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UFSG RV/0377-G/13Frühestmöglicher Studienbeginn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2013

…des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Gemäß § 4 des Curriculums 2011 für das Bachelorstudium Biomedical Engineering enthält die Studieneingangs- und…

UFSF RV/0036-F/10Familienbeihilfenanspruch bei nicht frühestmöglichem Berufsausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…Vorerst habe er beabsichtigt, im Herbst auf die Fachhochschule zu gehen. Der frühestmögliche Studienbeginn wäre in diesem Fall der 1.10.2009 gewesen. M sei in der Zeit zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und Studienaufnahme nicht erwerbstätig gewesen, da er wegen der schlechten Wirtschaftslage keine Beschäftigung…

UFSL RV/1251-L/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ende einer Schulausbildung und Beginn des Studiums, wenn Studienbeginn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2013

…D.) nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt, das wäre das Sommersemester 2012 (SS 2012) gewesen, mit dem Studium an der TU Graz begonnen habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Zeitraum zwischen Matura und Beginn des Präsenzdienstes und zwischen dem Ende des Präsenzdienstes und dem Studienbeginn. …

UFSG RV/0601-G/12Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird. Frühestmöglicher Zeitpunkt wäre bei einem Universitätsstudium ab dem Sommersemester 2012. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2012 brachte der Vertreter der Berufungswerberin das Rechtsmittel der Berufung ein und führte zusammengefasst aus, dass ein Studienbeginn im Sommersemester 2012 nicht möglich war…

UFSG RV/0883-G/11Frühestmöglicher Beginn der Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Pädagogischen Hochschule XXXX in Ort beworben und die erforderliche Aufnahmeprüfung positiv absolviert. Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Antritt in diese Berufsausbildung war der 3.10.2011 (Studienbeginn). Dass zu wenig Studienplätze vorhanden sind, liegt nicht in unserem Ermessen und meine Tochter wollte diese Berufsausbildung antreten…

UFSL RV/0874-L/11Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn einer Berufsausbildung nach Absolvierung des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2011

…HSG St. Gallen) zu beginnen. Leider konnte er dieses Vorhaben nicht umsetzten, da er die Aufnahmeprüfung nicht bestand. Der nächstmögliche Termin für einen Studienbeginn ist Oktober 2011. Der Grund, warum s, nachdem er die Nachricht über eine Nicht-Zulassung an der Universität erhalten hat, nicht…

UFSW RV/4023-W/09Frühestmöglicher Ausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…bis September 2009 mit der Begründung ab, dass M nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes mit der Ausbildung (das wäre das Sommersemester 2009) an der Wirtschaftsuniversität Wien begonnen habe. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid wurde von der Bw. wie folgt begründet: "Punkt…

UFSF RV/0110-F/10Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginnes oder der Fortsetzung der Berufsausbildung betreffend Familienbeihilfenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…zwischen Beendigung des Zivildienstes und dem frühestmöglichen Beginn bzw. Fortsetzung der Berufsausbildung. Das wäre zumindest bis zum Oktober 2009. Wir bitten daher um neuerliche Prüfung." In der Bestätigung der fv vom 15. September 2009 wurden folgende Informationen zum Studienbeginn sie Wintersemester 2009/2010 gegeben: "Sie…

UFSF RV/0397-F/02Die Fortsetzung bzw. der Beginn der Berufsausbildung erfolgte ab Beendigung des Präsenzdienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…3 lit. a bzw. lit. c Einkommensteuergesetz 1988 mit der Begründung, der Sohn habe den frühest möglichen Studienbeginn im Wintersemester 2001/02 nicht wahrgenommen, rückgefordert. Mit Eingabe vom 9. November 2001 berief die steuerliche Vertretung des Bw. rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte hiezu aus…

UFSS RV/0582-S/07Wurde das Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…hat, Politikwissenschaft und Geschichte zu studieren. Damit ist bei der Frage nach dem frühestmöglichen Studienbeginn ausschließlich auf diese beiden Studienrichtungen abzustellen. Zunächst ist festzuhalten, dass auch noch nach Beendigung des Präsenzdienstes ausreichend Zeit für entsprechende studienspezifische Beratungen innerhalb der im Sommersemester 2007 geltenden Inskriptionsfristen bzw…

UFSL RV/0335-L/09Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem frühestmöglichen Beginn der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2010

…zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und dem Beginn eines Studiums, wenn die Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen wird. Durch die vom UFS eingeholte Stellungnahme der D.-C. ist klargestellt, dass der Studienbeginn im SS 2008 für den Sohn der Bw. möglich war…

