeit der Revision vorgebracht wird, es stelle sich die…
…1 Z 18 UStG 1994 bei der Personalgestellung durch ein von einer gemeinnützigen Gesellschaft betriebenes öffentliches Krankenhaus an eine gewerbliche medizinische Einrichtung fehlt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt damit vor und war die daher ordentliche Revision gegen dieses Erkenntnis spruchgemäß zuzulassen. Die Gegenstandsloserklärung der…
…BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen der jeweiligen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im folgenden Rechtsträger genannt) dann zu…
…begünstigten Zweck (zB für Zwecke der Jugendfürsorge) oder aber für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 BAO zu verwenden ist (also zumindest eine abstrakte Vermögensbindung für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke gegeben ist). Soll das Restvermögen auf einen konkret bestimmten Rechtsträger übergehen…
3.3.10 Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime, Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw. betreiben (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) 3.3.10.1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die…
…für Aus- und Weiterbildung von geeigneten Hilfspersonen, führt Hilfs- und Erholungsaktionen, Senioren- und Behindertenberatung durch und trifft Maßnahmen zur Förderung der Volkgesundheit und Leistungsbereitschaft. Der Zweck des Vereins ist ein gemeinnütziger und mildtätiger im Sinne der §§ 34 BAO; die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet…
…stehen, und sofern die Umsätze nicht unter § 6 Abs. 1 Z 18 oder 25 fallen. Die Leistungen der Krankenanstalten sind nach dem UStG 1994 (unecht) steuerbefreit, sofern sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern geführt werden (§ 6 Abs. 1 Z 18 und 25). Krankenanstalten…
…bisherigen Vereinszweckes das vorhandene Vermögen an den gemeinnützigen und mildtätigen Verein "D" oder an die "E". Die E ist eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft. Als solche ist sie keine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Förderung einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft durch einen anderen Rechtsträger stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke einer…
…nunmehr: "Das Vereinsvermögen fällt in jedem Fall der Vereinsauflösung dem Rechtsträger der Musikschule IL zu, und zwar mit der Auflage zur Verwendung ausschließlich für diese Musikschule. Die Generalversammlung kann jedoch beschließen, das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein gleicher Art zur Verwendung für die musikalische Ausbildung…
…und ist die Berufungswerberin im gegenständlichen Verfahren. Die für dieses Verfahren wesentlichen Bestimmungen der Stiftungsurkunde lauten: "..... § 2 GEMEINNÜTZIGE ZWECKE (1) Die Privatstiftung hat den Zweck, die Kinder- und Jugenderziehung sowie die Ausbildung und Förderung von Talenten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Allgemeinen und die…