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UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…bei ihr zu Buche stehenden Umsatzerlöse besteuert. Daraus ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2000 eine Körperschaftsteuernachforderung iHv insgesamt etwa 3.850 T€. Da es sich bei der NN aber um eine funktionslose Briefkastengesellschaft (siehe Pkt I.) handelt, sind ihr in konsequenter Anwendung der…

UFSW RV/1915-W/04Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie und Lizenzzahlungen im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006

…der von der Bw. im Jahr 2000 ausgeschütteten und auch in die Steuererklärung der Gesamtorganschaft aufgenommenen Gewinne anzusehen. Es handle sich keinesfalls um eine "funktionslose Briefkastenfirma" ohne eigene Willensbildung. Unter Punkt 2 des Schreibens nahm die Bw. zu den Lizenzzahlungen Stellung. Grundsätzlich werde auf die…

UFSW RV/2239-W/12Scheinrechnungen von Subunternehmen und Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2013

…sogenannte Briefkastenfirma die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn diese "keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann", sich in einer bloßen Kombination einer Zustelladresse mit einer Firmenbezeichnung erschöpfend", "ein Gebilde, das per se keine Leistungen erbringen kann und in diesem Sinn eine funktionslose…

UFSS RV/0198-S/06Berufung wegen beantragter Rückzahlung von Kapitalertragsteuer gem. § 94a EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…Juni 2005) anerkannt worden. Es sei daher davon auszugehen, dass es sich bei der Bw nicht um eine funktionslose Briefkastengesllschaft handelt. In diesem Sinne habe auch das deutsche Finanzamt in der erteilten Ansässigkeitsbestätigung (Formular ZS-RD1) die Ansässigkeit der Bw und damit die Eigenschaft der…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…abgesetzten Beträge sind, kann die Behörde den Abzug versagen. Hat die namhafte Person eine Leistung nicht erbracht, sei es, dass es sich dabei um eine "Briefkastenfirma", d.h. um ein Unternehmen handelt, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und deswegen keine Leistung erbringen kann, sei es…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/07Zurückweisung wegen Nicht-Existenz des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.01.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der B-GmbH, Anschrift, vertreten durch Graf von Westphalen Bappert & Modest, Rechtsanwälte, 20354 Hamburg, Große Bleichen 21, Deutschland, vom 8. August 2006 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Juli 2006, Zl. 610/0000…

UFSG RV/0181-G/07Rechtspersönlichkeit einer GmbH nach amtswegiger Löschung wegen Vermögenslosigkeit gem § 40 FBG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.03.2012

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 4. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 28. Juli 2004 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum 1999 bis 2003 im Beisein Schriftführerin nach der am 1. März 2012 in…

UFSW RV/1475-W/02Die Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft ist nicht eine Frage der missbräuchlichen Gestaltung sondern eine Frage der sachgerechten Zurechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/2

…Der Ansprechpartner wäre ausschließlich der Bw. gewesen. Der Verwaltungsrat der Fa. C. AG Dr.S. hätte lediglich als Briefkastenfirma fungiert, wie aus dem Schriftverkehr zu ersehen wäre. Z.B. wäre ein Schreiben vom 16.2.1996 an die Fa. I. von Wien aus gefaxt worden…

UFSW RV/1667-W/05Nichtigkeit eines Bescheides wegen unrichtigem Bescheidadressaten und sonstigem widersprüchlichem Bescheidspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.10.2005

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Jänner 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 20. Dezember 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1998 für die Jahre 1996, 1997 und 1998 entschieden: Die Berufung wird gemäß…

UFSL RV/1082-L/07Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Fa. P. F. C. S. GmbH & Co KG, xxxx H., V.- - Straße 50, vertreten durch die Fa. Einschreiter, vom 1. März 2005 gegen den an die Fa. "P. F. C KG RNF F. KUNST AG" gerichteten…

UFSI RV/0311-I/08Bescheidadressat, wenn die den Steuertatbestand verwirklichende GmbH mit der Eintragung der Verschmelzung (§ 96 GmbHG) erloschen und im Firmenbuch gelöscht ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.02.2010

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XX.GmbH (bis 4. Februar 2004 firmierte diese Gesellschaft als X-GmbH), Adresse, vertreten durch Stb.AB, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2007 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung…

UFSI RV/0339-I/05Zustellung bei Umwandlung gem. § 2 ff. UmwG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.11.2005

Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb.GmbH, vom 23. Februar 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 27. Jänner 2004 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2001, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988…

UFSS RV/0777-S/07Zurückweisung einer Berufung mit fehlender gesetzmäßiger Adressatenbezeichnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.10.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Fa. XX vom 23. April 2003 vertreten durch die Moore Stephens Uniconsult GmbH Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft (vormals Uniconsult WT GmbH) 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstr. 71, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Schmidt…

UFSW RV/0402-W/11Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidqualität und Aktivlegitimation des Einschreiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.12.2013

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Werner Jans, Rechtsanwalt, D-49688 Lastrup, Wallstraße 13, vom 4. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Februar 2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO…

UFSL RV/0462-L/05Bezeichnung des Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.09.2007

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die von der Einschreiterin, für die P.AG eingebrachte Berufung vom 1. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir. Renate Pfändtner, vom 13. Juni 2002 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: xxx) entschieden: Die Berufung wird gemäß…

UFSK RV/0412-K/07Unrichtige Bescheidadressierung bei atypisch Stiller Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid19.10.2010

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HB und BR, L, vertreten durch Dr. Josef Weller, Wirtschaftstreuhänder, 1150 Wien, Mariahilferstraße 140, vom 21. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 15. April 2004 betreffend amtswegige Wiederaufnahme der einheitlichen…

UFSK RV/0061-K/09Löschung nach § 40 FBG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat hat im Berufungsverfahren der GmbH, vom 30. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 13. Jänner 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 lit. c BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…genau bezeichnet. (2) Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen." Nach der Rechtsprechung des VwGH reicht die Nennung einer Steueroasenfirma oder einer so genannten Briefkastenfirma nicht zur Erfüllung der Empfängerbenennung gem. § 162 BAO…

UFSW RV/0681-W/06Bescheidadressat im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.06.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. AB Ort, Anschrift als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der XY GmbH, Adresse, vom 22. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 21. November 2005 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für…

UFSZ2L ZRV/0099-Z2L/08Zurückweisung einer Beschwerde wegen eines nichtexistenten Beschwerdeführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.04.2009

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D-GmbH, eingebracht durch Rechtsanwalt Dr.S, vom 18. April 2008 gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes X vom 12. März 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx/4/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 85c Abs…