…nur bei Gefahr erheblicher wirtschaftlicher oder sozialer Schwierigkeiten verzichtet werden könne. Dessen ungeachtet hat der Bf. weder eine Sicherheitsleistung erbracht, noch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt. Da weder Umstände substanziiert dargetan wurden, welche die Annahme des Eintrittes ernster Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art bei Leistung…
…würde. Durch die Übersiedlung in eine Mietwohnung würden erheblicher zusätzlicher Umzugsaufwand, Maklerprovisionen etc. anfallen, die er ebenfalls nicht finanzieren könne. Eine derartige Vorgangsweise würde erhebliche wirtschaftliche Werte vernichten und sei unzumutbar. Es sei evident, dass dadurch ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art auftreten würden. Es…
…würde. Durch die Übersiedlung in eine Mietwohnung würden erheblicher zusätzlicher Umzugsaufwand, Maklerprovisionen etc. anfallen, die er ebenfalls nicht finanzieren könne. Eine derartige Vorgangsweise würde erhebliche wirtschaftliche Werte vernichten und sei unzumutbar. Es sei evident, dass dadurch ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art auftreten würden. Es…
…zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht im Stande ist, Sicherheit zu leisten, oder ihm durch die Anforderung der Sicherheitsleistung ein schwerer und nicht…
…iVm Art. 244 Rz 43). Bei einem Schuldner, der nicht über ausreichende Mittel für eine Sicherheitsleistung verfügt, kann die Leistung einer solchen zu erheblichen Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen (EuGH 17.7.1997, Rs C-130/95). Das Vorliegen einer erheblichen Härte und das…
…Nr. 100000/000000 aushaftenden Abgabenbetrages von € 51.245,32 zu erlegen und davon den Zoll-Senat 1 (W) zu verständigen. Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse der Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, wurde…
…Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK in Höhe von € 15.937,43 zu erlegen und davon den Zoll-Senat 1 (W) zu verständigen. Für den Fall, dass diese Sicherheitsleistung gemäß Art. 229 ZK aufgrund der Verhältnisse des Bf. zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen…
…würde ihn "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat der Bf. nicht entsprochen. Er hat weder konkrete Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…würde sie "in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten" bringen. Der Zollschuldner hat aber gegebenenfalls substantiiert darzustellen, dass durch die Forderung einer Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder soziale Art bestehen könnten. Dieser Darlegungspflicht hat die Bf. nicht entsprochen. Sie hat weder konkrete Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht…
…unbegründet abgewiesen und dazu festgestellt, dass im Sinne des Artikel 229 auf die Einhebung einer Sicherheitsleistung im Rahmen einer Ermessensentscheidung nur dann Abstand genommen werden kann, wenn der Beteiligte nachgewiesen hat, dass eben diese Leistung bei ihm zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde…
…Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs…
…die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe…
…Europäischen Gemeinschaften (EUGH-Urteil vom 17.7.1997, C-114/95 und C-115/95) müssen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die Einforderung einer solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf…
…zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Art. 244 Abs. 3 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikels 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gem. § 2 Abs. 1 ZollR-DG ist das gemeinschaftsrechtliche Zollrecht auch bei Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen…
…braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte.(Artikel 244 Abs. 2 ZK). Gemäß Artikel 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahren von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung …
…Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung "braucht" jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs…