…hoch gegriffen erscheinen, dann ergeben sich unter Beachtung der Vervielfacher nach § 16 Abs. 2 BewG kapitalisierte Werte der bedungenen Entgelte für die jeweiligen gegenseitigen Dienstbarkeitseinräumungen von 234.000 S und von 384.000 S( 2000 S x 12 x Vervielfacher gem. § 16 Abs. 2 BewG…
…tritt unter den Parteien, für alle Zukunft, gegenseitige Forderungsaufhebung ein. Nachdem zwei Ergänzungsersuchen des Finanzamtes unbeantwortet blieben, wurde der Wert des Wohnungsrechtes mit 400,-- € monatlich geschätzt und die Schenkungssteuer - nach Abzug der Gegenleistung - mit Bescheid vom 30.6.2009 für die Bw. festgesetzt. Dagegen…
…das Fruchtgenussrecht - wie bekannt gegeben - wertlos. Der Bescheid sei daher ersatzlos zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass nach dem Willen der Vertragspartner die gegenseitigen Wohnbedürfnisse abgesichert werden sollten. Es könne darauf geschlossen werden, dass Bedingung jeweils für die Einräumung die Gewährung einer…
…das Fruchtgenussrecht - wie bekannt gegeben - wertlos. Der Bescheid sei daher ersatzlos zu beheben. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde dahin begründet, dass nach dem Willen der Vertragspartner die gegenseitigen Wohnbedürfnisse abgesichert werden sollten. Es könne darauf geschlossen werden, dass Bedingung jeweils für die Einräumung die Gewährung einer…
…Schriftform: Die Vertragsteile vereinbaren die Schriftform. Nebenabreden bestehen keine. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen diese der Schriftform und gegenseitigen Zeichnung. VIII. Aufsandung: Sohin erteilen die Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund auch nur Ansuchens eines der Vertragsteile und ohne ihr weiteres Einvernehmen im Grundbuch GB X…
…Schriftform: Die Vertragsteile vereinbaren die Schriftform. Nebenabreden bestehen keine. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen diese der Schriftform und gegenseitigen Zeichnung. VIII. Aufsandung: Sohin erteilen die Vertragsteile ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund auch nur Ansuchens eines der Vertragsteile und ohne ihr weiteres Einvernehmen im Grundbuch GB X…
…und der Dienstbarkeitseinräumung an diese rechtfertigt die begründete Sachverhaltsannahme, dass diesbezüglich zwischen den Eltern und der Bw. der einvernehmliche Wille darauf gerichtet war, dass die Schenkung und die Fruchtgenusseinräumung in einer Wechselwirkung zueinander stehen, sich gegenseitig bedingen und die eine Leistung durch die andere Leistung…
…vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 177.430,00 € die 2%ige Gebühr mit 3.548,60 € festgesetzt mit der Begründung, die Dienstbarkeitseinräumung sei gegen lebenslängliche Übernahme sämtlicher mit der Liegenschaft verbundener Kosten (lt. Vertrag € 1.000,--pro Monat) erfolgt…
…Wohnungseigentümer) der EZ GB H als Vertragsparteien einen als "Wohnungseigentumsänderungsvertrag Vereinbarung nach § 19 WEG 1975, Dienstbarkeitseinräumung" bezeichneten Vertrag ab, dessen Gegenstand (Punkt B) laut Präambel unter anderem die Berichtigung des bisher eingetragenen Wohnungeigentums gemäß der Nutzwertfestsetzung des Stadtmagistrates Innsbruck, Schlichtungstelle vom 27.3.2001, Zl…
…bestimmten Kubikmeterpreis zu entrichten hat. Beim Gebührenbescheid vom 03.09.2008 ist das Finanzamt Feldkirch rechtswidrig davon ausgegangen, dass es sich dabei um eine Dienstbarkeitseinräumung handelt. Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Pachtvertrag: Gegenständlicher Vertrag ist nämlich mit dem vom Obersten Gerichtshof zu 3…
…die Schenkungssteuer vom (jeweils halben) Kapitalwert des Rechtes fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Schenkungssteuervorschreibung gehe davon aus, dass die Dienstbarkeitseinräumung unentgeltlich erfolgt sei. Es liege allerdings keine Unentgeltlichkeit vor, da der Berufungswerber laut den vier Abstattungskreditverträgen Mitschuldner sei und nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. November 2007 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 8. November 2007 hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw, vertreten durch Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH, 6890 Lustenau, Schillerstraße 22, vom 15. Dezember 2009 gegen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn C.C., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Jänner 2001 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MF, L, vertreten durch DDr. Gunter Peyrl, Mag. Sigrun Teuferl-Peyrl, Rechtsanwälte, 4240 Freistadt, Pfarrgasse 20, vom 28. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17. Juli 2003 betreffend Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.S., Adresse, vertreten durch AA, Notar, Adresse2, vom 23. April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. März 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn M.R., W., vertreten durch Herrn Dr.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
…=Bw.) mit Bescheid vom 17. Juli 2003 2 % Grunderwerbsteuer (GrESt) in Höhe von 660.-- € vorgeschrieben, weil gegenseitige Schenkungen steuerrechtlich einen Tausch darstellten. Beim Tausch sei die GrESt vom gemeinen Wert der hingegebenen Liegenschaft (33.000,-- €) zu berechnen. Der MF wurde GrESt und Schenkungssteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Werner Schoderböck, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien betreffend Rechtsgebühr vom 26. Juni 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. August 2008 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber schloss mit seinen Eltern eine Vereinbarung…