UFSL RV/0449-L/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn nach Ableistung des Präsenzdienstes im Juni das beabsichtigt gewesene Studium im Herbst desselben Jahres aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…Bw.) nicht möglich gewesen, seinen Sohn während des Studiums finanziell ausreichend zu unterstützen, sodass dieser zu Sicherung seines weiteren Auskommens in der Zeit zwischen Abrüsten und Studienbeginn einen Ferialjob habe annehmen müssen. Dies sei ihm aber nicht in ausreichendem Umfang gelungen, weshalb er seinen Plan…

UFSW RV/0438-W/08Berufsausbildung nach Beendigung des Präsenzdienstes erfolgte bei erfolgloser Bewerbung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…wäre. Im Vorlageantrag hob der Bw hervor, dass der Studienbeginn für den B für "Un. - En. " an der Fachhochschule W G. nur zu Beginn des Wintersemesters möglich gewesen sei. Demnach sei dies der frühestmögliche Zeitpunkt zwischen Ende des Präsenzdienstes und dem Studienbeginn gewesen, den N…

UFSW RV/1329-W/03Wurde das Studium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2006

…Anspruch auf Urlaub bzw. Ferien hat, und sehe daher den frühestmöglichen Studienbeginn nicht mit März 03 an. 2) Maturanten, die mit Sept. einrücken, können bis Studienbeginn nach meiner Berechnung 7 Monate an Beihilfe beanspruchen, im Falle unseres Sohnes wären es ebenso viele. Die Nichtgewährung der…

UFSS RV/0112-S/11Berufsausbildung nach dem Ende des Ausbildungsdienstes nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.03.2012

…der Medizin-Universität über die Anmeldung zum Aufnahmetest am 06.05.2011 # Einladung zum Eignungstest für das Medizinstudium Wien am 08.07.2011 # Aufnahmebestätigung an der Medizin-Universität (Studienbeginn in der letzten Augustwoche 2011) Im Zuge des Berufungsverfahrens vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz kam hervor…

UFSF RV/0133-F/09Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967, Haushaltszugehörigkeit bei mehrjähriger Ausbildung, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2009

…hat am 22. Mai 2009 beim Unabhängigen Finanzsenat vorgesprochen. Hierüber wurde folgendes protokolliert: Der Vorbereitungskurs (Vorseminar) seines Sohnes dauert drei Jahre (Ziel des Sohnes Studienbeginn Herbst 2010). Offiziell ist nicht angedacht, dass der Novize (Sohn des Bw) in den Ferien nach Hause kommt. Die Novizen…

UFSL RV/0411-L/12Studium wurde nach dem 19. Lebensjahr begonnen - FB-Gewährung ist daher nur bis zum 24. Lebensjahr möglich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…eingewendet worden, dass diese Bestimmungen zu einer unsachlichen Differenzierung innerhalb der Gruppe der Studierenden führen würden, da Unterschiede im Tatsächlichen, die sich auf den frühestmöglichen Studienbeginn und -abschluss auswirken, nicht berücksichtigt würden. Die Verlängerungstatbestände für Studierende nähmen nicht ausreichend auf vom Gesetzgeber selbst normierte, vom…

UFSL RV/1122-L/12Die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 geänderten Bestimmungen des § 2 Abs. 1 lit. g und lit. j FLAG verletzen nicht den Gleichheitsgrundsatz; keine Anwendbarkeit des in Umsetzung der Richtlinie 2004/113/EG ergangenen Gleichbehandlungsgesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2013

…eingewendet worden, dass diese Bestimmungen zu einer unsachlichen Differenzierung innerhalb der Gruppe der Studierenden führen würden, da Unterschiede im Tatsächlichen, die sich auf den frühestmöglichen Studienbeginn und -abschluss auswirken, nicht berücksichtigt würden. Die Verlängerungstatbestände für Studierende nähmen nicht ausreichend auf vom Gesetzgeber selbst normierte, vom…

UFSW RV/3278-W/11Berufsausbildung zum frühestmöglichen Termin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…geleistet. Er wolle nun zum frühestmöglichen Zeitpunkt das Studium der Medizin in Wien beginnen. Dies sei auf Grund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin erst ab dem Wintersemester 2010/11 möglich; ein Studienbeginn im Sommersemester sei rechtlich nicht möglich. Das…

UFSF RV/0248-F/11Absolvierung des freiwilligen Sozialen Jahres ist nicht mit Absolvierung des Präsenz- bzw. Zivildienstes gleichzusetzen; Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…werden kann, ist dies für sie nach Absolvierung der Schule die früheste Möglichkeit dieses Studium zu beginnen. Sie hat sich deshalb entschieden, die Zeit zwischen Matura und dem für sie frühest möglichen Studienbeginn mit einem freiwilligen Sozialdienst zu überbrücken. Dieser wurde vom 1. Oktober 2010…