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UFSW RV/1155-W/07Kinderbetreuung einer berufstätigten alleinerziehenden Mutter von 3 Kindern durch Au-Pair als außergewöhnliche Belastung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…werden ändert überdies nichts an dem Umstand, dass sie der Bw wirtschaftlich zur Verfügung standen. Die freiwillig getroffene Disposition über wirtschaftlich verfügbares Einkommen kann bei der Frage des Vorliegens eines gehobenen Lebensstandards keine Berücksichtigung finden. Überdies ist festzustellen, dass laut den vorgelegten Kreditverträgen die vereinbarten…

UFSW RV/0056-W/12Strittig, ob eine gewerbliche Tätigkeit "Softwareentwicklung" oder Antiquitätenhandel vorliegt, oder es sich bei der Anschaffung der Antiquitäten um eine private Vermögensveranlagung handelt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2013Teil 2/2

Bei Bewirtschaftung sogenannter "Luxuswirtschaftsgüter", deren Bedeutung dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (Ausfluss eines gehobenen Lebensstandards), ist insb Liebhaberei anzunehmen, wenn die Betätigung lediglich im kleineren Umfang (dh. somit nicht "gewerbsmäßig") betrieben werden. In diesem Fall ist somit ein vorrangiger Bezug zu einer privaten Motivation klar erkennbar…

UFSI RV/0286-I/02Zuwendungen durch den Lebensgefährten, Kostenbeitrag ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…worden und habe die hohen, durch ihn mitverursachten Haushaltskosten lediglich refundiert. Er sei als Lebensgefährte verpflichtet gewesen bzw. habe es ihm der Anstand geboten, zu dem gehobenen Lebensstandard, den er selbst mitgenossen und mitverursacht habe, seinen finanziellen Beitrag zu leisten. Seiner Geldleistung stünden kausal die…

UFSK RV/0437-K/02Vorliegen einer als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähigen Darlehensvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gab der Bw. zunächst an, um nach dem Ableben des Vaters den gewohnten Lebensstandard halten zu können, hätten sie vereinbart, dass die vom Bw. für seinen Bruder geleisteten Zahlungen bei Veräußerung einer der vermieteten Wohnungen an…

UFSG RV/0773-G/06Erbschaftssteuerpflicht bei Versicherungsleistungen, Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…nicht so sehr mit dem Willen abgeschlossen wurden, den Unterhalt der Berufungswerberin abzusichern. Grundsätzlich schließt die Absicht der Bewahrung des "bisherigen Lebensstandards" einen Bereicherungswillen nicht aus (VwGH vom 29.1.1996, 94/16/0064). Auch dem Einwand, dass die Berufungswerberin noch unverehelicht sei und der…

UFSG RV/0774-G/06Steuerpflicht von Lebensversicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

…nicht so sehr mit dem Willen abgeschlossen wurden, den Unterhalt der Berufungswerberin abzusichern. Grundsätzlich schließt die Absicht der Bewahrung des "bisherigen Lebensstandards" einen Bereicherungswillen nicht aus (VwGH vom 29.1.1996, 94/16/0064). Auch dem Einwand, dass die Berufungswerberin noch unverehelicht sei und der…

UFSW RV/1616-W/07Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von Serbien nach Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.08.2007Teil 1/2

…nach Serbien i.H.v. 2.421 € und außergewöhnliche Belastungen infolge auswärtiger Berufsausbildung zweier (1985 und 1996 geborener) Kinder außerhalb des Wohnortes in Serbien. Beigeschlossen waren folgende Bescheinigungen im Original und in Übersetzung: Undatierte Bestätigung der Höheren Schule für Sporttrainer in Beograd, wonach Mo…

UFSF RV/0148-F/09Moralische Verpflichtung zur Einräumung eines Fruchtgenussrechtes als Sicherung des Unterhaltes des überlebenden Ehegatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009Teil 1/2

…des von beiden Ehegatten bezogenen Einkommens. Zusammen mit dem Fruchtgenussrecht übersteigt das Nettoeinkommen das anteilige bisher gemeinsame Netto-Einkommen geringfügig. Zusammen mit dem Fruchtgenussrecht wird daher der Erhalt des bisherigen Lebensstandards etwa möglich sein. Ohne Fruchtgenussrecht würde dieser doch beträchtlich absinken. (Außerdem ist zu bedenken…