…Bw. umfangreiche Werbungskosten (zahlreiche Einzelpositionen) geltend gemacht. Die Bezug habenden Belege liegen der Berufungsbehörde nicht vor. Die Entscheidung im gegenständlichen Fall erfordert umfangreiche Ermittlungen (Überprüfung der einzelnen Werbungskostenpositionen anhand der allenfalls neuerlich anzufordernden Belege), weshalb sich die Berufungsbehörde dazu veranlasst sieht, den angefochtenen Bescheid gemäß …
…Ermittlungen darüber, ob dies tatsächlich so der Fall war. Unterlagen sind im Akt keine vorhanden. Der Bw. gibt weiters an, dass die streitgegenständlichen Einkünfte ordnungsgemäß über seine Firma in Stadt versteuert wurden. Auch ist zu ermitteln, ob dies zutrifft, und die entsprechenden Unterlagen anzufordern. Erforderlich…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…eine 40%ige private Nutzung jedenfalls zu akzeptieren sei. Es sollte durch diesen Ansatz vermieden werden, dass weitere Verfahrenskosten durch erforderliche Ermittlungen seitens der Behörde oder weitere Beweisvorbringen oder durch ein Berufungsverfahren in der zweiten Instanz anfallen. Der Bw. habe in seiner Stellungnahme jedoch dargelegt…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…Aufschub" vorzulegen, zum anderen sind "etwa noch erforderliche Ermittlungen" in eigener Verantwortung der Abgabenbehörde erster Instanz noch vor einer solchen Vorlage durchzuführen. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der Vornahme zweitinstanzlicher Ermittlungen zu geben. Die Berufungsbehörde sieht…
…ist es zweckmäßig, dass sämtliche erforderliche Ermittlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz nachgeholt werden. Es ist nämlich in erster Linie deren Aufgabe zum einen die Voraussetzungen für die Anerkennung oder Nichtanerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu ermitteln und zum anderen bei Nichtanerkennung von Verträgen…
…25. September 2007 bzw. 26. September 2007 geltend gemachte Umstand, vom Finanzamt seien erforderliche Ermittlungen unterlassen worden, ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Da im gegenständlichen Fall somit keine…
…September 2007, 21. September 2007 bzw. 28. September 2007 geltend gemachte Umstand, vom Finanzamt seien erforderliche Ermittlungen unterlassen worden, ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Da im gegenständlichen Fall…
…September 2007, 17. September 2007 bzw. 27. September 2007 geltend gemachte Umstand, vom Finanzamt seien erforderliche Ermittlungen unterlassen worden, ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Da im gegenständlichen Fall…
…12. September 2007 bzw. 13. September 2007 geltend gemachte Umstand, vom Finanzamt seien erforderliche Ermittlungen unterlassen worden, ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Da im gegenständlichen Fall somit keine…
…der bereits gelöschten Bw. nach dem derzeitigen Stand der Aktenlage jedenfalls nicht zweckmäßig ist und auf Grund des Vorbringen der Bw. noch Ermittlungen erforderlich sind, waren der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, damit die Abgabenbehörde…
…eingeräumt sind. Der unabhängige Finanzsenat kann daher erforderliche Ermittlungen unabhängig davon vornehmen, ob die Abgabenbehörde erster Instanz Ermittlungen durchgeführt hat. Die Rückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz setzt nach § 289 Abs. 1 BAO ua. voraus, dass entscheidungserhebliche Ermittlungen unterlassen wurden. Nach Ansicht des…
…sein können, bei deren Durchführung das Finanzamt zu einem anders lautenden Bescheid kommen hätte können. Das Finanzamt wird sodann auf Basis der für eine abschließende rechtliche Beurteilung erforderlichen Ermittlungen erstmals sachverhaltsbezogen zu begründen haben, welche der geltend gemachten Aufwendungen im Einzelnen als Werbungskosten nicht bzw…