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UFSS RV/0767-S/07Personen, die sich bereits fünf Jahre ständig im Bundesgebiet aufhalten, werden hinsichtlich eines Anspruches auf Familienbeihilfe (§ 3 Abs. 1 FLAG) österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…gleichgestellt, mit der Folge, dass § 3 Abs. 1 FLAG nicht gilt. Doch ein "ständiger" fünfjähriger Aufenthalt in Österreich trifft auf die Bw. nicht zu, wobei es hinfällig ist, ob der Juni 2002 oder der 12. Februar 2004 als Einreisedatum anzusehen ist. Schließlich vermag die Bw…

UFSW RV/1171-W/06Ein Aufenthaltstitel für vorübergehende, befristete Aufenthalte als Studierender im Inland begründet im Berufungsfall keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2007

…sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), wie zB aufrechtes Dienstverhältnis bzw. fünfjähriger Aufenthalt in Österreich, nicht erfüllen, dennoch unter der Voraussetzung, dass sie sich ständig in Österreich aufhalten und hier den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hätten, zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt wären…

UFSW RV/2183-W/05Studierender mit türkischer Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2011

…§ 3 FLAG (aufrechtes Dienstverhältnis bzw. fünfjähriger Aufenthalt in Österreich) nicht erfüllen, dann aber zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt, wenn sie sich ständig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben. Da Sie in Ihrer Heimatgemeinde weiterhin zum Haushalt Ihrer Eltern gehören und…

UFSF RV/0038-F/12Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Wohnstätten in Österreich und Liechtenstein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.05.2013Teil 1/2

…ihm vom Ausländer- und Passamt Liechtenstein die Daueraufenthaltsbewilligung bis 22.12.2021 erteilt worden. Voraussetzung dafür sei ein fünfjähriger Aufenthalt in Liechtenstein - insofern erwiesen sich die seitens des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung getroffenen Feststellungen als unbegründet. Es dürfe nämlich von einem strengen Überprüfungsmaßstab ausgegangen werden…

UFSW RV/1416-W/05Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…bereits um mehr als ein Semester überschritten, sodass ab Oktober 2004 keine Berufsausbildung mehr vorlag und damit kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. 4. Beschäftigung in Österreich bzw. fünfjähriger ständiger Aufenthalt (§ 3 FLAG) Dass der Bw. im strittigen Zeitraum die Voraussetzungen des § 3 Abs.1 bzw…

UFSW RV/1811-W/06Student mit türkischer Staatsbürgerschaft (alte Rechtslage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2011

…Voraussetzungen vorliegen würden, müssten für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach innerstaatlichem Recht auch die nach § 3 FLAG 1967 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein: 4. Beschäftigung in Österreich bzw. fünfjähriger ständiger Aufenthalt (§ 3 FLAG) Dass die Bw. die Voraussetzungen des § 3 Abs.1 bzw. Abs.2 FLAG…

UFSW RV/0273-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe ab Ausstellung des Aufenthaltstitels an den zusammenführenden Fremden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…

UFSW RV/0828-W/10Familienbeihilfe für EU-Bürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…

UFSW FSRV/0111-W/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.07.2011

…wollte er Abnehmer in der R. nicht nennen, von seinem ungarischen Hauptlieferanten wisse er nur den Vornamen "Peter", aber weder eine Handynummer noch ein Fahrzeugkennzeichen noch einen Aufenthaltsort. Nur bei ihm, dem Bf., wisse er wegen der Kontakte zwecks Flohmarkthandel genau Bescheid und belaste ihn…

UFSW RV/3220-W/10Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2011

…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…

UFSW RV/2375-W/09Berechnung der Anspruchssemester nach Studienabschnitten;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2009

…dass die Beihilfe nur für neun Semester zustünde. Der Sinngehalt der angeführten Gesetzesstelle sei aber mit Sicherheit ein anderer: Hätte es sich um eine nach Jahren zu zählende Berufsausbildung mit fünfjähriger Dauer gehandelt, so würde sich ohne Zweifel ein Beihilfenanspruch von 5+1=6 Jahren ergeben…

UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 1/2

…Zeit, monatliche Miete 235,-- €, fünfjähriger Ausschluss der Kündigung und der Erhöhung der Miete; der Vermieter trägt denselben Familiennamen wie der Berufungswerber und ist an der Adresse des Mietgegenstandes wohnhaft) sowie die Lohnabrechnung / Monatsabrechnung für den Zeitraum 1.3.2011 bis 31.3.2011, aus…

UFSL RV/0612-L/08Familienbeihilfe für Asylwerber nach dem Asylgesetz 1997 und fünfjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2009

…§ 2 Abs. 8 erster Satz und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2005, treten mit 1.1.2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr…

UFSW RV/1295-W/13Ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland (Türkei)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.10.2013

…genannten Streitzeiträumen in der Türkei aufgehalten haben um dort die "Imam-Hatip-Schule" zu besuchen. Der zumindest fünfjährige Aufenthalt von A. und B. sowie der zweieinhalbjährige Aufenthalt von C. in der Türkei kann im Sinne der Abgabenvorschriften nicht mehr als vorübergehender Aufenthalt beurteilt werden (vgl…

UFSG RV/0605-G/06Fünf Jahre dauernder Aufenthalt und Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland - Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…mangels eines Dienstverhältnisses in Österreich nicht mehr gegeben. Durch Ihre Einreise und des darauf folgenden Aufenthaltes in Österreich mit Juli 1999 hätten Sie die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des fünfjährigen Aufenthaltes in Österreich erst mit Juli 2004 erfüllt. Da Sie sich ab dem Jahr 2004 jedoch nicht…

UFSW RV/1067-W/05Keine rückwirkende Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2011

…die meine Kinder im Jahr 1999 behandelt hat. Ich hoffe mit meinen Unterlagen den fünfjährigen Aufenthalt meiner Familie im Bundesgebiet ausreichend bewiesen zu haben und ersuche um rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe ab 01.02.1999." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab…

UFSG RV/0805-G/08Nach negativem Abschluss des Asylverfahrens kein Familienbeihilfenanspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…Ermessens - vor, dass keine ausreichende Interessenabwägung bzw. Prüfung der individuellen persönlichen Verhältnisse der Beschwerdeführer stattgefunden habe. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf den "beinahe" fünfjährigen Aufenthalt des Erstbeschwerdeführers, der "durchgehend" einer legalen Beschäftigung nachgegangen sei. Im Hinblick auf diese Beschäftigung bestehe umfassender Krankenversicherungsschutz, außerdem seien…

UFSF RV/0268-F/09Ist die Ehegattin eines Mitglieds des Hauspersonals einer konsularischen Vertretung anspruchsberechtigt hinsichtlich Familienbeihilfe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…Sein Arbeitsvertrag sei nicht befristet und sie habe samt ihrem Gatten und Sohn ihren ständigen Aufenthalt in Österreich. Sie habe die Absicht, demnächst eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen, die ihr auch eine Berufstätigkeit ermögliche, was aufgrund ihres nun schon fast fünfjährigen Aufenthalts in Österreich zulässig sei…

UFSW RV/3886-W/10Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…heißt vom Versicherungsträger) zu kriegen, da ich die notwendigen Voraussetzungen nicht erfülle: nämlich der ständige Wohnsitz in Kroatien (den ich frühestens im April 2015 nach meinem fünfjährigen Aufenthalt in Kroatien bekommen kann) und/oder der regelmäßige Aufenthalt in T . Ich stützte mein Recht auf Familienbeihilfe…

UFSW RV/1624-W/09Familienbeihilfenanspruch einer Asylwerberin nach dem Asylgesetz 1997, die sich seit 60 Monaten im Bundesgebiet aufgehalten hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

…gestellt wurde, über einen gültigen Asylbescheid oder einen zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitel verfügte. Das Finanzamt hat selbst nicht in Zweifel gezogen, dass die Bw. bereits im Juli 2003 eingereist ist, sohin im Monat der Antragstellung die Anspruchsvoraussetzung eines fünfjährigen Aufenthaltes im Bundesgebiet erfüllt. Gemäß §…