…Einkommen so niedrig, dass sich keine österreichische Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ergibt, so unterliegen die ausländischen Einkünfte keiner österreichischen Ertragsbesteuerung, weswegen die erhobene Quellensteuer auch nicht angerechnet werden darf (siehe auch VwGH 7.8.2001, 97/14/0109; 20.4.1999, 99/14/0012; 15.4…
…die darauf entfallende anrechenbare ausländische Quellensteuer folgendermaßen: | Ausländische Einkünfte: | | | | | Dividenden Schweden | 4.106,28 | € | | | Dividenden Finnland | 334,84 | € | | | Dividenden Großbritannien | 107,31 | € | |…
…und auch in der Verlustsituation in der Gruppe (die Quellensteuer) zu berücksichtigen. Es sind falsche Bescheide erlassen worden. Es gibt Feststellungsbescheide, wo abgesprochen wird über die anrechenbare KÖSt und das ist nicht gerechtfertigt nach § 24a KStG. Da ist eine fiktive Berechnung von KÖSt gemacht worden…
…Anrechnungshöchstbetrag). Gemäß den KSTR 2001 Rz 1517 seien Abzugsteuern, also vor allem Kapitalertragsteuern sowie allfällige ausländische Steuerbeträge (Quellensteuern) nach Maßgabe eines DBA bis zur Höhe der auf die fiktive Bemessungsgrundlage entfallenden österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen. Dies müsse analog auch für die auf die gegenständlichen Lizenzeinkünfte entfallende…
…Sonderausgaben vom zusammengefassten Ergebnis abzuziehen seien und deswegen die anrechenbaren Quellensteuern auf dieses Gesamtergebnis gestützt werden müssten, ist ergänzend festzuhalten, dass die Bw. im gegenständlichen Fall gar keine Sonderausgaben geltend gemacht hat. Selbst wenn die Sonderausgaben ebenfalls "fiktiv" beim Einkommen des GT zur Berechnung der …
…wurde Berufung u.a. gegen diese sechs am 11. Dezember 2007 zugestellten Bescheide erhoben und die Nichtanerkennung von ausländischen Quellensteuerbeträgen iHv 4.994,31 € für 2003, iHv 14.595,20 € für 2004 und iHv 3.133,08 € für 2005 angefochten; weiters wurde…
…Österreich und der der Föderativen Republik Brasilien (vgl. BGBl 1976/431) die anrechenbare Steuer (fix) mit 25 % des Bruttobetrages der Zinsen anzusetzen ist (= matching tax credit = fiktive Steueranrechnung) unabhängig von der tatsächlich eingehobenen Quellensteuer - vgl. auch analog EAS 1163 vom 31.10.1997…
…konnte die ho. Rechtsmittelbehörde nicht überzeugen, da auf Grund obiger Begründung die Qualifikation der fiktiven Einnahmen nicht von deren Bezieher abhängig sein kann. Überdies wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen von Marschner, "Investmentfonds richtig in die Steuererklärung aufgenommen/Unterschiede zwischen inländischen und weißen ausländischen…
…gemäß § 95 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 Kapitalertragsteuergutschriften begründeten und zum andern die unmittelbar in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…
…gemäß § 95 Abs. 7 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 65/2008 Kapitalertragsteuergutschriften begründeten und zum andern die unmittelbar in zeitlicher Nahebeziehung anschließenden Entnahmen der strittigen Nullkuponanleihen aus dem Depot als (fiktive) Veräußerungen iSd § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 idF BGBl. I Nr…
…Einlösungswert 100) erläuterte C seinen Standpunkt, dass lineare und progressive Methoden wirtschaftlich völlig gleichwertig seien. Bei Annahme fiktiver jährlicher Kapitalerträge, würden diese zunächst bei progressiver Berechnung (Zinssatz 7,18%) unter den Werten der linearen Berechnung liegen, zur Hälfte der Laufzeit seien die jährlichen Kapitalerträge gleich…
…Einlösungswert 100) erläuterte B seinen Standpunkt, dass lineare und progressive Methoden wirtschaftlich völlig gleichwertig seien. Bei Annahme fiktiver jährlicher Kapitalerträge, würden diese zunächst bei progressiver Berechnung (Zinssatz 7,18%) unter den Werten der linearen Berechnung liegen, zur Hälfte der Laufzeit seien die jährlichen Kapitalerträge gleich…
…der Kapitalertragsteuer (KEST-RL Pkt. 4.4 Abs. 2); die Meldung dieses Umstandes gilt als Veräußerung und löst daher einen fiktiven Zufluss und somit auch den Kapitalertragsteuerabzug für die anteiligen Erträge aus (§ 95 Abs. 4 Z 3 zweiter Satz EStG). ... Die auf die aufgelaufenen Zinsen…
…fiktiv) Quellensteuern anzurechnen, so könne dies nach Ansicht des Finanzamtes auch nicht später bei Betrachtung des Gesamtergebnisses der Gruppe in Betracht kommen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist ausschließlich die Frage, ob ein GT in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuer…
…der Berechnungsmethode des Finanzamtes folgen, müssten sämtliche anzurechnenden ausländischen Quellensteuern vorher unter Anwendung der österreichischen steuerlichen Bestimmung auf der Basis einer fiktiven österreichischen Bemessungsgrundlage berechnet werden. Auch stehe die vom Finanzamt verwendete Formel im Widerspruch zu Artikel 23 DBA Österreich/Schweiz, nach dem der anzurechnende…
…ausländische Einkünfte aus Zinsen und Lizenzen der Bw. im Betrag von insgesamt € 132.604,30, welche in Singapur dem Quellensteuerabzug unterzogen worden waren. Die in Singapur entrichteten Ertragsteuern betrugen welcher als GM unter anderen auch die GM angehört. Laut Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2005 vom 16…
…Höhe von 45.660,03 € hinaus weitere 15.132,92 €, nämlich die auf die ausländischen Einkünfte des Gruppenmitgliedes entfallende Quellensteuer (5% von 302.658,33 €) auf die Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Unter Bezugnahme auf eine abweisliche Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2008 führte die Bw…
…normiert. § 46 EStG verlangt zwar Ähnliches für den Fall der Anrechnung von Abzugsteuern, wobei im gegenständlichen Fall nicht ein Teil der inländischen Kapitalertragsteuer zurückgefordert, sondern eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf diese bzw. die Einkommensteuer allgemein gefordert wird. Dies fällt nicht unter den Anwendungsbereich des …
…entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw) ist Gruppenträgerin (GT) einer Gruppe und beantragte für die Jahre 2006 bis 2008- die Anrechnung von Quellensteuern in Höhe von 2.150.670,03 € (2006)…
…1 iVm Art. 23 Abs. 2 DBA Schweiz in Österreich (unter der Verpflichtung zur Anrechnung der Schweizer Quellensteuer) steuerpflichtig. Laut einer Beilage zur Einkommensteuererklärung erhielt der Bw von seinem Arbeitgeber im Streitjahr insgesamt 6.944 SFR Spesenaufwendungen pauschal abgegolten, für die er die Steuerfreiheit gemäß…