…F.E., erneut eine Rechnung mit dem Vermerk " diese Rechnung ersetzt die Rechnung vom 19.November 2001 wegen formeller Fehler Re Nr. 1/2004" an die Bw aus. Die sich daraus ergebende Vorsteuer wurde im Rahmen einer elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2004 von der Bw…
…über die Berufung mit abweisender Berufungsvorentscheidung und führte in ihrem Begründungsteil aus, dass ein Vorsteuerabzug von der Erfüllung materieller Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen…
…2004 bis 2007 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte in ihrem Begründungsteil aus, dass ein Vorsteuerabzug von der Erfüllung materieller Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 und formeller Rechnungsvoraussetzungen des § 11 UStG 1994 abhängig sei. Auf den Rechnungen hätten sich unrichtige Namen und Adressen der leistenden Unternehmen…
…und Fa. 9 GmbH) - keine Überprüfung von Ausweisen der eingesetzten Arbeitnehmer (Fremd-"Leasing"- Personal) - Höhe der in Rechnung gestellten Summen , auch wenn diese Rechnungen scheinbar alle formellen Rechnungsvoraussetzungen aufweisen (auch gefälschte Rechnungen sind gerade in der Baubranche (nicht nur , um zum Vorsteuerabzug zu gelangen) denkbar);…
…oben dargestellten, unvollständigen und unschlüssigen Aktenvermerk. Es liege daher insgesamt eine formelle Rechtswidrigkeit vor. Objektive Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Bw: Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG (idF Abgabensicherung 2007) stehe dem Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Vorsteuerabzug nicht zu, wenn er…
…Vorbringen stellt das Ergebnis der Außenprüfung, wonach an der angegebenen Geschäftsanschrift keine Unternehmenstätigkeit der "S "stattgefunden habe, keineswegs als falsch dar. Das Vorhandensein von UID und einer Steuernummer sind formelle Anhaltspunkte dafür, dass Personen unternehmerisch tätig werden. Ob und wann, an welchem Ort und in…
…werden. Um eine Firma oder Person als Empfänger im Sinne des § 162 BAO ansehen zu können, ist somit die "formelle Existenz" im Rechtssinn bzw. deren formelle Funktion als bloße Rechnungslegerin nicht ausreichend (vgl. VwGH 17.11.2005, 2001/13/0247). Auf das Verlangen der Behörde…
…keine Buchhaltungsunterlagen mehr gibt, weshalb diesem Antrag nicht zu folgen war. Die Bw. beurteilt die Feststellungen des Landesgerichts für Strafsachen als entbehrlich und nicht bindend. Auch wenn keine formale Bindung an das Geständnis des B. vor dem Landesgericht für Strafsachen besteht, unterliegt dieses im konkreten…
…ohne Maß- und Mengenangaben, fehlende Leistungszeiträume. Steuerliche Würdigung lt. BP: Nichtanerkennung der Vorsteuern aus o.a. Rechnungen in der Höhe von 350.000,00 S. Formelle Rechnungsmängel. Die zwingenden Formvorschriften des § 11(1) UStG 1994 werden nicht erfüllt. Fehlende Maß- und Mengenangaben, fehlende Leistungszeiträume. Materielle…
…Eine Anerkennung der Vorsteuern für den Monat Februar 2008 ist jedenfalls ausgeschlossen, weil die für diesen Zeitraum vorgelegte Rechnung rückwirkend nicht behebbare formale Rechnungsmängel aufweist, die den Vorsteuerabzug ausschließen". Laut Aktenvermerk des Finanzamtes vom 23.1.2009 erschien an diesem Tag der Geschäftsführer der Bw…
…Betriebsprüferin habe auch eine Reihe von Eingangsrechnungen angefordert und erhalten und sei damit in der Lage gewesen, sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (formelle Rechnungsbestandteile sowie Details zu den bezogenen Vorleistungen) zu überprüfen und mit den angemeldeten Vorsteuern abzustimmen. Aufgrund der SAP Auswertungen sei eindeutig ersichtlich…
…auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Bei sonstigen Leistungen muss Art und den Umfang der Leistung eindeutig ersichtlich sein. Wie oben dargestellt erfolgte keine Leistungsbeschreibung. Da die Eingangsrechnungen formell und materiell nicht den §§ 11 und 12 UStG 1994…
Sind die Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw -zeitraum fehlerhaft, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Nach Ansicht des VwGH (26.02.2004, 2004/15/0004; 21.12.2010, 2009/15/0091; 28.09.2011, 2006/13/0064) begnügt sich das Gesetz, dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend, nicht…
…Jahre 1999 bis 2002 wurde ausgeführt, dass der am 23. April 2004 zugestellte Bescheid ohne Datum erlassen worden sei und die Rechtsmittelfrist daher formell nicht begonnen habe. Der Grund für die Erlassung des Haftungs- und Abgabenbescheides bzw. für die Haftung gemäß § 95 EStG sei der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch S.,SteuerberatungsGmbH, vom 7. Jänner 2003 und 26. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 23. Oktober 2002 und 14. Mai 2003 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1997…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass die von ihr beauftragten "Briefkasten-GmbH`s plangemäß die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abführen werden und ob dieses Wissen (oder gesollte Wissen) des Leistungsempfängers selbst bei Vorliegen formell korrekter Rechnungen den Vorsteuerabzug ausschließt, weil mit dem bewussten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in AdresseBw, vertreten durch H & L Barghouty SteuerberatungsgmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1090 Wien, Rotenlöwengasse 19/2/16, vom 17. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 20. Dezember 2006 betreffend…
…hätten, sei es zu einem Gespräch gekommen. Etwas überraschend sei, dass die beiden Herren keinen Ausweis und keine Visitenkarte gezeigt oder übergeben hätten, ein Verhalten, welches formell als etwas sorglos gedeutet werden könnte, andererseits aber die Finanzverwaltung der Bw. vorwerfe, die Adresse der D. nicht…
Die Rechnung vom 3.7.2000, welche im Berufungsverfahren im Original vorgelegt worden ist, entspricht den formalen Kriterien des § 11 UStG 1994, als aufgrund der beiliegenden Aufstellung die geleisteten Arbeiten erkennbar sind und die Aufsaldierungen den Rechnungsgesamtbetrag ergeben. Die Vorsteuer idHv S 200.560,- ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MV als Masseverwalter im Konkurs der Bw GmbH, Adr1, vom 13. August 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 16. Juli 2010 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2008 und 2009 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für…