…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…um Vorlage der Originalbelege nicht nach. Die Originalrechnungen wurden erst im Berufungsverfahren vorgelegt. Die vom Gesetz geforderten strengen Maßstäbe für die Anwendung des Erstattungsverfahrens liegen einerseits im Verhindern missbräuchlicher Vorgangsweisen und sollen auch die ökonomische Durchführbarkeit eines vereinfachten Verfahrens, das primär im Interesse des Antragstellers…
…Verpflichtung handelt es sich aber nicht bloß um eine Formvorschrift, sondern um eine materiell-rechtliche Voraussetzung im Vorsteuererstattungsverfahren. Ein Antrag ohne Originalbelege ist nicht bloß mangelhaft im Sinne eines Formgebrechens wie etwa das Fehlen einer Unterschrift, sondern es mangelt an der materiell-rechtlichen Voraussetzung eines…
…Es sei auch ersichtlich, dass der Bw. diese nur ratenweise wieder zurückgeschickt worden seien. Leider müsse die Bw. davon ausgehen, dass die fehlenden Monate im Finanzamt abhanden gekommen seien. Ansonsten hätte Frau C. o.g. Brief nicht schreiben können. Eine Kopie des Schreibens von Frau…
… 85 Abs. 2 BAO zur Behebung von Formalgebrechen ergangen, um eine fehlende Unternehmerbescheinigung einzufordern. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22.7.2009 ab im Wesentlichen mit der Begründung, dass gemäß der VO BGBl. 279/1995 der Unternehmer die Erstattung mittels amtlichen Vordruckes…
…07), u.a. weil dieses Fahrzeug kein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist. Da auch inländische Unternehmer keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug für PKWs haben (bzw. nur im Rahmen des § 12), kann die Bw. durch die fehlende Vorsteuerabzugsberechtigung nicht diskriminiert werden. Festzustellen ist weiters, dass die Bw. trotz Aufforderung…
…in der Anlage die fehlenden Originalbelege. Leider sei sie trotz fristgemäßen Eingangs des Antrages nicht auf ihren Fehler aufmerksam gemacht worden. Da die Bw. erst mit Posteingang am 14.11.2007 durch das Schreiben des Zustellbevollmächtigten erfahren habe, welche Rechnungen nicht im Original vorgelegen seien…
…1994 das Vorliegen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 voraussetzt. Die Vorgaben des Erstattungsverfahrens sind EU-weit durch die Richtlinien vorgegeben, bestimmt und publik gemacht. Die Ausfüllhinweise zum Vergütungsantrag enthalten den ausdrücklichen Hinweis auf die Ausschlussfrist und die Notwendigkeit der Vorlage der Originalbelege…
…Da der Antrag abzuweisen sei, werde auf eine Mängelbehebung bzgl. der fehlenden Unternehmerbescheinigung im Original verzichtet. Dagegen wurde mit 23. Oktober 2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und wurden die Originalbelege vorgelegt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Originale mit den Kopien vertauscht worden seien und…
…legte die noch fehlenden Rechnungen mit einer tabellarischen Aufstellung vor. In der Berufungsvorentscheidung wurde der Erstattungsbetrag mit 0,-- € festgesetzt und begründend ausgeführt, in der 8. und 13. MwSt-RL werde die Frist für die Einreichung des Antrages auf Vorsteuererstattung (unter Beifügung der Originalbelege) mit…
…1. August 2002, teilte die steuerliche Vertreterin dem Finanzamt mit, dass die Originalbelege auf Grund eines Postirrläufers wieder an sie retourniert worden seien und deshalb diese samt Aufstellung beischloss. Im abgefochtenen Bescheid wurde der Erstattungsantrag vom 1. August 2002 zurückgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus…
…Die Vorlage von Originalbelegen im Rechtsmittelverfahren nach der Sechsmonatsfrist könne nicht zu einer positiven Erledigung führen. In Artikel 7 der 8.Mehrwertsteuerrichtlinie werde die Frist für die Einreichung des unter Artikel 3 beschriebenen Antrages auf Vorsteuererstattung (unter Beifügung der Originalbelege) mit spätestens sechs Monaten nach…
…des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige, CELEX-Nr.: 1234, umgesetzt und damit ein einheitliches Erstattungsverfahren für Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet geschaffen. Bei der Interpretation…
…dass bei den beanstandeten Rechnungen nicht von einer fehlenden, weil falschen Adresse ausgegangen werden kann, da diese durch deren Eintragung im Firmenbuch dokumentiert ist und die Gesellschaft durch Handlungen nach außen auftritt. Durch den Abschluss von Geschäften durch einen Bevollmächtigten der Geschäftsführung und deren Akkordierung…
…der Dw. im Erstattungsverfahren nicht zu einer inhaltlichen Prüfung des Erstattungsanspruches zu verhelfen vermag bzw. nichts an der Verfristung des Erstattungsantrages ändern könnte. Da somit für das Finanzamt weder die von der Antragstellerin eingeforderte Verpflichtung zur Erlassung eines Zurückweisungsbescheides noch zur Erlassung eines Mängelbehebungsbescheides hinsichtlich…